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Lastschriftverfahren nach über 6 Wochen Rückbuchbar ??

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DerAssie
Alt 27.12.2006, 16:16   #1
Standard Lastschriftverfahren nach über 6 Wochen Rückbuchbar ??

Ich warte seit gut 4 Monaten auf eine Bestellung für 155,00 Euro die nicht kommt.
Kann Ich zur Bank marschiern und das ganze Storno-Rückbuchen bei Lastschriftverfahren, auch bei über 6 Wochen ??
Der Shop ist übrigends weiterhin online und nimmt Bestellungen an

Geändert von Felicitas (29.12.2006 um 11:46 Uhr).
 
 
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Sivar
Alt 27.12.2006, 17:41   #2
Standard

Meines Wissens geht das eh nur bis zu 2 Wochen. Aber wieso wartest du überhaupt 4 Monate? Tritt vom Kaufvertrag zurück und setz dann ne Frist für die Rücküberweisung des Geldes... das ganze per Einschreiben.
 
 
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DerAssie
Alt 27.12.2006, 18:03   #3
Standard

Okay also schick Ich per Einschreiben eine Formulierung das Ich vom Kaufvertrag zurück trete und fordere den Betrag ein, das er Mir zurück überwiesen wird.
 
 
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Jason Evil
Alt 28.12.2006, 01:00   #4
Standard

Wird wohl in dem Fall das Beste sein.

Aber zum Thema: Es ist möglich einen Betrag, der per Lastschriftverfahren abgebucht wurde, ohne weiteres zurück buchen zu lassen - und das afaik tatsächlich 6 Wochen lang. Hatte ich auch im September, wo die Krankenkasse doppelt abgebucht hatte.

Musste mich für Juli und August diesen Jahres selbst versichern. Da ich ab Juli aus Hartz IV rausgefallen bin und mich bis September (Beginn der neuen Arbeit) selbst versichern musste. Diese Aktion hat wohl jedoch vor kurzem einen Gerichtsvollzieher der Krankenkasse vor meine Tür gelockt, mit dem Auftrag das Geld einzutreiben. Nachdem ich ihm die Kontoauszüge, den Arbeitsvertrag und sämtliche Hartz IV Belege vorgelegt hab, ist er aber wieder abgezogen. Das aber nur am Rande.

Wenn du schon so lange auf die Ware wartest, würde ich allerdings mal überlegen, ob es nicht besser ist ne Anzeige zu erstatten. Wenn nach 4 Monaten keine Ware gekommen ist, wird wohl derjenige auch nicht das Geld zurück überweisen. Also Frist stellen und nach verstreichen der Frist zur Polizei.
 
 
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Nathanial
Alt 28.12.2006, 05:08   #5
Standard

versuch es auf jeden fall auf dem weg...
frist setzen, entweder ware oder geld zurück...
und dann ben noch die frist abwarten.. nun gibts die möglichkeit mit anwalt..hoffen wir aber das er vorher schon reagiert..

es gibt auch noch nen BGH Urteil das man Lastschriftsachen auch über 6 Wochen zurückbuchen kann.. aber das nur am Rande..
 
 
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DerAssie
Alt 29.12.2006, 02:21   #6
Standard

Mal sehn ob sich das BGH Urteil noch finden läst in den tiefen der Juristischen Fakulität des Netzes.
 
 
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