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Kranke Urteile in Deutschland 8 Jahre und Sicherheitsverwahrung für Betrüger

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DerAssie
Alt 06.09.2006, 06:49   #1
Standard Kranke Urteile in Deutschland 8 Jahre und Sicherheitsverwahrung für Betrüger

http://www.naumburger-tageblatt.de/n...=1018881578312

Sowas sollte man sich mal ansehn, gabs auch schon bei Einbrechern und sonstigen relative harmlosen Menschen die nur als Hangtäter halt öfters mal was gedreht haben.
Krankes Deutschland , SV dient dem Feindhaft/Strafenrecht um unliebsame Personen zu internieren
Dafon gibts mehr, zeigt eindeutig das SV weg muß.

http://shortnews.stern.de/shownews.c...TOKEN=30486279

Geändert von DerAssie (06.09.2006 um 06:58 Uhr).
 
 
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Boha
Alt 06.09.2006, 11:22   #2
Standard

zeigt eindeutig das geld das wichtigste in der heutigen welt ist.
ist schon wie in texas, dreimal mist gebaut und weg für immer.
irgendwie ist die ganze sache aus dem gleichgewicht gekommen!
 
 
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michaelg
Alt 06.09.2006, 12:58   #3
Standard

Eine Ungeheuerlichkeit, ein Armutszeugnis der deutschen Rechtssprechung.

Es besteht kein Zweifel dass dieser Mensch mehrfach Verbrechen begangen hat und dabei schier maßlos Schaden angerichtet hat. Er ist mehrfach vorbestraft und auch allgemeingefährlich, womit Sicherheitsverwahrung für ihn in Frage kommt. Sein mehrfacher Betrug hat insgesamt Schaden im sechsstelligem Bereich angerichtet. Ein solches Unrecht ist mit 8 Jahren Freiheitsentzug ausreichend bestraft. Verglichen mit all den schwachen Urteilen oder gar zur Bewährung ausgesetzten Strafen bei Gewaltverbrechen erscheint die Konsequenz für den Täter, hier netto 18 Jahre Freiheitsentzug, heftigst unverhältnismäßig.
 
 
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MiKe
Alt 06.09.2006, 13:01   #4
Standard

ich find's fast schon gerechtfertigt... v.a., da er ja schon _mehrfach vorbestraft_ war - da sollte man vllt. mal in erwägung ziehen, dass die strafe teilweise vllt. noch von den anderen straftaten herrührt...

//edit: ach ja, ich find's toll, dass assi immer mit seinen 3 jahre alten geschichten daherkommt.
 
 
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mephisto
Alt 06.09.2006, 13:37   #5
Standard

Zitat von MiKe
//edit: ach ja, ich find's toll, dass assi immer mit seinen 3 jahre alten geschichten daherkommt.
dann wird er wohl noch 15 jahre haben!

unabhängig davon finde ich die Sicherheitsverwahrung eine sinnvolle "Einrichtung" der justiz... bei vielen ist sie nunmal angebracht! Grade bei Triebtätern und / oder Mehrfach- und Wiederholungstätern der schlimmeren sorte!
 
 
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Xeo
Alt 06.09.2006, 16:38   #6
Standard

Find das auch schon heftigst krass was da so vor Gerichten abgeht. Kinderschänder bekommen teilweise unter 8 Jahren Freiheitsstraße und er hier ganze 18 Jahre nur für ein bischen Geld. Und ein 6stelliger Betrugsfall ist heutzutage nicht sonderlich hoch in diesem Milieu.
Von daher, wie schon gesagt, beweisst das Urteil, dass Geld mehr Wert ist, als ein Menschenleben.



mfg
 
 
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MiKe
Alt 06.09.2006, 16:55   #7
Standard

weißt du denn, was seine vorstrafen waren, dass du beurteilen kannst, ob's nur um geld geht?
 
 
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DerAssie
Alt 06.09.2006, 20:15   #8
Standard

Ich lehn alles ohne Zeitliche Obergrenze als totale Willkür ab.
Für Wiederhollungstäter mit Serien kann man den höheren Bereich nehmen den das normale Strafmaß vorsieht und Gut.
Der ganze Paragraf wurde übrigends von den Nazis eingeführt (die DDR hatte Ihn aus diesem Grund nicht) und das er immernoch Anwendung findet (grad bei nicht Serienmördern und Sexualstraftätern sondern relative harmlosen Leuten wie Einbrechern, Betrügern ect.) zeigt wie akzeptiert Nationalsozialistisches Gedankengut/Menschenbild funktioniert und geteilt wird.
Grad wenn eine Rot/Grüne Regierung ihn nicht abschaft sondern die 10 Jahres Grenze streicht.
Es ist echt ein Unding wie konstant gegen Doppelbestrafungsverbot und dem Recht auf Resozialisierung verstoßen wird.
 
 
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MiKe
Alt 06.09.2006, 21:40   #9
Standard

Es ist echt ein Unding wie konstant gegen Doppelbestrafungsverbot und dem Recht auf Resozialisierung verstoßen wird.
genau, lasst doch die leute so viele verbrechen machen, wie sie wollen und sie dann nur für eine straftat verurteilen

[...]wie akzeptiert Nationalsozialistisches Gedankengut/Menschenbild funktioniert und geteilt wird.
angenommen es würde herauskommen, dass die nazis damals die steuerrückzahlung erfunden... dann sollte man das auch streichen, weil das ja von den bösen, bösen nazis kommt? oh ja, lasst uns auch gleich die autobahnen, die damals gebaut wurden, abreißen, auch wenn das andere länder genauso haben
 
 
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DerAssie
Alt 06.09.2006, 21:44   #10
Standard

http://www.projektwerkstatt.de/antir...verwahrung.pdf

Ich sprech dem Staat das Recht ab Leute Zeitlich nicht begrenzt zu internieren, dabei bleib Ich !!
Nach maximal 20 Jahren sollte jeder wieder Entlassen werden (bei Mord) ,15 max bei Totschlag und der Rest bei 10, so währe meine Strafrechtreform.
Erst Recht wenn man sieht wer so drin landet (Betrüger, Einbrecher, Dealer ect.).

http://kiffer.net/cannabis/aktuell/p...ler/index.html

Auch Krass wie der Staat die Kiffer bekämpft.
 
 
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MiKe
Alt 06.09.2006, 23:33   #11
Standard

wie der staat die kiffer bekämpft? bei 4,8kg kann man ja wohl nicht von eigengebrauch sprechen.. erst recht nicht mit ner 22er Derringer mit Laserzieleinrichtung. und dass ein flüchtender verfolgt wird, hat doch mal rein gar nix mit dem armen, ungerecht behandeltem kiffer zu tun!
 
 
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DerAssie
Alt 07.09.2006, 02:10   #12
Standard

Irgendwo muß das ganze ja auch herkommen was konsumiert wird.
Jeder der selber konsumiert kann solche Urteile ja nicht wirklich gut heißen.
Man muß sich mal vor Augen halten das jemand der einen Totschlag ohne Vorstrafe gegenüber einem Einbrecher in SV der der Willkür von Gutachtern ausgesetzt ist, teils 20 Jahre früher wieder raus kommt oder noch eher.
Es fehlt sämtliche Relation über Willkürliches ohne Obergrenze.
 
 
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Jimbo
Alt 07.09.2006, 17:24   #13
Standard

ich konsumiere es (teilweise) selbst und find das urteil sowas von gut jung..

Guck dir dochmal den Schwarzmarkt an und sag mir dann obs da irgendwas positives gibt. Jeder hat gestrecktes Zeug und die Preise sind annormal beschissen. Wenn jemand mit en par gramm gebusted wird und dann ne hohe strafe bekommt isset vielleicht assozial aber bei so jemanden mit ~5kg+Waffe+Fahrerflucht isset imho mehr als gerechtfertigt..
Wenn jemand sein Dope mag wird er, solang er klar&vernünftig denken kann, eh nich wirklich gern was vom Dealer nebenan holen sondern selbstanbaun.

Und Dope ist auch irgendwo nur völkermord und sag mir bloß nich das jemand der mit solchen Mengen handelt nur das im Angebot hat...
 
 
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DerAssie
Alt 07.09.2006, 17:37   #14
Standard

Ich find wenn Ich Mir so einiges an Urteilen anhöre und auch die Weiße Folter Form (Einzelhaft/Isohaft, kein TV, nur 1h Hofgang ect) in JVA"s anschaue im Gegensatz zu einigen Deutschen den Strafvollzug Inhuman.
 
 
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MiKe
Alt 07.09.2006, 18:16   #15
Standard

oh nein, kein tv das is tatsächlich ausschlaggebend für die beurteilung der humanität
 
 
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asdf
Alt 07.09.2006, 19:34   #16
Standard

Zitat von Jimbo
Wenn jemand sein Dope mag wird er, solang er klar&vernünftig denken kann, eh nich wirklich gern was vom Dealer nebenan holen sondern selbstanbaun.
Wer gibt schon gerne Geld aus. Ansonsten is das doch irgendwie leicht einseitig betrachtet. Was ist daran bitte verwerflicher ab und an was von nem "Dealer" zu holen als es selbst anzubauen. Sicher wenn man sich täglich sonstwohin kifft kommt das billiger. Aber das können sich das doch so einige leisten und es ist bequemer und _weit_ weniger strafbar.

Wo man einerseits solche Urteile angebracht findet (also ich rede von der Menge, der Rest ist logischerweise hart zu bestrafen), kann man es doch nicht gleichzeitig als einzig 'klares und vernünftiges' ansehn selbst anzubauen.
Das werden doch meistens schnell ein paar hundert Gramm oder noch mehr(sofern man denn weiß was man tut).
Womit wir dann wieder bei hohen Strafen wären.

Und Dope ist auch irgendwo nur völkermord und sag mir bloß nich das jemand der mit solchen Mengen handelt nur das im Angebot hat...
Ich hab da aber nur was von nem THC Fund mitbekommen.
Völkermord ... du bist doch stoned.

Geändert von asdf (07.09.2006 um 19:43 Uhr).
 
 
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Cassandra
Alt 07.09.2006, 19:57   #17
Standard

Hier Graß > Völkermord..... Sag doch direkt der 2 Weltkrieg wurde wegen weed geführt

Hier nochmal zum Thema:
Ich finde die Strafe des Typen deutlich zu hoch, obwohl man natürlich nicht weis was die Vorstrafen waren. Trozdem fand ich das schon immer unlogisch das *normale* Gewaltverbrecher irgendwie immer weniger *Sitzzeit* bekommen wie die, die Versicherungsbetrug und sonstiges gemacht haben. Das die Leute dann auch noch als *schwer kriminell* beschrieben werden, ist doch schon sehr übertrieben.

Andererseits wenn das jeder machen würde und keiner mehr für sowas bestrafft würde, hätten wir hier ganz schnell ganze viele *Kriminelle*. Die würden dann allem schaden, insoweit ist die hohe Strafe vielleicht damit verbunden
 
 
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MiKe
Alt 07.09.2006, 20:03   #18
Standard

was ist schlimmer, wenn einer ne gebrochene nase o.ä. hat oder wenn er in den finanziellen ruin getrieben wird?
 
 
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Cassandra
Alt 07.09.2006, 20:10   #19
Standard

Beides ist schlimm!!! Nur sollte die körperliche Gewalt mehr Bestraft werden als die finanzielle.
 
 
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DerAssie
Alt 07.09.2006, 20:11   #20
Standard

Jemand zu vergewaltigen und seine Seele zu atackieren.
 
 
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MiKe
Alt 07.09.2006, 20:23   #21
Standard

Zitat von Cassandra
Beides ist schlimm!!! Nur sollte die körperliche Gewalt mehr Bestraft werden als die finanzielle.
das muss in relation stehn. wenn mir eine den arm bricht, dann kann ich nicht so ne hohe strafe fordern, wie wenn er mich in den finanziellen ruin treibt, somit meine existenz gefährdet und mein leben zerstört... it depends...
 
 
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Boha
Alt 07.09.2006, 20:30   #22
Standard

normalerweise kommt man ja nicht wegen körperverletzung in die sicherheitsverwahrung.
da hinkt der vergleich gebrochene nase und finanziellem ruin etwas.
müsste eher heissten mord-finanzieller ruin. und dann erscheint die sicherheitsverwahrung für betrüger schon ein wenig übertrieben.
 
 
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MiKe
Alt 07.09.2006, 20:41   #23
Standard

ein geplanter mord wird mit weniger bestraft als ein betrüger? da sagt der § 211 aber was anderes...
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
sofern keine mildernden umstände v.h. sind (unzurechnungsfähigkeit o.ä.) hat ein richter bei sowas keinerlei spielraum

außerdem gibt's ja nen unterschied zwischen freiheitsstrafe und sicherheitsverwahrung. die maximale freiheitsstrafe beträgt ja 15jahre... da kann ein räuber also noch so oft banken überfallen oder omas die handtasche klauen...
 
 
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michaelg
Alt 07.09.2006, 22:08   #24
Standard

Man sollte aber mal die formale Ebene verlassen und sehen was es am Ende bedeutet. Lebenslang kann bekanntlich nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

So treffen also 15 Jahre auf X + 10 Jahre, die man nur weil sie keine Freiheitsstrafe sind nicht einfach so ausklammern sollte bei der Bewertung der Strafe. Wenn ich in Sicherheitsverwahrung sitze denke ich mir doch nicht "Oh, toll ich bin zwar eingesperrt, aber es handelt sich nicht um eine Freieheitsstrafe, also halb so wild".
 
 
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MiKe
Alt 07.09.2006, 23:36   #25
Standard

die sicherungsverwahrung tritt aber erst in kraft, wenn von einem gutachter eine noch fortbestehende gefährlichkeit festgestellt wird. der richter kann sie zwar im urteil anordnen (§66 StGB --> http://bundesrecht.juris.de/stgb/__66.html), jedoch kann sie, sofern der gutachter feststellt, dass keine gefährlichkeit mehr besteht, zur bewährung ausgesetzt werden!

außerdem hat die sicherungsverwaltung einen resozialisierungs-hintergrund und entschärft die bedingungen, die bei einer normalen JVA herrschen!
 
 
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