Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postplanet - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Marco W-Wie kann man sich davor schützen


Antwort
 
Themen-Optionen
Jumpy
Alt 29.06.2007, 08:34   #1
Standard Marco W-Wie kann man sich davor schützen

Hallo Leute,

diese Geschichte hat ja ganz schöne Ausmaße genommen.
Es ist nunmal so, dass Sex mit jemandem unter 14 Jahren , auch in Deutschland verboten ist. Unabhängig von der Schuldfrage "Marco", ist es doch auch jederzeit hierzulande möglich, dass ein 17 jähriger auf eine 13 jährige reinfallen könnte (bei falscher Altersangabe). Wie handhabt ihr sowas, kontrolliert irgend jemand das Alter des Partners bevor er/sie eine sexuelle Handlung anfängt? Wie kann man sich vor sowas schützen, ggfs. durch Gesetzesänderungen etc. ?

Meinungen ?

Geändert von Jumpy (29.06.2007 um 09:19 Uhr).
 
 
Nach oben
katjes
Alt 29.06.2007, 09:24   #2
Standard

Ich würde niemals etwas mit jüngeren anfangen. Außerdem würde ich auch für alles was ich provoziere mit die Verantwortung tragen.
Ich kann es einfach nicht verstehen, wie dieses Mädel so blöd sein konnte...
Eigentlich finde ich alle beiden dumm.
Als Vorsichtsmaßnahme wäre es doch nicht verkehrt, dass man im Urlaub, in nem anderen Land, mit niemandem aus einem wiederum anderen Land rummacht...
Also als Deutscher nur mit Deutschen. Da gibt's zumindest schon mal keine sprachlichen Missverständnisse.
 
 
Nach oben
K-Stylez
Alt 29.06.2007, 09:27   #3
Standard

Also ich habe gar nicht verstanden worum es da so richtig geht.
Da hat doch ein 17-jähriger Deutscher ein 13-jähriges englisches Mädchen
angegraben und das war doch alles in der Türkei oder???

Aufklärung bitte
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 29.06.2007, 09:41   #4
Standard

@K-Stylez hier http://www.lupuz.de/Lasst-ihn-endlich-frei.684.html
 
 
Nach oben
K-Stylez
Alt 29.06.2007, 09:56   #5
Standard

Ah okay jetzt weiß ich bescheid.
Ich wusste nicht das man auf Geschichte klicken kann.

Naja ich würde dem Mädchen keinen Glauben schenken.
Wie es schon in dem Artikel formuliert ist: Aber würde ein deutscher Junge so lügen, wobei doch Charlotte vorher gelogen hatte, das sie bereits 15 Jahre alt sei.
 
 
Nach oben
katjes
Alt 29.06.2007, 10:01   #6
Standard

Es geht nicht darum, ob er gelogen hat oder nicht. Die Eltern des Mädchens könnten alles zurücknehmen, aber es ist eine Tatsache, dass da ne sexuelle Handlung war und deshalb würde der Staat weiter klagen.
Er hat ja alles zugegeben...

Ich hab gestern nen Bericht gehört, in dem es darum ging, dass es in Deutschlang ja fast genauso bestraft wird, wie in der Türkei. Aber hier sind die ein bisschen schlaffer. Also die forschen nicht so lange nach...
 
 
Nach oben
Meister_Propper
Alt 29.06.2007, 10:05   #7
Standard

normalerweise gehören die eltern von dem mädel mindestens mit in den knast. seine 13 jährige tochter bis nachts in de disco zulassen und danach noch nen kerl mitnehmen lassen.
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 29.06.2007, 10:37   #8
Standard

Zitat von katjes
Ich hab gestern nen Bericht gehört, in dem es darum ging, dass es in Deutschlang ja fast genauso bestraft wird, wie in der Türkei. Aber hier sind die ein bisschen schlaffer. Also die forschen nicht so lange nach...
Forschen wird die Statsanwaltschaft u.U. auch lange in Deutschland, aber wenn keine akute Fluchtgefahr besteht, würde man Marco wahrscheinlich bis zur Verhandlung nicht einsperren.
 
 
Nach oben
katjes
Alt 29.06.2007, 10:45   #9
Standard

Zitat von Jumpy
Forschen wird die Statsanwaltschaft u.U. auch lange in Deutschland, aber wenn keine akute Fluchtgefahr besteht, würde man Marco wahrscheinlich bis zur Verhandlung nicht einsperren.
Ja, irgendwie war das sowas. Jedenfalls war es nicht ganz so streng wie in der Türkei.
Leider kann ich mich nicht mehr so genau an diesen Bericht erinnern, weil ich nur teilweise zugehört hab -.-
 
 
Nach oben
Anarchtest
Alt 29.06.2007, 11:56   #10
Standard

testeintrag
 
 
Nach oben
asdf
Alt 29.06.2007, 12:48   #11
Standard

Ja also jetzt kommt es zudem was eigentlich nicht das Thema hier ist - Diskussionen über den Fall an sich, mitsammt politischen Diskussionen(natürlich..)
Und das gehört wiederrum ins Politikforum und führt hier nur dazu, das alles durcheinander kommt.

Deshalb werde ich nun Beiträge in einen neuen Thread ins Politikforum schieben, die mit dem ersten Posting Jumpys hier wenig zu tun haben.

Und damit man das auch weiß werd ich dieses Posting hier mal stehn lassen.

Und ich hab Jumpys Thread hier nun auch "leicht" umbenannt, dass keine Missverständnisse aufkommen. Kannst du aber natürlich noch besser machen Jumpy.

Der Thread mit mehr oder weniger politischer Stammtisch Diskussion zu dem armen "Marco W" ist hier zu finden:
Der Fall Marco W.


Und hier bitte beim Thema bleiben ja, danke.
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 29.06.2007, 12:56   #12
Standard

[...]

zu den eigentlichen fragen: einen gesetzlichen weg zur verhinderung solcher "irrtümer" seh ich eigentlich nicht. in deutschland wird halt (so hofft man) darauf geachtet dass kinder und jugendliche nur begrenzt in diskotheken, kneipen, clubs und kinos ab uhrzeit xy kommen. die frage ist wohl inwiefern der inhaber von diskothek xy zur verantwortung gezogen werden würde in deutschland, wenn die kontaktaufnahme die dieser sexuellen handlung vorran ging in seiner diskothek vollzogen wurde. und die frage ist bezogen auf diesen fall wie das in der türkei und in england aussieht.

und zur zweiten frage: auch wenn es mir gerade n bissl an vorstellungsvermögen und einfühlungsvermögen für eine solche situation fehlt, kann ich mir nicht vorstellen dass ich ausversehen sozusagen mit nem minderjährigen im bett lande *g*. nicht dass ich mir nen ausweis zeigen lassen würde, aber zum einen bezweifle ich dass ich überhaupt auch nur kontakt zu schülern bekomme, zum zweiten bezweifle ich dass ich jungen nicht ansehen würde wie alt sie in etwa sind, zum dritten setzen sexuelle handlungen bei mir ein gewisses kennenlernen des bettpartners vorraus, was one night stands nun wieder ausschließt.
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 29.06.2007, 13:29   #13
Standard

Was ist mit unterlassener Aufsichtspflicht der Eltern, das Thema geht in den Medien irgendwie ganz unter.

In der Türkei könnte ja auch eine andere gesetzgebung hinsichtlich des Jugendschutzes (Gastronomiebesuch) bestehen.

@Feli, hast du dich mit 13,14 nicht für älter ausgegeben und mit älteren Jungs kontakt gehabt ?
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 29.06.2007, 13:55   #14
Standard

sagen mers mal so, ich hab den jungen mann damals einfach in dem glauben gelassen dass ich älter wäre. auf die idee mich auf 15/16 zu schätzen ist er von allein gekommen. und als ich dann geburstag hatte und 13 wurde, wurde nicht weiter "in dem glauben" gelassen. er hatte damit kein problem, seine eltern hatten damit kein problem, meine eltern hatten damit kein problem.

allerdings waren wir beide so erzogen dass von meiner seite aus nicht mal das interesse an sexuellen handlungen bestand und von seiner seite aus "genug zeit vorhanden war um zu warten".

kennengelernt haben wir uns btw nicht in einer disko sondern ganz unspektakulär beim busfahren zur schule.

diese werte gibts ja heute scheinbar nicht mehr allzu oft. meine eltern hätten auch nen deifel getan mich mit 13 in eine disko zu lassen O_O.

naja, war ne andere zeit damals, andere menschen, andere werte. damals hat man mit seinen eltern noch wanderurlaub gemacht.
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 29.06.2007, 15:24   #15
Standard

Info zur Rechtslage Türkei:

Bis zu welchem Alter gilt man als Kind bzw. Jugendlicher?
Der Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren, der nicht mehr der Schulpflicht untersteht, gilt als Jugendlicher.
Art. 11:
Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Durch Eheschließung
wird die Volljährigkeit erlangt.
Art. 12:
Ein Minderjähriger, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, kann auf eigenen Wunsch und mit Zustimmung der Eltern gerichtlich die Volljährigkeit erlangen.

Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks) ohne Begleitung Erwachsener gestattet?
Ab welchem Alter?

Hierzu gibt es keine Bestimmung oder keinen Artikel, der dies verbietet.

Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten (z. B.Orte, an denen sich Prostituierte aufhalten) gestattet?

Welche Orte gelten als jugendgefährdend?
„Bestimmungen für Prostituierte und Bordelle sowie die Verordnung über die Bekämpfung
von Geschlechtskrankheiten aufgrund von Prostitution“
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10786 vom 19.04.1961 Art. 77: Der Zutritt von Personen, die jünger als 18 Jahre sind, und Schülern in Schuluniformen zu Bordellen ist verboten.

Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt
in Gaststätten, Restaurants gestattet?

Ab welchem Alter?
Hierzu gibt es keine Bestimmung oder keinen Artikel, der dies verbietet.

Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt
in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren
Vergnügungsorten gestattet?

Ab welchem Alter?


Erziehungsberechtigten oder des Vormunds und die Abgabe von Alkohol jeder Art an Jugendliche
unter 18 Jahren verboten. Kindern unter 18 Jahren ist der Zutritt zu Stätten mit Alkoholausschank (ausgenommen Bars, Nachtlokale, Kneipen und Ähnliches), die die vom höchsten örtlichen Beamten festzulegenden Kriterien erfüllen, unter der Voraussetzung gestattet, dass sie sich in Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten befinden und kein Alkohol an sie abgegeben wird.

Ist Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen gestattet?
Ab welchem Alter?
Hierzu gibt es keine Bestimmung oder keinen Artikel, der dies verbietet.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
Welche Altersbeschränkungen gibt es?

Türkisches Strafgesetzbuch Nr. 765 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 320 vom 13.03.1926
(Änderung 09.07.1953 - 6123/1 md.)
Art. 414:
Der sexuelle Missbrauch von Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 5 Jahren geahndet. Handelt es sich dabei um eine minderjährige Person (unter 18 Jahren), die im Falle von Gewaltanwendung oder Bedrohung aufgrund einer geistigen oder körperlichen Krankheit, einer sonstigen Handlung des Täters oder eines listigen Mittels des Täters keinen Widerstand leisten kann, wird diese Tat mit einer Zuchthausstrafe von nicht unter 10 Jahren bestraft.
Art. 416:
Liegt kein schwererer Tatbestand vor, wird der mit Zustimmung erfolgte Beischlaf mit Minderjährigen mit einer Zuchthausstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren bestraft.
Quelle: Botschaft der Republik Türkei (3/2004)

Geändert von Jumpy (29.06.2007 um 21:29 Uhr).
 
 
Nach oben
PowerWapiti
Alt 29.06.2007, 19:27   #16
Standard

ich würde sagen, dass nächste mal macht er lieber auf Malle Urlaub statt in der Türkei. Das wird ihm wahrscheinlich eine Lehre gewesen sein.

Vielleicht fand ihn das Mädchen ja auch ganz nett..
aber als die Eltern was davon mitbekamen drehten die halt ab und wollten dem mit einer Anzeige was auswischen. Und damit das Mädchen nicht von den Eltern geschlagen wird oder so muss es eben gegen ihn aussagen
 
 
Nach oben
Antwort

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
sms-abzocke - ein weiterer fall distressed Im Namen des Gesetzes 1 10.04.2006 16:01
ein harter fall für SUPERNANNY... afr00r Fun und Rätsel-Planet 9 13.06.2005 15:54
Mein Fall Debitel ... bitte lesen!! Fivemiles Im Namen des Gesetzes 15 22.07.2004 12:35
Verwaltungsrecht Fall Crack Nigga TEA Im Namen des Gesetzes 0 20.03.2002 00:40
Fall: Rufmord Sunshine Fun und Rätsel-Planet 4 19.01.2002 17:58


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:47 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.0 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.