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Kündigung wegen Porn-Mails

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No Control
Alt 03.07.2004, 21:53   #1
Standard Kündigung wegen Porn-Mails

Hallo zusammen!

Letzte Woche wurde bei mir auf der Arbeit nen Kollege von der Arbeit "bis auf weiteres frei gestellt". Denk mal dass dem wohl gekündigt wird. Macht auf jedem Fall die Runde in der Firma.

Der Grund: Er habe eMails mit anstößigem Inhalt verschickt! Der hat das wohl nen bischen übertrieben! Ich meine so nen paar schickt doch jeder mal rum.

Meine Frage zum Thema Internet bei der Arbeit:

Die können ja in der EDV-Abteilung sehen auf welchen Seiten ich im Netz bin. Die haben auch eigentlich nichts dagegen wenn mal kurz im I-Net ist. Können die denn auch eigentlich sehen wie lange ich auf Seiten bin? Ich meine man könnte ja immer sagen: "Ich war da kurz drauf und hab vergessen die zu schliessen" wenn ich zum Beispiel den PP den ganzen Tag in der Taskleiste hab. Ich meine jetzt natürlich KEINE Porno-Seiten! Da herrscht im Büro auch nicht die richtige Atmohsphäre

Hab mir da mal Gedanken gemacht, weil ich halt voll lange bei der Arbeit im I-Net bin. Besonders wenn nichts los ist.

Weiß da jemand ob einem da was passieren kann?

THX
No Control
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 03.07.2004, 21:57   #2
Standard Re: Kündigung wegen Porn-Mails

Normalerweise können die nur sehen, wann die Seite aufgerufen wurde, nicht wie lange man drauf gewesen ist. Also sobald der Browser Daten aus dem Internet holt kommt das in die Logs hinein.
 
 
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PowerWapiti
Alt 03.07.2004, 21:57   #3
Standard

klär das am besten mit deinem Chef ab, da müsst ja auch was im Arbeitsvertrag stehen oder? also auf welchen Seiten du surfen darfst. Aber normalerweiße ist ja XXX, Rechtes, Warez und co verboten..
 
 
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-=AVD=-
Alt 03.07.2004, 22:07   #4
Standard

ja also die können alles loggen sprech da aus erfahrung mich haben se auch schon ma angeschissen deswegen also lieber vorsichtig ich hab allerdings auch in ner größeren versicherung gearbeitet und die haben da auch mitarbeiter gekündigt wegen anrüchigen mails und so also lieber vorsicht im mom brauch ich keine angst haben da kleiner betrieb und da is eh jeder admin
 
 
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Grandylein
Alt 03.07.2004, 22:14   #5
Standard

Laut BDSG darf der Chef die Logs nur Stichprobenartig kontrollieren...

...ansonsten müsste man 'ne extra Datenschutzverordnug unterzeichnet habe. Kontaktiert mal euren Datenschutzbeauftragten, wenn ihr einen habt..
 
 
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