Zunächst einmal vielen Dank Jumpy!
Wenn ich diesen Text richtig deute;
hier eine Kopie: Kosten für die Unternehmerfortbildung:
Die Aufwendungen für die Kosten der Fortbildung des Unternehmers sind zu unterscheiden hinsichtlich der Kosten einer beruflichen Ausbildung oder Kosten für eine Fortbildung im bereits erlernten Beruf. Sofern es sich um eine Berufsfortbildung handelt, können die entstandenen Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ausgaben für eine Ausbildung in einem nicht erlernten Beruf zählen regelmäßig zu den Sonderausgaben und sind somit nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie sind im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung anzusetzen.
und es handelt sich bei diesem PC-Kurs nicht um eine Tätigkeit die mit der üblichen Tätigkeit oder der Ausbildung des Unternehmers einhergeht,
quasi um eine
Ausbildung,
dann kann der Unternehmer diese Ausbildung, denn es ist ja eine solche von der Einkommenssteuer absetzen.
Unter welcher Rubrik?
Ich vermute stark Werbungskosten!!!??
Gibt es hier auch Pauschalbeträge, wo der Unternehmer keinerlei Nachweise erbringen muss?
Ich weis, eine recht detaillierte Fragerei!
Danke!!!!!