leider muss ich dem wiedersprechen
Die Bundeswehr darf Dich lediglich dann nicht aus einer Ausbildung rausholen, wenn diese als "Weitgehend gefördert" gillt, was der Fall ist, wenn du 1/3 der Ausbildungszeit hinter Dich gebracht hast.
So sieht zumindest die Rechtliche Seite aus.
Was Du aber versuchen kannst ist, dich zurückstellen zu lassen.
Dann würden die warten, bis Deine Ausbildung abgeschlossen ist.
Allerdings ist der Bund ist nicht verpflichtet darauf einzugehen.
Ich hab mich mit dem Thema eingehender beschäftigt, weil ich auch eine Ausbildung beginnen wollte, und dann paralel zur Bewerbung zur Musterung musste.
Naja, ich wurde zum Glück (mit ein wenig Bescheissen) T5 gemustert.
Eine weitere Möglichkeit, Dich vor einer Einberufung während der ausbildung zu bewahren ist, wenn Dein Ausbildungsbetrieb dich für "unabkömmlich" erklärt.
Das geht nur dann, wenn der Ausbildungsbetrieb so klein ist, dass er auf jeden Mitarbeiter incl. Azubi angewiesen ist.