Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

ma ne frage wegen promille + fahren??

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
MadVision
Alt 03.10.2006, 02:43   #1
Standard ma ne frage wegen promille + fahren??

also, letztens war ich mit n paar freundinnen unterwegs und da waren wir in ner bar. eine is gefahren die andern halt nur im auto gesessen... die die gefahren is hat an dem abend ein radler oder cola-bier(weiß net mehr so genau) getrunken. der rest von uns hat auch nich so viel getrunken,... auf jeden fall sind wir dann noch heimgefahren und kamen dann halt in so ne sche*** verkehrskontrolle. meine freundin hat ihren führerschein noch net so lange, is also noch in de probezeit. die beamten ham halt des übliche gefragt (papiere usw. + "haben sie was getrunken") die hat dann halt gesagt dass sie des radler getrunken habt aber ansonsten halt nur cola... die beamten ham dann halt gesagt "einmal pusten bitte" und hat sie auch gemacht. des gerät hat dann 0,32 angezeigt. da sie aber net auffällig gefahrn is, hat sie sich scho gedacht "glück gehabt" und dacht sie könnt weiterfahrn... auf einmal meint der eine von den bullen, dass sie aussteigen soll und auf die wache mitmuss... auf jeden fall hat sie jetz 4 punkte + 120€ strafe + 1 monat führerschein weg.

jetz meine frage: ich hab in der fahrschule gelernt dass man bei 0,3 nur mit auffälligkeiten ne strafe kriegt und ohne auffälligkeiten bei 0,5. deshalb ham wir nich verstanden warum sie so ne "krasse" strafe kriegt, weil wir der meinung sind dass sie der fahrschule zufolge nix bekommen hätte....

so far

LG
 
 
Nach oben
soul.
Alt 03.10.2006, 12:09   #2
Standard

wird auf der wache nicht eh noch ein verlaesslicherer test gemacht? und ich meine, ob sie auffaellig faehrt liegt im ermessen des polizeibeamten...

aber ich hab echt keine ahnung, warte lieber, bis jemand kommt der weiss, wovon er spricht.

zuletzt noch: als absoluter fahranfaenger ist es echt dumm, IRGENDWAS zu trinken und danach noch zu fahren.
 
 
Nach oben
MadVision
Alt 03.10.2006, 13:18   #3
Standard

das radler hat sie ja am anfang getrunken und dann warn wir ja noch länger unterwegs und da hat sie ja nix mehr getrunken... und unter auffällig fahrn find ich zählt: zu langsam/schnell fahrn, schlangenlinien usw. wir sind ganz normal grad aus gefahrn und warn auch nich zu langsam oder zu schnell... sind halt nur in diese doofe verkehrskontrolle gekommen,...
 
 
Nach oben
Apu
Alt 03.10.2006, 13:29   #4
Standard

Wow, 0,32 von einem Radler, wie viel wiegt denn deine Freundinn???
 
 
Nach oben
MadVision
Alt 03.10.2006, 13:34   #5
Standard

naja sie is nich grad die größte und dementsprechend wiegt sie auch nich so viel. sie is so nen 158cm und wiegt glaub ich 57kg weiß aber net so genau
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 03.10.2006, 13:55   #6
Standard

sry, aber das mit dem einen radler nimmt euch doch niemand ab. außer es war ein 10l-radler

im prinzip stimmt das mit 0,3 bei auffälligkeit und 0,5 auch bei unauffälligkeit. aber wie schon gesagt: das liegt im ermessen der beamten. sie kann gegen den bescheid natürlich einspruch einlegen, aber ob das was bringt? die beamten sind schließlich mind. zu zweit und sind somit zeugen, denen eher geglaubt wird, als leuten, die mit 0,x promille angehalten wurden und - im falle der fahrerin - lügen dürfen, so viel sie wollen!

ach ja, hier einige "ausfallerscheinungen", die die sache eindeutig machen:
- Aufblenden trotz Gegenverkehr
- Fahren in Schlangenlinien
- Nichteinschalten des Lichts trotz Dämmerung oder Dunkelheit
- Falschreaktion auf die Bremslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs
- Falschreaktion auf Lichtzeichenanlagen oder Verkehrsschilder
- Benutzen des falschen Fahrstreifens
- Kollisionen oder Berührungen mit anderen Fahrzeugen beim Ein- oder Ausparken

im übrigen passt promille-wert und strafe nicht zusammen. bei 0,3 bis 0,49 %o und fahrunsicherheit gibt's nämlich 7 punkte, geldstrafe und sperrfrist... die 4 punkte und 1 monat gibt's erst bei 0,5 - 1,09%o ohne ausfallerscheinungen! dazu allerdings ein bußgeld ab 250€! ach ja: die probezeitverlängerung und nachschulung sind bei sowas ja selbstverständlich

also irgendwas stimmt bei der geschichte ganz und gar nicht!

Geändert von MiKe (03.10.2006 um 14:19 Uhr).
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 03.10.2006, 14:33   #7
Standard

ganz einfach. deine freundin hat an dem tag wahrscheinlich (wie es für kleine schmächtige frauen üblich ist) nur einen kleinen salat gegessen und dann aber wie die "großen" erstmal dick ein radler reingebechert... selbst schuld. ich nehme an die 0,32 (bei einem radler wirklich erstaunlicher wert) wurden auf der wache zu 0,4 oder noch mehr... da geht man dann davon aus, dass der alk konsum noch nicht so lange her ist und wenns tatsächlich 0,5 erreicht hat dann haben die beamten auch mehr als richtig reagiert.

das auffällig fahren ist bei einem fahranfänger SO ODER SO gegeben... sie konnte noch garnicht überall richtig reagieren, da auch noch groß was zu bechern... eindeutig die reife für den führerschein noch nicht erreicht.
 
 
Nach oben
dare
Alt 03.10.2006, 16:39   #8
Standard

0,32 mg hat der dann angezeigt. das ganze muss du dann nochmal x 2 nehmen.. dann hast den wert worauf die strafe faellt.
 
 
Nach oben
MadVision
Alt 03.10.2006, 17:39   #9
Standard

nein es hat nich 0,32 angezeigt... nach dem 2x nehmen warns die 0,32....
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 03.10.2006, 18:08   #10
Standard

kann trotzdem nicht sein, siehe mein post oben. und was genau meinst du mit "nach dem 2x nehmen"? nach der blutabnahme auf der polizei-wache?
 
 
Nach oben
MadVision
Alt 03.10.2006, 18:31   #11
Standard

ich mein damit dass du das ergebnis vom pusten ja x 2 nehmen musst und dass es danach erst 0,32 waren... also blutalkohol warns 0,32 und net vom pusten
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 03.10.2006, 19:10   #12
Standard

das pusten is total irrelevant, es zählt nur der wirklich im blut ermittelte alkoholwert. btw. zeigen eigentlich die gängigen alkotester der polizei (z.b. der dräger 7310) bereits den promillewert an (der _nicht_ für das urteil gültig ist --> nur blut oder, wobei das wohl eher selten vorkommt, messung der AAK mittels eines stationären gerätes wie z.b. dem 7110). in der regel wird aber blut abgenommen!

nach wie vor passt die strafe nicht mit dem wert zusammen!
 
 
Nach oben
RegularJohn
Alt 03.10.2006, 19:16   #13
Standard

1. trinkt man NIE, wenn man auto fährt und das heißt auch nicht ein radler
2. als fahranfänger erst recht nicht... und da ist sowieso 0,0 promille
3. auffällig ist relativ und außerdem muss es erst so weit kommen?
4. bissl mehr verantwortungsbewusstsein für die zukunft bitte!
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 03.10.2006, 19:25   #14
Standard

kann regularjohn nur zustimmen, außer im punkt "und da ist sowieso 0,0 promille"... diese regelung wird wohl erst 2007 kommen (und sie WIRD kommen, ungeachtet der ausrede mit dem glas apfelsaft, dem mon cheri oder dem arzneimittel!)
 
 
Nach oben
MadVision
Alt 03.10.2006, 21:17   #15
Standard

ja ich weiß auch dass ma nich trink wenn ma fährt, aber da kann ich doch nix dafür, soll ich se zwingen nix zu trinken??? wie gesagt ich kann auch nich mehr sagen als dass was ich weiß und so wars nu ma... den wert und die strafe hat se kriegt
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 03.10.2006, 21:27   #16
Standard

soll ich se zwingen nix zu trinken???
entweder das oder sie einfach vom fahren abhalten. soweit sollte die freundschaft gehn - du hättest ihr damit einiges an ärger ersparen können...

frag sie aber lieber noch mal, ob sie sich da sicher ist, mit der strafe und dem promille-wert. weil iiiiiirgendwas stimmt da nicht. woher weiß sie die strafen? von der polizei? die irren sich nämlich manchmal - insofern kann da doch noch einiges mehr auf sie zukommen!
 
 
Nach oben
distressed
Alt 03.10.2006, 21:59   #17
Standard

also ich geb regularjohn auch recht, das mit den 0,0 ist schon ab 2006 auf jeden fall, hab ja erst im februar meinen gemacht (und es so gelernt) d.h. in der probezeit 0,0 oder strafe. da ist die ganze sache mit 0.3-0.5 schnurzegal.

und du bist auch "mitschuld" (nicht direkt rechtlich) wenn du jemanden fahren lässt, der etwas getrunken hat bzw mitfährst. der fahrer ist ja auch schließlich für alle mitfahrenden verantwortlich (bspw nicht-anschnallen)

ganz brav gelernt gehabt ;]

und es gibt doch keine unterschiede was bundesländer betrifft?
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 03.10.2006, 22:34   #18
Standard

also ich geb regularjohn auch recht, das mit den 0,0 ist schon ab 2006 auf jeden fall, hab ja erst im februar meinen gemacht (und es so gelernt) d.h. in der probezeit 0,0 oder strafe. da ist die ganze sache mit 0.3-0.5 schnurzegal.
dann hat man euch schlichtweg was (momentan noch) falsches beigebracht. kannst ja mal ein bisschen googlen, da wirste überall so sätze finden wie "Für Fahranfänger ist ein derzeit ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) in der Diskussion."! mehr aber auch nicht! für probezeitler gilt genau die gleiche regelung wie für alteingesessene autofahrer, nämlich 0,3 (relative fahruntüchtigkeit) bzw. 0,5 promille und 1,1 ab absolute fahruntüchtigkeit!

wer's besser weiß, zeige mir bitte entsprechende stelle in StGB, StVG, BKatV, etc.

//Add: hier noch der entsprechende §24a der StVG:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
die 0,3 Promille kommen von einem Urteil des Bundesgerichtshofes, das aussagt, dass bei 0,3 Promille, wenn typische Fehlleistungen auftreten, bereits ein verstoß gegen den 316er de StGB (Trunkenheit im Verkehr) vorliegen kann!

Geändert von MiKe (03.10.2006 um 22:40 Uhr).
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 03.10.2006, 22:38   #19
Standard

dieses 0,0 gerücht für die fahranfänger ist soetwas wie der weihnachtsmann... man erzählt das fahranfängern aus nem guten grund, auch wenns bislang noch gesetzlich garnicht umgesetzt ist. auch als ich noch garkeinen führerschein hatte gabs schon diese "fahranfänger haben promillegrenze 0!"-schreier. rein rechtlich gilt das halt noch nicht aber es ist kein problem trotzdem so zu tun als ob - nur streiten darf man sich darüber nicht, offiziell gibts das nicht.
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 03.10.2006, 22:41   #20
Standard

korrekt, sparko. allerdings ist es eigentlich schon gut, wenn das den leuten so beigebracht wird wobei das ja ab 2007 mit höchster wahrscheinlichkeit tatsächlich eintreten wird.
 
 
Nach oben
MadVision
Alt 07.10.2006, 03:45   #21
Standard

so also ich meld mich dann auch ma wieder, da jetz WE is und ich wieder i-net hab...

also erst ma zu mike: soweit ich weiß hat meine freundin dass so von den polizisten gesagt bekommen, dass sie diese strafe kriegt... naja ich hätt jetz ma gesagt (auffälligkeit hin oder her) dass sie vielleicht ne nachschulung bekommen hätt, wegen probezeit.. naja so ganz versteh ich des ganze auch net so mit punkten, geldstrafe und fahrverbot...

so mehr kann ich jetz auch net sagen, außer dass der fahrlehere bei dem ich grad führerschein mach gesagt hat, dass diese 0,0 regelung noch nich gilt er aber dazu rät immer mit 0,0 zu fahren... was aber wiederum auch nich geht, weil der körper selbst auch alkohol im geringen maßen produziert, woraufhin kein mensch 0,0 promille haben kann


LG
 
 
Nach oben
semmela
Alt 07.10.2006, 12:31   #22
Standard

komisch, ich musste schon zweimal bei ner polizeikontrolle "blasen" und hatte immer 0,0 promille... sowas
 
 
Nach oben
RegularJohn
Alt 07.10.2006, 15:27   #23
Standard

ist ja auch egal, ab wann 0,0 ist und ob nur probezeit oder nicht. meiner meinung nach sollte man diese regelung einführen und zwar, dass immer und egal wann und wie lange man schon den führerschein hat, dass 0,0 promille ist!

naja, wenn der fahrer, bei dem ich mitfahren sollte, etwas getrunken hätte und ich hätte ihn nicht davon abhalten können, wäre ich nicht mitgefahren.
 
 
Nach oben
distressed
Alt 07.10.2006, 16:54   #24
Standard

genau , im falle des falles hat man ein handy und ruft jmdn an der nüchtern ist und ev noch fahren würde (eltern?)
die verstehen dass dann auch, schließlich wollen sie ihr kind sicher daheim sehen.
 
 
Nach oben
MadVision
Alt 07.10.2006, 18:50   #25
Standard

das problem dabei is aber dass ich nich bei meinen eltern wohn sondern ca. 80km entfernt und die würden ganz sicher nich nachts dahin fahrn...
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
zu dem Handy Sony/Ericsson T610 Frage chimaira Technik 2 29.04.2004 14:34
mh dumme frage aber trotzdme frag ich DieMaus Mode, Lifestyle und Kosmetik 23 23.04.2004 17:57
frage zur verteidigung -=AVD=- Im Namen des Gesetzes 11 04.02.2004 13:18
frage wegen benutzerbild SputnikBanane Postplanet & Lupuz.de Support 43 15.12.2003 22:51
Frage zum Abspielen von DivX.... WoozySaint Kreativcenter 1 07.08.2000 13:04
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:25 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.