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Lichttechnik - Gewerbeanmeldung nötig?


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tomi
Alt 09.12.2007, 00:14   #1
Standard Lichttechnik - Gewerbeanmeldung nötig?

Hallo zusammen,

ich mache ab und zu die Beleuchtung für eine Showtabzgruppe einer Bekannten. Ich verwende dabei mein eigenes Equipment. Gegentlich bekomme ich dann euch ein wenig geld (50-100Euro), da kontinuierlich Kosten anfallen (Leuchtmittel, Nebelfluid, etc) und ich ja die Ausstattiung ab und an mal erweitern möchte. Das ganze ist leider nur sehr selten.

Jetzt würde ich gerne im Internet oder in der Zeitung eine Anzeige schalten und dort Lichttechnik für Bands und Parties etc anbieten. Natürlich gegen eine Geldsumme. Muss ich (bzw ein Kumpel, da ich noch 17 bin) hierfür ein Gewerbe anmelden, oder ist das bei Showauftritten und allem was da mit drannhängt (also auch beleuchtung) nicht notwendig?

Sollte es nur mit Gewerbe möglich seinm, kann man das irgendwie umgehen, ohne dass es völlig illegal ist..


Freue mich auf Antworten und danke schon mal!

lG
tomi
 
 
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doomhammer
Alt 09.12.2007, 12:07   #2
Standard

Ne Anzeige schalten kannst du auch ohne Gewerbeanmeldung. Wenn du Rechnungen schreiben willst, solltest du oder eben dein Kollege den Gang aufs Rathaus eben hinter sich bringen. Die Gewerbeanmeldung kostet 15 Euro und bissl Papierkram. Ohne Gewerbe gehts natürlich auch, da wirst aber ziemlich schnell Probleme bekommen, wenn deine Kunden nicht nen fuffi unterm Tisch durchreichen, sondern das sauber abwickeln wollen.
 
 
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tomi
Alt 09.12.2007, 12:13   #3
Standard

danke erst mal!
und wie seiht es dann aus mit Steuern wenn man dann eine Gewerbe angemeldet hat. Aber ohne Gewerbe wäre dass dann nicht so wie wen man eine Putze engagiert und die quasi schwarz bezahlt?

tomi
 
 
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Jumpy
Alt 09.12.2007, 16:17   #4
Standard

und wie seiht es dann aus mit Steuern wenn man dann eine Gewerbe angemeldet hat. Aber ohne Gewerbe wäre dass dann nicht so wie wen man eine Putze engagiert und die quasi schwarz bezahlt?
Du solltest es vermeiden, irgendwelche Sachen "schwarz zu machen" wenn du dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du einen Bogen vom Finanzamt, den solltest du mit einem Steuerberater ausfüllen. Du solltest vermeiden, mehr als 22500€ Gewinn im Jahr (nochmal nachfragen wo Grenze genau liegt) auszuweisen. Bleibst du unter dieser Grenze, fällt für dich eh keine Gewerbesteuer an. Du solltest auch beim ausfüllen des Bogens darauf achten, dass du bei Angaben im "Veranlagungbogen", möglichst tief stapelst !
Also Umsatzangaben, so niedrig wie möglich, Gewinne keine im ersten Jahr !
 
 
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Jumpy
Alt 09.12.2007, 16:17   #5
Standard

und wie seiht es dann aus mit Steuern wenn man dann eine Gewerbe angemeldet hat. Aber ohne Gewerbe wäre dass dann nicht so wie wen man eine Putze engagiert und die quasi schwarz bezahlt?
Du solltest es vermeiden, irgendwelche Sachen "schwarz zu machen" wenn du dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du einen Bogen vom Finanzamt, den solltest du mit einem Steuerberater ausfüllen. Du solltest vermeiden, mehr als 22500€ Gewinn im Jahr (nochmal nachfragen wo Grenze genau liegt) auszuweisen. Bleibst du unter dieser Grenze, fällt für dich eh keine Gewerbesteuer an. Du solltest auch beim ausfüllen des Bogens darauf achten, dass du bei Angaben im "Veranlagungbogen", möglichst tief stapelst !
Also Umsatzangaben, so niedrig wie möglich, Gewinne keine im ersten Jahr !
Wenn du unter 500 TE (auch nochmal nachfragen wo Grenze genau liegt) Umsatz bleibst, bist du nicht Bilanzpflichtig als einzellunternehmer und du kanns eine einfache Gewinn,-Verlustrechnung machen.
 
 
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PowerWapiti
Alt 09.12.2007, 16:20   #6
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Braucht man mit einem Gewerbe eigentlich noch eine eigene Krankenversicherung? wenn man jetz z.B. hauptberuflich eine Ausbildung macht, oder nach der Ausbildung?
 
 
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Jumpy
Alt 09.12.2007, 16:26   #7
Standard

Braucht man mit einem Gewerbe eigentlich noch eine eigene Krankenversicherung? wenn man jetz z.B. hauptberuflich eine Ausbildung macht, oder nach der Ausbildung?
Mit der Selbständigkeit bist du nicht mehr Krankenversichert, allerdings nur wenn du in keinem Angestelltenverhältnis mehr bist. Wenn das Gewerbe nebenbei betrieben wird und du im Angestelltenverhältnis beschäftigt bist, kannst du mit deiner KK meistens einen Deal machen. Ansonsten steht dir der Weg in die Private bzw. in die freiwillige Versicherung bei deiner alten KK frei.
 
 
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Gewissen
Alt 09.12.2007, 16:31   #8
Standard

Hallo PowerWapiti

bei einem "Nebengewerbe" brauchst Du keine eigene Krankenversicherung,was man allerdings braucht ist folgendes:

-Betriebshaftpflichtversicherung
-Betriebsrechtschutzversicherung
-und um mögliche Gewinne zu schmälern........eine Rürup Rentenversicherung ^^......60% von den geleisteten Zahlungen werden NICHT besteuert^^

Bei weiteren Fragen in Sachen "Selbstständigkeit" und "Nebengewerbe" könnt ihr mir gerne eine PN schreiben,an den Wochenenden werde ich diese dann lesen und beantworten.
 
 
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Jumpy
Alt 09.12.2007, 16:36   #9
Standard

Zitat von Gewissen
Hallo PowerWapiti

bei einem "Nebengewerbe" brauchst Du keine eigene Krankenversicherung,was man allerdings braucht ist folgendes:

-Betriebshaftpflichtversicherung
-Betriebsrechtschutzversicherung
-und um mögliche Gewinne zu schmälern........eine Rürup Rentenversicherung ^^......60% von den geleisteten Zahlungen werden NICHT besteuert^^

Bei weiteren Fragen in Sachen "Selbstständigkeit" und "Nebengewerbe" könnt ihr mir gerne eine PN schreiben,an den Wochenenden werde ich diese dann lesen und beantworten.
Betriebshaftpflicht OK
Betriebsrechtschutz, nicht zwingend notwendig !
Bei Rürup sind bestimmte dinge zu beachten, wie zum Beispiel, übergang der Rentenansprüche im Todesfall etc.

@Gewissen, möchtest du dein Wissen mittelein, dann darfst du das gerne hier öffentlich.
 
 
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Gewissen
Alt 09.12.2007, 16:44   #10
Standard

Zitat von Jumpy
Betriebshaftpflicht OK
Betriebsrechtschutz, nicht zwingend notwendig !
Bei Rürup sind bestimmte dinge zu beachten, wie zum Beispiel, übergang der Rentenansprüche im Todesfall etc.
Betriebsrechtschutz ist zwar nicht zwingend notwendig ist aber sehr sinnvoll.Bei der heutigen Zahlungsmoral der Kunden ist es auf jeden Fall zu empfehlen.Wenn man diese Rechtschutz hat,dann hat diese sich schon bei einem NICHT ZAHLENDEN KUNDEN bewährt weil die Anwaltskosten unter Garantie höher sind als die Rechtschutzbeiträge für ein Jahr.

Rürup,da gebe ich Dir Recht.Diese Form von Rentenversicherung muß für jeden wie ein Anzug maßgeschneidert sein.
 
 
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Jumpy
Alt 09.12.2007, 16:52   #11
Standard

Betriebsrechtschutz ist zwar nicht zwingend notwendig ist aber sehr sinnvoll.Bei der heutigen Zahlungsmoral der Kunden ist es auf jeden Fall zu empfehlen.Wenn man diese Rechtschutz hat,dann hat diese sich schon bei einem NICHT ZAHLENDEN KUNDEN bewährt weil die Anwaltskosten unter Garantie höher sind als die Rechtschutzbeiträge für ein Jahr.
Im prinzip ist das richtig, aber man darf nicht vergessen, erstmal muss man als Selbstständiger auf die beine kommen, wenn du schon am Anfang deinen Kostenaparat unnötig aufbaust, wirst du es schwierig haben schnell schwarze Zahlen zu schreiben, ich kann nur raten, alles was geht mit Abschlagzahlungen und Vorkasse zu machen. Die Rechtschutzversicherung macht keinen Sinn beim Eintreiben von Kohle, da ist ein Inkasounternehmen sinnvoller, viele Arbeiten sogar mit Vorderungabtritt (vorab) etc. Rechtschutz macht mehr Sinn,wenn man Angestellte hat und Arbeitsgerichtsprozesse führen muss ! Eventuell kann man mit der Creditreform oder ähnliches auch arbeiten, dort gibt es Absicherungen gg. Vorderungsausfall etc.
 
 
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PowerWapiti
Alt 09.12.2007, 17:01   #12
Standard

solche Versicherungen sind doch wahrscheinlich viel zu teuer für den Anfang, wenn wie Tommi schon schrieb nur 50-100 Euro im Monat reinkommen.. (aber trotzdem alles legal durch den G.Schein ablaufen soll). hmm.
 
 
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Jumpy
Alt 09.12.2007, 17:06   #13
Standard

Zitat von PowerWapiti
solche Versicherungen sind doch wahrscheinlich viel zu teuer für den Anfang, wenn wie Tommi schon schrieb nur 50-100 Euro im Monat reinkommen.. (aber trotzdem alles legal durch den G.Schein ablaufen soll). hmm.
Bei dem Umsatz würde ich mir überlegen, ob ich überhaupt ein Gewerbe anmelden würde. Eigentlich ist nur die Frage der Haftung relevant in diesem Fall. Wenn aber eine Steigerung des Umsatzes absehbar ist, dann auf jeden Fall eine Gewerbe anmelden !

PS: Alles geht gut, solange nichts passiert !
 
 
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Gewissen
Alt 09.12.2007, 17:06   #14
Standard

@ Jumpy

Es ist alles richtig was Du und ich hier schreiben.
Natürlich darf man direkt am Anfang hier zu Beginn nicht die Fix-Kosten in die Höhe treiben weil man ja erstmal die Kohle reinholen muß.

Man muß auch unterscheiden ob es sich hier erstmal um ein "Nebengewerbe" oder um eine "reine Selbstständigkeit" handelt.

Fakt ist,wir haben beide Recht ^^


 
 
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superwillm
Alt 12.12.2007, 19:47   #15
Standard

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, wozu ich dir nur raten kann, bekommst Du nach 1-2Monaten einen Erfassungsbogen vom Finanzamt.

Dort muß Du u.a. den erwarteten Umsatz (100,- EURO pro Monat?) eintragen.

Ferner kannst Du dann die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.

Das ist ganz einfach. Du brauchst nichts monatlich abführen und lediglich am Jahresende eine Einkommens-Steuererklärung einreichen.

Ferner mußt Du eine Einnahmen/Überschußrechnung machen, was nix anders ist, als Einnahmen und Ausgaben in einer Tabelle aufzuschreiben.

Eine Betriebshaftpflicht kostet leicht mal 1000,- EUR, also das kommt in einem Kleingewerbe wohl nicht in Frage.

Geht dein erwarteter Umsatz im ersten Jahr nicht über 17.500 EURO und im nächsten Jahr nicht (erwartet über 50000,- EURO) kannst Du die Regelung weiterführen.
 
 
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Gewissen
Alt 13.12.2007, 13:06   #16
Standard

Zitat von superwillm
Eine Betriebshaftpflicht kostet leicht mal 1000,- EUR, also das kommt in einem Kleingewerbe wohl nicht in Frage.

Das ist leider nicht richtig,sollte versehentlich etwas beschädigt werden,was ja super schnell passieren kann,dann muß einer auch den Schaden zahlen.Nehmen wir als Beispiel eine Türe mit einem bestimmten Glas durch welches ein Stativ rauscht oder eine Lichtbrücke kommt runter weil sie durch Nachlässigeit nicht richtig gesichert war und verletzt jemand........WAS DANN ???
 
 
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Jumpy
Alt 13.12.2007, 13:23   #17
Standard

Das ist leider nicht richtig,sollte versehentlich etwas beschädigt werden,was ja super schnell passieren kann,dann muß einer auch den Schaden zahlen.Nehmen wir als Beispiel eine Türe mit einem bestimmten Glas durch welches ein Stativ rauscht oder eine Lichtbrücke kommt runter weil sie durch Nachlässigeit nicht richtig gesichert war und verletzt jemand........WAS DANN ???
Das ist richtig und auf diese Versicherung sollte man nicht verzichten, aber sie wird im Normalfall nicht soviel kosten. Die Vers. dürfte (eine eifache Betriebshaftpflicht mit 2 Mio Personenschaden und 1 Mio sachschaden), nicht mehr als €200 kosten in dem Gewerbe.
 
 
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