
21.06.2002, 09:26
# 1 Zu lauter Jubel ist nicht erlaubt Steht heute auf der ersten Seite der <A HREF="http://www.westfaelische-rundschau.de/" TARGET=_blank>Westfälischen Rundschau</A >:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR> Münster. (dpa) Wer die Fußball-WM im Garten oder auf der Terrasse im Fernsehen
oder am Radio verfolgt, darf nur leise jubeln oder fluchen. Darauf hat der Justiziar
von Haus & Grund Deutschland, Hans-Reinold Horst, unter Bezugname auf ein Urteil des
Oberlandesgerichts München hingewiesen. "Praktisch bedeutet das, dass man Fernseher
oder Radio nur so laut einstellen darf, dass der Nachbar von seinem Grundstück die
Übertragung nicht oder nur mit Anstrengungen verfolgen kann". In jedem Fall seien
Nacht- und Mittagsruhe (22 bis 6 Uhr, 12 bzw. je nach Land oder Gemeinde 13 bis 15 Uhr)
zu beachten. Zimmerlautstärke gelte nicht nur für die Geräte: "Sie gilt auch fürs
Mitjubeln, insbesondere für Tor!-Rufe".
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