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Mal das Faken von ner anderen Seite betrachtet.........

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-nAbOvE-
Alt 27.08.2001, 20:51   #1
Beitrag Mal das Faken von ner anderen Seite betrachtet.........

hab mir mal ein paar deutsche Gesetze angeguckt, so zum Beispiel das Bundesdatenschutzgesetz. ich weiss nicht ob das thema hier schonmal war, ich hoffe nicht

Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn:
2. der Betroffene eingewilligt hat
alles klar, der mensch der den acc gefaked hat hat eingewilligt, aber nicht der, der ihn benutzt hat, oder???

3. offensichtlich ist, daß es im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu der Annahme besteht, daß er in Kenntnis des anderen Zwecks seine Einwilligung verweigern würde
hehe, wird immer besser, glauben die ernsthaft, ein faker will,das seine telenummer geloggt wird ????

7. es zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs.1 Nr.8 des Strafgesetzbuches oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen erforderlich ist
ok, das würde dagegensprechen, aber die loggen ja schon beim einwählen, wenn sie garnicht sicher sein können, ob ein Strafvollzug gemacht werden muss.....


nachdem ich das gelesen hatte, habsch mich gewundert, wie die provider dann leutz anklagen können, sie haben ja somit gegen deutsches recht verstoßen wenn ich das richig sehe....

hoffe ihr könnt mir was zu erzählen....

greetz
nAbOvE
 
 
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Victim
Alt 27.08.2001, 22:16   #2
Beitrag

Die RegTP logged die Einwahldaten sämtlicher Verbindungen. Nich der Provider selbst....
Schade aber isso
 
 
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sandman
Alt 27.08.2001, 22:22   #3
Beitrag

Naja, zunächst geht es hier hauptsächlich um den Schutz von personenbezogene Daten. Dies sind "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person." Das Loggen von Telephonnummern dürfte also nicht das vorrangige Ziel und Schutzgut des Gesetzes sein.
Wie auch immer, bei den ISP-Anbietern ist man ja mit der Speicherung der Nummer sowie der Einwahlzeiten einverstanden - irgendwie müssen die das ja auch abrechnen.

Dazu § 28:
28 Datenspeicherung, -übermittlung und -nutzung für eigene Zwecke

(1) Das Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig

1. im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen,

2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt,

3. wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die speichernde Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, daß das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung oder Nutzung offensichtlich überwiegt,

4. wenn es im Interesse der speichernden Stelle zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung erforderlich ist, das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann.

Es greifen die Punkte 1 und 2 würd ich mal sagen.

Übrigens bezieht sich der zitierte Gesetzestext, Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung, auf öffentliche Stellen und nicht auf private Institutionen wie es z.B. ein Provider ist.

[ 27 August 2001: Beitrag editiert von: sandman ]
 
 
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Harald
Alt 27.08.2001, 23:39   #4
Beitrag

Schau mal unter den §, die in den Anklageschriften stehen.
 
 
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