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Luftgewehr verkaufen

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cinimini
Alt 28.01.2003, 16:13   #1
Standard Luftgewehr verkaufen

Ich hab hier ein ziemlich neuwertiges Luftgewehr von guter qualität rumliegen, das ich gerne über ebay verkaufen würde... Damals als ich das Luftgewehr gekauft habe (bzw. mein Vater, ist aber egal), war es frei verkäuflich ab 18, und da man bei ebay ja sowieso nur mitbieten darf, wenn man 18 ist sehe ich da eigentlich keine Hindernisse. Da ich aber bei Ebay kein Luftgewehr zum Verkauf finden kann, würde ich gerne wissen, wie da die rechtliche Lage aussieht... darf ich mein Luftgewehr bei Ebay anbieten, und dann über die Post versenden?

Danke schonmal für die Antworten!
 
 
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blackmesa
Alt 28.01.2003, 16:25   #2
Standard

Hm. Gute Frage.

Wie du schon sagst, da man laut eBay AGB nur mitbieten darf, wenn man volljährig ist, müsstest du guten Gewissens davon ausgehen können, dass keine Minderjährigen mitbieten. Da liegt eBay eben in der Pflicht sicherzustellen, dass alle registrierten User volljährig sind.

Und da Luftgewehre eben tatsächlich ab 18 frei verkäuflich sind... gibt's da eigentlich kein Hindernis. Das ist aber nur meine laienhafte Einschätzung und keine Rechtsberatung
 
 
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sandman
Alt 28.01.2003, 16:31   #3
Standard

So weit ich weiß ist das verkaufen von waffen jeglicher art bei ebay untersagt. Das kann man in deren agb`s nachlesen. Das heißt, das du das gewehr nicht zur versteigerung anbieten kannst.
 
 
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sNaKe
Alt 28.01.2003, 16:34   #4
Standard

theoretisch dürftest du es schon verkaufen, aber ebay hat da was persönlich gegen!!
aber frag mal in den örtlichen schützenvereinen nach,
da hab ich z.b. meine luftpistole gekauft... Die haben aber auch welche gesucht!


gruß snake
 
 
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blackmesa
Alt 28.01.2003, 16:35   #5
Standard

Dann ist der Fall natürlich klar.

Sandman, wenn in den AGB kein ausdrückliches Waffenverkaufsverbot stehe, dürfte man sich dann auf eBay verlassen, bezüglich der Gewährleistung, dass nur volljährige Bieter teilnehmen?
 
 
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Jason Evil
Alt 28.01.2003, 16:47   #6
Standard

naja, die Sache, dass nur volljährige User mitbieten dürfen ist eh nicht sicher und das weiß eBay auch. Warum sonst werden sämtliche Auktionen mit indizierter Ware (Games, Filme, CDs) gelöscht?
 
 
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Cologne
Alt 28.01.2003, 16:52   #7
Standard

Weil indizierte Ware nicht öffentlich angeboten werden darf. Das ist wieder was anderes. Es ist ja nicht gewährleistet, dass nur volljährige auf die Seite gehen und sich die Auktion ansehen. Aber es ist gewährleistet von ebay, dass die Bieter volljährig sind.

Eine Videothek darf ja zum Beispiel indizierte Filme nicht öffentlich ausstellen (sei es nur die Hülle). Aber auf die Nachfrage eines Volljährigen dürfen sie ihm den verkaufen.
 
 
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blackmesa
Alt 28.01.2003, 16:52   #8
Standard

Na ja, indiziert ist doch aber was anderes als "ab 18 frei verkäuflich", denn indizierte Ware darf ja in Geschäften nicht ausliegen und nicht beworben werden. Das ist also noch ein Unterschied.
 
 
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sNaKe
Alt 28.01.2003, 17:47   #9
Standard

Nachtrag:
Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art,
AGB von ebay.de
§5, Abs. 1
 
 
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cinimini
Alt 28.01.2003, 17:51   #10
Standard

Das ist aber seltsam weil: Munition für Luftgewehre finden sich bei Ebay ziemlich viele (Diabolo Kugeln für Luftgewehr)
 
 
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sNaKe
Alt 28.01.2003, 17:56   #11
Standard

naja ich denk ma das wird gerade noch geduldet, weil da ja nich wirklich was passieren kann...
ich denk ma munition ist da eher von Platzpatronen bis hin zu scharfer munition...
 
 
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Pigma
Alt 28.01.2003, 17:58   #12
Standard

Gelten Luftgewehre nicht erst dann als Waffe im Sinne des Waffengesetzes, wenn sie mit einem bestimmten Luftdruck schießen?
 
 
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sNaKe
Alt 28.01.2003, 18:00   #13
Standard

der is bei allen gleich, aber ich denk eher, dass sie ganz vom waffengesetz ausgeschlossen sind *sandmanfragendanguck*
 
 
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Pigma
Alt 28.01.2003, 18:20   #14
Standard

In der Maxim war vor ca. einem halben Jahr mal ein Artikel über ein ziemlich cooles Sniper-Luftgewehr, daß für die Jagd nach Ratten konzipiert wurde. Das durfte dann aber in Deutschland wegen dem zu hohen Luftdruck nur an Leute mit Waffenschein verkauft werden, deshalb frag ich.
 
 
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sNaKe
Alt 28.01.2003, 18:23   #15
Standard

hmm kannt ich vorher nicht.
aber die "sport-luft-gewehre" haben alle den selben druck.
war früher im schützenverein...
 
 
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cinimini
Alt 28.01.2003, 20:22   #16
Standard

ich hab das Luftgewehr in DE nach DE Recht ganz legal gekauft, d.h. dass alles voll korrekt ist.

Aber da bleibt nun die Frage: Wie kann ich es überhaupt verkaufen? Soll ich es mal bei Ebay für 3 Tage reinsetzen, und hoffen, dass es nicht gelöscht wird? Was könnte schlimmstenfalls passieren, account gelöscht? Oder hat jemand was dagegen, wenn ich es in suche/biete forum anbiete, zum vb preis von evtl 130€?

P.S. Der Käufer müsste mir selbstverständlich beweisen dass er 18 ist, z.b. durch ausweisscan...
 
 
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Jason Evil
Alt 28.01.2003, 20:34   #17
Standard

Oder hat jemand was dagegen, wenn ich es in suche/biete forum anbiete, zum vb preis von evtl 130€?
Naja wir haben zwar keine AGBs und Regeln wie bei eBay, aber ob das in Ordnung geht müsstest du schon vorher mit Anarch absprechen...
 
 
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Anarchnophobia
Alt 28.01.2003, 20:47   #18
Standard

...also, wenn der verkauf von nem Luftgewehr erlaubt ist an Personen über 18 Jahre/ohne Waffenschein habe ich nichts dagegen - vorausgesetzt du achtest auch selber darauf das die regeln eingehalten werden... auch wenns abwegig klingt, aber wir wollen doch nicht für irgendwelche folgeschäden verantwortlich sein (auch wenns ne gute PR wäre )
 
 
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sNaKe
Alt 28.01.2003, 21:37   #19
Standard

schau ansonsten mal hier:

http://www.internet-flohmaerkte.de/
 
 
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