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lärmbelästigung

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markuss18
Alt 18.05.2002, 16:55   #1
Frage lärmbelästigung

hät da noch ne frage zu was anderm:

also wir haben so nachbarn die feiern immer noch spät bis nach 1 oder 2 uhr.
ziemlich laut das ganze. und die haben große außenscheinwerfer so halogen teile die ziemlich zu uns rüber strahlen.

frage gibts da n § oder irgend ne möglich keit die anzuzeigen ?

[ 18. Mai 2002, 16:55: Beitrag editiert von: markuss18 ]
 
 
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asdf
Alt 18.05.2002, 16:59   #2
Beitrag

wenn sie mal wieder so laut sind, ruf einfach die bullen sie sollen mal nach dem rechten sehn, bei dem krach könne man nicht schlafen. wenn sie dann ärger bekommen kannst du sie sicher auch anzeigen.
 
 
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markuss18
Alt 18.05.2002, 17:38   #3
Rotes Gesicht

<table style="filter:glow(color=red , strength=3 )">Weiß jemand obs da n paragrafen dazu gibt ? hab nur diesen gefunden :OWiG § 117 Unzulässiger Lärm aber dieser sagt nix darüber aus dass nach 10 schluss sein muss!</table >

[ 18. Mai 2002, 17:39: Beitrag editiert von: markuss18 ]
 
 
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Krashok
Alt 18.05.2002, 17:49   #4
Beitrag

wozu paragraphen ? bist du so auf zoff aus ? Bullerei reicht da meistens ... kann aber sein das du die 3 mal rufen musst weil man die ersten beiden male selber leise machen darf (sofern der lärm von einer anlage kommt)
 
 
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soliton
Alt 18.05.2002, 17:52   #5
Beitrag

Was du suchst, ist die Lärmverordnung bzw. "Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm" (LärmVO). Die ist von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden. Gib einfach mal LärmVO und dein Land in 'ne Suchmaschine ein, dann wirst du sicher fündig.

Das steht aber sicher in jeder drin:

Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden können.
 
 
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markuss18
Alt 18.05.2002, 18:41   #6
Rotes Gesicht

<table style="filter:blur(Add=0, direction=45, strength=2)">Kann mir jemand n link zu nem LärmVO machen ? ich finde keins zu baden württemberg !</table >

[ 18. Mai 2002, 18:42: Beitrag editiert von: markuss18 ]
 
 
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Saruman
Alt 18.05.2002, 21:56   #7
Beitrag

Was willst du denn da mit einem Link?
Die Grünen anrufen, Anzeige machen, fertig.
Wenn die es übertreiben, können die Grünen auch mal locker die Anlage beschlagnahmen, kommt lustig.
 
 
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markuss18
Alt 18.05.2002, 22:04   #8
Rotes Gesicht

[img]graemlins/comeandgetsome.gif[/img]
die nachbarn hören selten laute musik. die sind so 40 machen immer "partys" und reden und lachen nachts noch laut [img]graemlins/puke.gif[/img]

ich wollt mich nur mal gesetzlich erkundigen
[img]graemlins/smilie-4.gif[/img]

<table style="filter:glow(color=red , strength=2 )">gruß markus</table >
 
 
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David
Alt 18.05.2002, 22:21   #9
Beitrag

ich hab das auch mal gesucht, das ist das Landesemmissionsschutzgesetz (keine ahnung wie man das richtig schreibt)

da steht drin

lärmbelästigung ist grundsätzlich untersagt wenn es jemand anderen erheblich stört
ab 22 uhr bis 6 uhr wird das noch eingeschränkt, da heisst es dass man garniemanden mehr beeinflussen darf, sprich du musst pennen können

mein tip: 1x hingehen, danach bullen rufen falls nix bringt =&gt; ende
 
 
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Saruman
Alt 18.05.2002, 22:46   #10
Beitrag

Ahso, eindeutig Ruhestörung.
Dennoch die grünen Helferlein bestellen.
 
 
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[circa]
Alt 18.05.2002, 22:47   #11
Beitrag

yo würd ich auch machen.geh doch einfach mal zu ihnen hin,und sag ihnen die meinung.

man muss nicht immer sofort die penner anrufen.
 
 
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Krashok
Alt 18.05.2002, 22:50   #12
Beitrag

jo wir hatten das auch mal, da waren die Nachbarn nebenan gut angeheitert und sehr ausgelassen um haben noch nachts um 1 gesungen .. soweit eigentlich nicht tragisch wenn es nicht mitten in der woche gewesen wäre. Naja 3 mal mussten wir die grünen Männchen rufen und beim 3. Mal wurden dann 2 von denen mitgenommen und dann war ruhe.
Hab davor schon mal mit dem gesprochen und er meinte das ja leise macht, aber dieses mit dem Nachbar sprechen hilft nix ! wenn die alle dicht sind vergisst der schnell was er im nüchternen zustand gesagt hat. Ich glaub auch nicht das es bei Markus seinem Nachbarn alkoholfrei zu geht ..
 
 
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Jason Evil
Alt 19.05.2002, 00:51   #13
Beitrag

Meine Nachbarin und ich haben uns eigentlich für's Klopfen entschieden. Meiner Meinung nach
Kann das nicht 100 % sagen weil ich mit der Frau noch nie ein Wort gesprochen hab. Ihr Haus steht seit 50 Jahren neben meins und meins war zuerst da. Meine Großeltern haben sich auch nie mit ihr verstanden und da muss ich als Erbe das ja auch fortführen

Wenn es ihr zu laut ist klopft sie jedenfalls immer wieder gegen die Wand. Und wenn mir morgens um 4 Uhr ihr Radio zu laut ist klopf ich zurück. So einfach ist das...
Vor ein paar Tagen bin ich allerdings rüber klingeln gegangen. Da hat sich unser Baby halt net so schnell beruhigt wie sonst und geweint und geschrieen. Wie Babys das halt so machen. Da fängt die doch tatsächlich an zu klopfen. Ich in die nächstbeste Hose gesprungen und rüber klingeln gegangen. Meinte dann zu ihr: "Hör mal! Wenn dir meine Musik zu laut ist, ist es in Ordnung wenn du klopfst. Aber wenn du jetzt anfängst zu klopfen weil unser Baby schreit werden wir keine Freunde mehr!" Und seitdem ist Ruhe. Ich frag mich eh warum diese Frau immer so schnell klopft wenn es lauter ist, aber ihr Fernsehgerät laut stellt damit sie überhaupt was hört. Die Schachtel ist nämlich schon 80 Jahre alt
 
 
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Saruman
Alt 19.05.2002, 01:10   #14
Beitrag

Oh ha! Da kenn ich was von, aber ohne Baby.
Nur klopfen, rumbrüllen oder mit 90dB zurückschallen bringt nix.
Mein Hausbesitzer hat dann mal mit den Nachbarhausbesitzer gesprochen und schon gings.

Aber warum nicht die grünen Männchen holen, die müssen doch auf Trab gehalten werden.
 
 
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schNitzeL
Alt 19.05.2002, 17:33   #15
Beitrag

es gibt Lautstärke grenzen nach 10 Uhr die darf allerdings die gemeindde festlegen.
Besorg dir ein Schalldruckmessgerät (z.B. www.conrad.de ) und miss und ruf immer die Bullen damit du beweise hast und am besten misst du dann die Lautstärke in derem beisein und wenn es drüber ist anzeigen. Und hoffen das es was bringt
 
 
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Saruman
Alt 19.05.2002, 21:36   #16
Beitrag

Das gilt für öffendliche Veranstaltungen, die genehmigt werden müssen.
 
 
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