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lärmbelästigung

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r4nk
Alt 23.07.2003, 14:36   #1
Standard lärmbelästigung

Ich hab mal unter der woche zu dolle musik gehört mit freundn und nachts um 1 Uhr standen die bullen bei mir vor der tür. meinten dann ich soll leiser machen und bei nächsten mal nehmen sie mir die anlage weg! Mal im ernst, dürfen die das überaupt? Meiner meinung nach nämlich nicht!?
 
 
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Ruettiker
Alt 23.07.2003, 14:49   #2
Standard

mh, du kannst es ja mal drauf anlegen und ausprobieren was die machen

Mal im Ernst: Also ich glaub nich, das sie dir das Teil so einfach wegnehmen können. erstmal gibt's ne Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung, aber ob die gleich so heftige Schritte einleiten können bleibt mal zu bezweifeln
 
 
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Filmazoid
Alt 23.07.2003, 15:53   #3
Standard

Ein bisschen Verständnis tuts mal auch r4nk, statt auszubooten wie weit man gehen kann.
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 23.07.2003, 15:54   #4
Standard

Als ich vor ein paar Jahren meinen Geburtstag gefeiert habe (ich glaube, es war der 17. oder 18.), hatten wir draußen im Garten auch recht laut Musik am laufen.

Gegen 23.30 (am Wochenende, wohlgemerkt!) kam dann nen Aufruf von der Polizei, wir möchten doch gerne die Musik leiser stellen, ein Nachbar hätte sich beschwert. Wenn wir das nicht täten, würden sie vorbeikommen und die Anlage einsacken.

Also entweder ist dieser "Fake" recht weit verbreitet oder sie dürfen es tatsächlich

Btw, der Nachbar, der sich beschwert hat, ist im ganzen Dorf ziemlich unbeliebt... wir haben leider das Pech, neben ihm wohnen zu müssen... naja.

bye, Roland
 
 
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Krashok
Alt 23.07.2003, 16:29   #5
Standard

ja sie dürfen dir die anlage wegnehmen ! bei mir haben sie aber vorher 2 mal selber leise gemacht und dann das teil mitgenommen.. aber wir waren auch selber schuld .. es war nach 22 uhr und wir haben tierisch party gemacht das man das noch 2 straßen weiter gehört hat.
 
 
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Anardil
Alt 23.07.2003, 18:21   #6
Standard

Unser Nachbar hats nachts im Suff immer drauf irgendwelche Böller zu werfen, ich finds nimmer lustig. Was ist da? Böller wegnehmen geht ja schlecht, mal abgesehen davon das dazu noch kommt das es nicht erlaubt ist an nicht-Sylvester-Tagen zu "böllern" (oder?)
 
 
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Krashok
Alt 23.07.2003, 22:56   #7
Standard

nö is es nicht, aber böllerreste liegen ja dann unten und böllerbestand muss ja auch da sein.. einfach mal die grünen freunde anklingeln.
 
 
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r4nk
Alt 25.07.2003, 17:59   #8
Standard

@ $ed
Ich will es ja nicht bis zum letzten ausreizen, ich wollte nur wissen was ihr wisst! und ich habe daraus gelernt!
 
 
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-ReD-
Alt 06.08.2003, 15:10   #9
Standard

r4nk@

Die Bullen dürfen Deine Anlage mitnehmen!

Ruhestörungen:

Sommerzeit von 22:00 bis 07:00 Uhr
WinterZeit von 20:00 bis 07:00 Uhr

Das gilt auch am Wochenenden!

Was keine Ruhestörungen sind, ist:

Sexgeräusche wie Stöhnen etc. und Duschen, wasser laufen etc. da gibt es genaue Regelungen.
 
 
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hesse
Alt 06.08.2003, 15:17   #10
Standard

nö is es nicht, aber böllerreste liegen ja dann unten und böllerbestand muss ja auch da sein.. einfach mal die grünen freunde anklingeln.
Is quatsch. Gibt keine Allgemein gültige Reglung die es verbietet Feuerwerk mitten im Jahr abzuschießen. Man muss es zwar ankuendigen, genauso auch wenn man Holz in bestimmten Gegenden verbrennen will, aber es ist nicht generell verboten.
 
 
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SilverSky
Alt 06.08.2003, 15:23   #11
Standard

da hat der Hesse mal recht.

mich habs da schon mal "hops"genommen

ausser Sylvester und Neujahr (glaube bis mittag) darf man ohne Genehmigung kein Feuerwerk abschießen.
 
 
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-ReD-
Alt 06.08.2003, 17:34   #12
Standard

hesse@

Sexuelle Geräusche, nächtliches Duschen, wenn man in der nacht pissen geht und anschliessend abspühlt, gehört zu Menschlichen bedürfnissen und die kann einem keiner verbieten!

Man darf sich in der Nacht alle 30 Min Duschen und das nicht länger als 15 Min.


Eine kleine Geschichte:

Eine Bekannte von mir wurde von ihrer Nachbarien wegen Ruhestörung angezeigt. Vor Gericht sagte meine Bakannte aus das sie bei Sex immer etwas lauter sein muß, das sie es braucht etc. und die Nachbarin hatte keinen Recht bekommen.
 
 
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