sry, aber das mit dem einen radler nimmt euch doch niemand ab. außer es war ein 10l-radler
im prinzip stimmt das mit 0,3 bei auffälligkeit und 0,5 auch bei unauffälligkeit. aber wie schon gesagt: das liegt im ermessen der beamten. sie kann gegen den bescheid natürlich einspruch einlegen, aber ob das was bringt? die beamten sind schließlich mind. zu zweit und sind somit zeugen, denen eher geglaubt wird, als leuten, die mit 0,x promille angehalten wurden und - im falle der fahrerin - lügen dürfen, so viel sie wollen!
ach ja, hier einige "ausfallerscheinungen", die die sache eindeutig machen:
- Aufblenden trotz Gegenverkehr
- Fahren in Schlangenlinien
- Nichteinschalten des Lichts trotz Dämmerung oder Dunkelheit
- Falschreaktion auf die Bremslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs
- Falschreaktion auf Lichtzeichenanlagen oder Verkehrsschilder
- Benutzen des falschen Fahrstreifens
- Kollisionen oder Berührungen mit anderen Fahrzeugen beim Ein- oder Ausparken
im übrigen passt promille-wert und strafe nicht zusammen. bei 0,3 bis 0,49 %o und fahrunsicherheit gibt's nämlich
7 punkte, geldstrafe und sperrfrist... die 4 punkte und 1 monat gibt's erst bei 0,5 - 1,09%o ohne ausfallerscheinungen! dazu allerdings ein bußgeld ab 250€! ach ja: die
probezeitverlängerung und nachschulung sind bei sowas ja selbstverständlich
also irgendwas stimmt bei der geschichte ganz und gar nicht!