
27.08.2001, 20:51
# 1 Mal das Faken von ner anderen Seite betrachtet......... hab mir mal ein paar deutsche Gesetze angeguckt, so zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz. ich weiss nicht ob das thema hier schonmal war, ich hoffe nicht Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn:
2. der Betroffene eingewilligt hat
alles klar, der mensch der den acc gefaked hat hat eingewilligt, aber nicht der, der ihn benutzt hat, oder???
3. offensichtlich ist, daß es im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu der Annahme besteht, daß er in Kenntnis des anderen Zwecks seine Einwilligung verweigern würde
hehe, wird immer besser, glauben die ernsthaft, ein faker will,das seine telenummer geloggt wird ????
7. es zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs.1 Nr.8 des Strafgesetzbuches oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen erforderlich ist
ok, das würde dagegensprechen, aber die loggen ja schon beim einwählen, wenn sie garnicht sicher sein können, ob ein Strafvollzug gemacht werden muss.....
nachdem ich das gelesen hatte, habsch mich gewundert, wie die provider dann leutz anklagen können, sie haben ja somit gegen deutsches recht verstoßen wenn ich das richig sehe....
hoffe ihr könnt mir was zu erzählen....
greetz
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