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[Versicherung] Mahnung von Autoversicherung, obwohl Auto nie angemeldet war?

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Jason Evil
Alt 13.03.2007, 12:13   #1
Standard Mahnung von Autoversicherung, obwohl Auto nie angemeldet war?

Huhu!

Ist ne Geschichte, die länger zurück liegt. Hab vor 2,5 Jahren ein Auto von nem Arbeitskollegen gekauft. Konnte damit noch ein paar Wochen fahren, bevor ich es ummelden musste. Hab mir schonmal Doppelkarte bei der HUK Coburg besorgt und bin halt noch 2 Wochen mit der Karre gefahren. Leider hat die Mühle auch den Geist aufgegeben bevor ich das Auto überhaupt beim Strassenverkehrsamt angemeldet habe. Hab ich halt 200 Tacken in den Wind gesetzt.

Paar Wochen später kam ne Mahnung der HUK. Darauf hab ich mit einem Anruf reagiert das das Auto gar nicht angemeldet wurde.

Naja, mittlerweile wurde der ganze Kram meinerseits auch vergessen, da ich dachte das es sich erledigt hat. Nu hab ich nen Brief von einer Gerichtsvollzieherin bekommen, die mich freundlich einlädt am Donnerstag bei ihr zur Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung anzutreten.

Hat die Versicherung denn tatsächlich Anspruch, obwohl ich nie eine Leistung bezogen habe? Das ausstellen der Doppelkarte kann doch wohl nicht ausreichen, so lange das Auto nie über meinen Namen gelaufen ist?
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 13.03.2007, 13:00   #2
Standard

Guck mal ob du Versicherung abgeschlossen hast. Du müsstest ja auch Versicherungsunterlagen geschickt bekommen haben.

Doppelkarte (Versicherungsbestätigung) ist die Bestätigung deiner Versicherung daß die Karre dort versichert ist. Das brauchst du um das Auto überhaupt erstmal zuzulassen.

Ob du es tatsächlich zulässt ist der Versicherung allerdings schnuppe. Du hast vermutlich einfach vergessen die Versicherung abzumelden nachdem die Mühle über den Jordan gegangen ist.
 
 
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Jumpy
Alt 13.03.2007, 13:13   #3
Standard

Mit Vorlage der Deckungskarte beim Strassenverkehramt, nimmst du die Versicherung in anspruch. Die Versicherung gibt Deckung ab Zeitpunkt der Anmeldung und ist somit berechtigt ihre Prämie zu verlangen. Solte die Versicherung nicht in Anspruch genommen worden sein, kann die Vers. auch keine Prämie erheben.

LG
Jumpy
 
 
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Jason Evil
Alt 13.03.2007, 22:45   #4
Standard

joa, wie der Threadtitel schon verrät war ich ja nie mit dieser Doppelkarte beim Strassenverkehrsamt. Das Auto lief nie über meinen Namen. Nen netter Schrotthändler hats dann letztendlich für mich kostenlos entsorgt.
 
 
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baedr
Alt 13.03.2007, 23:55   #5
Standard

Ich glaub auch fast, dass es schlecht aussieht... Ist zwar eigentlich Unsinn, aber wenn dein Fall vertraglich nicht ausgeschlossen ist(warum sollten sie sowas tun), so musst du wohl zahlen. Da du höchstwahrscheinlich nur Haftpflicht ohne kasko versichert hast, so war das Auto selbst überhaupt nicht versichert, sondern nur der Mist, den du damit baust... Aber am besten du wendest dich damit an ein Forum mit Experten.
 
 
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Jumpy
Alt 14.03.2007, 10:14   #6
Standard

Hab nochmal bei meiner Vers.(Allianz) nachgefragt. Es ist wohl def. wie folgt:
Wenn die Doppelkarte nicht genutz wurde, hat die Versicherung auch keinen Anspruch. Es könnte etwas schwierig werden, wenn du einen Versicherungsantrag ausgefült hast (bei Abholung der Karte), aber auch hier wird die Versicherung den Kürzeren ziehen.

LG
Jumpy
 
 
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Jason Evil
Alt 14.03.2007, 12:23   #7
Standard

Danke das du dir die Mühe gemacht hast. Da kann ich doch gestärkt morgen zur Gerichtsvollzieherin gehen.

Gut, die wird auch nicht viel dran machen können, aber ich kann meinen Standpunkt wohl nachvollziehar schildern.
Werd das dann versuchen mit der Versicherung direkt zu regeln.
 
 
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ANSI Lady
Alt 14.03.2007, 12:28   #8
Standard

Wenn Du beim Gerichtsvollzieher vorsprechen musst dann existiert auch ein Titel von Seitens der Versicherung gegen Dich.
Kann also sein das Du die letzten 2,5 Jahre nicht aktiv am Leben teilgenommen hast oder einiges verschweigst

Bis zum Geichtsvollzieher stehen für gewöhnlich folgende Sachen an:
* Mahnung des Gläubigers
* Gerichtliches Mahnverfahren

Kann mir kaum vorstellen das Du das alles nicht mitbekommen hast, da...

* mindestens eine Zahlungsaufforderung vom Gläubiger
* eine Mahnung vom Gläubiger
* eine Mahnung vom Gericht mit Recht auf Widerspruch
* Der Titel vom Gericht wegen nichtinanspruchnahme des Wiederspruchrechts

...im Briefkasten lagen


tztz... Vielleicht gehts um Deinen Roller ?
 
 
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Jumpy
Alt 14.03.2007, 16:38   #9
Standard

Alles richtig,
heisst aber nicht, dass der Titel rechtens ist bzw., dass die Forderung berechtigt ist.


LG
Jumpy

Geändert von Jumpy (14.03.2007 um 16:59 Uhr).
 
 
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ANSI Lady
Alt 15.03.2007, 08:15   #10
Standard

Wenn Du keinen Einspruch eingelegt hast dann eben DOCH!
So ist das im deutschen Recht!

Jemand beschuldigt Dich, Du widersprichst nicht...
Was soll das Gericht denn nun denken ? Wahrscheinlich das alles so passt.
Ein Titel gilt überigens 30Jahre egal ob zu recht oder unrecht!

Tja, da musst Du wohl zu Deinem teuer Anwalt gehen was Dir aber sicher teurer kommt als den Titel zu bezahlen

Teuer Lehrgeld bezahlt !
 
 
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Jumpy
Alt 15.03.2007, 09:44   #11
Standard

Du bringst Forderung der Versicherung und Gerichts/_ Mahnkosten durcheinander..
 
 
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ANSI Lady
Alt 15.03.2007, 11:19   #12
Standard

ich bin mir da nicht so sicher ob Du damit Recht hast...
 
 
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Jason Evil
Alt 15.03.2007, 21:24   #13
Standard

War ja heute beim Gerichtsvollzieher. Muss also die Forderung zahlen weil ich darauf nicht reagiert habe.

Selbst schuld kann man da nur sagen

Jedenfalls hab ich auf die Sache nicht reagiert, weil ich nach der 1. oder 2. Mahnun darauf (telefonisch) hingewiesen habe das ich das Auto nicht angemeldet habe. Kann ich natürlich nicht beweisen. Nun, dann gab es noch ein dunkles Jahr (2005) wo ich auf so ziemlich gar nix reagiert habe.

Naja, ich versuch das morgen mal telefonisch mit der Versicherung zu regeln. Vielleicht lassen die noch mit sich reden.
 
 
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hackvresse
Alt 15.03.2007, 21:47   #14
Standard

wenn das keine unsummen sind bezahl einfach, ist wohl am einfachsten bevor du jetzt groß den RA einschaltest oder ähnliches..
 
 
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Jason Evil
Alt 15.03.2007, 22:28   #15
Standard

werd mit der Versicherung ne Ratenzahlung vereinbaren. Vllt. lassen die auch einen Teil der Forderung fallen (naja, vllt. nur Wunschdenken).

Forderung beläuft sich auf ~440 Euro. Die kann ich jetzt auf einmal auch nicht zahlen.
 
 
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