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Lesen von E-Mails bei beschlagnahmten PC

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kapitän123
Alt 19.05.2004, 19:34   #1
Standard Lesen von E-Mails bei beschlagnahmten PC

Hi

Ich weiß es ist nicht fein, am Tag der Anmeldung gleich die erste Frage zu stellen. Aber ich stehe unter Zeitdruck.

Fakt:
Vor kurzem standen drei LKA Beamte vor meiner Türe, mit Hausdurchsuchungsbefehl. Gegenstand der Hausdurchsuchung war
§ 184 Abs.9/3. Verbreitung pornographischer Schriften
(Ich habe aus NL Tierpornographisches Material eingeführt)
Bei der Durchsuchung war ich sofort geständig, und habe den Besitz zugegeben (Was auch vernünftig war, den die haben alles Durchsucht und mitgenommen). Nachdem mein PC und alle Daten-/Magnetträger (Videos) beschlagnahmt wurden, fanden die Beamten auch Material das gegen den Uhrheberrechtsschutz verstösst (Emule Videos, Musik und PRG's).

Habe zumindest von den wichtigsten PRG's eine Lizenz, und konnte diese auch bei der HDS vorlegen.


Meine Frage:
Dürfen die Beamten meine E-Mails lesen? Soweit ich fündig wurde, dürfen das nur Staatsanwälte. Mir gehts darum, das ich ab und zu ein Programm kostenlos weitergegeben habe, und dies ist in der E-Mail nachzuvollziehen.

Mein Anwalt ist leider eine Pfeiffe. Zwar der beste der Stadt, aber für den bin ich nur ein Würstchen. Ein wechsel kommt nicht in Frage, da er über gute Connections zur Staatsanwaltschaft verfügt, und mit dieser schon manchen Deal ausgehandelt hatt.


Im voraus vielen Dank

Kapitän123


================================================== =================Meine Frage: Meine Frage:
 
 
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seppel18
Alt 19.05.2004, 21:46   #2
Standard Re: Lesen von E-Mails bei beschlagnahmten PC

Original geschrieben von kapitän123

(Ich habe aus NL Tierpornographisches Material eingeführt)
[/b]
Mit den Emails hab ich keine Ahnung..

Aber hast du die Videos Runtergeladen, oder in NL Gekauft?

Wie kommen die auf dich?

Haben die bloß wegen dem besitz so einen aufstand geamcht, oder hast du sie verbreitet? :STRANGE:
 
 
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kapitän123
Alt 20.05.2004, 01:02   #3
Standard

Hi seppel18

zu 1: Die Videos wurden aus NL per Post gekauft ( Ist glaub ich noch ne Straftat, von wegen ilegaler Einfuhr).
Auch wurden die Filme vom Emule runtergeladen.

Zu 2:
Wie DIE auf mich kommen? Keine Ahnung. Ich gebe Dir Bescheid, sobald ich es weiß.

Aufgrund Deiner Fragestellung würde ich Dir jedenfalles empfehlen alles illegale zu VERNICHTEN und zwar sofort.

Keiner glaubt das um 6:00 Uhr die Glocke läutet, und Besuch vor der Tür steht, bis es soweit ist, aber dann ist es zu spät.


Kapitän123
 
 
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francis
Alt 20.05.2004, 12:52   #4
Standard

in so einem fall ist es sinnvoll den ganzen illegalen scheiss auf eine andere festplatte zu tun, die in einem wechselrahmen steckt da kannst du dann ganz gemütlich und schnell die festplatte rausziehen und verstecken, oder gleich ins klo werfen!
 
 
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schnuckiwutz
Alt 20.05.2004, 15:31   #5
Standard

Ich sage nur SafeGuard und BestCrypt und das thema ist gegessen.

Wenn man schon solche illegalen sachen macht, dann sollte man schon so schlau sein und sich vorher schützen. Dann hättest du jetzt keine probleme.....
 
 
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seppel18
Alt 20.05.2004, 16:11   #6
Standard

Steganos Disk Encryption & www.secureclean.com
 
 
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XMan
Alt 21.05.2004, 15:26   #7
Standard

Wenn ich das richtig verstanden habe sind SafeGuard, BestCrypt und Steganos Disk Encryption alles Programme zur verschlüsselung von Daten, währen secureclean persönliche Informationen vom PC löscht, sodass diese nicht (auf welche Art auch immer) ausspioniert werden können. Habe ich das richtig verstanden?

Sind erstere Programme alle ungefähr identisch oder gibt es Unterschiede, sodass es sich lohnt mehrere auf einmal zu verwenden?

Gruß
X
 
 
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Bodo
Alt 21.05.2004, 15:32   #8
Standard

Wenn der Rechner abgeholt wird passiert das auf weisung der Staatsanwaltschaft, also können die dann damit machen was sie wollen. Wenn die das ding erstma hamm gibs da keine Beschränkungen mehr was das durchsuchen angeht.
 
 
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El Sparko
Alt 21.05.2004, 18:25   #9
Standard

ich muss ehrlich zugeben dass ich dachte das downloaden bzw. anbieten von porno filmen in p2p-netzen wäre legal bzw. nicht direkt verboten. und vorallem dachte ich auch is der besitz nicht verboten... wohl ziemlich blauäugig von mir. jemand genaue informationen?
 
 
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Bodo
Alt 21.05.2004, 19:05   #10
Standard

Bei Pornos mag das sein, aber Tierpornos gelten als unmoralisch und sind im allgemeinen verboten, schon aus Tierschutzgründen, was auch gut is.
 
 
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F@S
Alt 21.05.2004, 19:05   #11
Standard

Original geschrieben von [SoM]Sparkie de la Vuck!
ich muss ehrlich zugeben dass ich dachte das downloaden bzw. anbieten von porno filmen in p2p-netzen wäre legal bzw. nicht direkt verboten. und vorallem dachte ich auch is der besitz nicht verboten... wohl ziemlich blauäugig von mir. jemand genaue informationen?
Naja in seinem Fall erstmal:
StGB § 184a - Verbreitung gewalt- oder tier*-pornographischer Schriften

Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Durchsuchung wurde aber wohl nach § 184 durchgeführt:
Original geschrieben von kapitän123
Fakt:
Vor kurzem standen drei LKA Beamte vor meiner Türe, mit Hausdurchsuchungsbefehl. Gegenstand der Hausdurchsuchung war
§ 184 Abs.9/3. Verbreitung pornographischer Schriften
(Ich habe aus NL Tierpornographisches Material eingeführt)

[...]
Nachdem er das Zeug sowohl runtergeladen wie postalisch importiert hat kanns auch gut sein, dass sein letztes Paket beim Zoll hängen geblieben is oder sowas und sie den Rechner nur mitgenommen haben, weil sie bei der Durchsuchung auf böse Warez gestoßen sind. Aber P2P-technisch machst du sowas natürlich immer auch "Personen unter 18 Jahren zugänglich", dich also auch bei normalem pr0n höchstwahrscheinlich strafbar.

StGB § 184 - Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
[...]
9. auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

[...]
Zum Topic: Ich würde mal behaupten die dürfen in jede Richtung 'ermitteln', in der der Verdacht besteht, dass du eine Straftat begangen hast. Zwar dürfen die durchsuchenden Beamten keine Briefe und wohl auch keine Mails lesen, der Staatsanwalt und wen immer er damit beauftragt später aber wohl schon, sofern Verdacht gegeben. Blubb.

Frag einen Anwalt der davon Ahnung hat, gib nächstesmal nicht gleich irgendwas zu, kauf dich keine solchen Pornos mehr .oO
 
 
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Dawn
Alt 21.05.2004, 19:15   #12
Standard

ich weiss es ist offtopic aber...
WIE pervers muss man bitte sein um sich TIERpornos zu besorgen?
schonmal was von Tierschutz oder ähnlichem gehört? aber klar...den tieren macht das sicher spass
das is echt widerlich und ich kann nicht glauben es wirklich menschen gibt,die das irgendwie antörnt..
 
 
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ANSI Lady
Alt 21.05.2004, 19:41   #13
Standard

ich kenne jemanden der hat mal von einem Typen in der Zeitung gelesen das dessen Bruder einen kannte der :
hatte DSL und Kazaa und so und war interessiert an allem möglich Shemale, Transsexuellen und Lesben...kack... und der soll angeblich vorzugsweise an Visuellem Material interessiert gewesen sein.
Wie ich hörte bekam diese Person nicht immer die Files dessen Dateiname mit dem Inhalt assoziiert werden sollte...

(Um das zu veranschaulichen : Ein Bekannter meinerseits hat Tagelang "Goldständer" runtergeladen um dann einen Softporno auf seinem PC zu haben, oder "die 2 Türme" war ein SchwulenPorno....)

@Dawn
jo, na auf jedemfall hatte o.g. Person (die ich persönlich nicht kenne) dann ein File in den Händen "Wild Sex with female.avi" und da war ein Hund der... igitt... dem Tier hat es offensichtlich schon Spaß gemacht....

Was ich nun wissen wollte... Wie ist das mit solchem Material, dessen Dateiname nicht dem Inhalt entspricht ??? Wenn ich mich an Kazaa erinnere klickt man da 10000 Files von 3-4MB an und lässt den Rechner erstmal laufen... bis man dann da jedes File angeschaut hat vergeht auch einige Zeit... und jedes (Privat?)Video ist ja nicht illegal. Was also nun wenn ich mehrere Files auf der Platte habe dessen Inhalt Pornografisch nicht Ethisch ist und ich davon noch gar nix weiß

Gruß &&
ANSI
 
 
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schnuckiwutz
Alt 22.05.2004, 10:24   #14
Standard

@XMan

Mahlzeit. Mit SafeGuard kannst du wahlweise Partitionen oder aucn den komplettes System verschlüsseln. Ich habe es komplett verschlüsselt und bevor er überhaupt bootet wird ein pw abgefragt (meins ist 27 Zeichen lang) Also du hast keine chance an die Daten zu kommen wenn du das pw vergisst.

BestCrypt erstellt dir Container auf der Festplatte die dann verschlüsselt sind, diese musst du dann imm mounten wenn duan die Daten willst udn auch wieder ein PW angeben. Auf diese art kannst auch CD´s verschlüsseln.

Steganos erstellt glaubeich auch solche Container, aber man kann es glaube ich net zum CD verschlüsseln benutzen.
 
 
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PowerWapiti
Alt 22.05.2004, 15:46   #15
Standard

wie siehts aus wenn die Polizei die Festplatte ausbaut und beim Polizeirechner einfach als Slave dranhängt dann über den Explorer oder so die Dateien anschaut?
 
 
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Sebi
Alt 22.05.2004, 20:22   #16
Standard

hm, ich denke, die haben ihre Methoden, auch verschlüsseltes Zeugs zu knacken, vielleicht arbeiten die ja mit den verschlüsselungsfirmen zusammen...
 
 
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Spessi
Alt 22.05.2004, 20:59   #17
Standard

Original geschrieben von PowerWapiti
wie siehts aus wenn die Polizei die Festplatte ausbaut und beim Polizeirechner einfach als Slave dranhängt dann über den Explorer oder so die Dateien anschaut?
löl.... dann müsste ich kurz vorher nen virus oder trojaner auf die festplatte machen löl :P
 
 
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schnuckiwutz
Alt 22.05.2004, 22:38   #18
Standard

Auch festplatte ausbauen nützt nix, du kommst an die daten net ran, weil sie Safeguard erst entschlüsseln muss. Und wenn du sie wo anders ran hängst dann siehste garnix und mit nen paar andere Methoden nur Müll. Klar kann man alles entschlüsseln nur ob du dann in ein paar 1000 Jahren noch lebst wenn sie es entschlüsselt haben.....?

Und zusammenarbeiten tun sie nicht mit der polizei, weil sonst würde sich dieses Programm keine Firma mehr kaufen wenn eh jeder ran kommen kann. Denn alles was mal in Umlauf gebracht wird, auch wenns nur bei der Polizei ist kommt irgendwann in Umlauf. NUr in den USA müssen sie das tun weil die Gesetzeslage wohl so ist, das man nix so verschlüsseln darf das man nciht von aussen ran kommt. Deswegen haben die dafür auch ihre "Schlüssel".
 
 
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