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Konto: Verpflichtet Personalausweis zum kopieren vorbeizubringen?

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Poldi
Alt 21.09.2006, 19:05   #1
Standard Konto: Verpflichtet Personalausweis zum kopieren vorbeizubringen?

Howdy.

Ich werde seit einigen Wochen von meiner Sparkasse bei der ich seit ungefähr 7-8 Jahren ein Konto habe genervt ich solle vorbeikommen damit Sie eine Kopie meines Personalausweises machen können.

Bis vor etwa 10 Minuten hab ich das ignoriert.

Dann kam ein Anruf, das sie die Ausweiskopie benötigten da sonst das Konto gesperrt würde. Ich sei laut §15 der Abgabenordnung dazu verpflichtet (die genauen Gesetzespassagen usw. will Sie mir aber noch per Post zukommen lassen). Eigentlich sei dies schon zum 18. Geburtstag fällig gewesen.
Als ich ihr sagte das ich keinen gültigen Personalausweis besitze sagte Sie auch eine reisepass würde reichen.

Vor etwa 2 Monaten habe ich eine Kreditkarte beantrag. Dabei ist denen das wohl aufgefallen.

1. Bin ich verpflichtet denen eine AUsweiskopie zu geben?
2. Dürfen die bei nichtnachkommen der Aufforderung (kamen NICHT per Einschreiben) das Konto wirklich sperren?


Freue mich über jede Info.

Poldi
 
 
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El Sparko
Alt 21.09.2006, 19:37   #2
Standard

das konto dürfen sie aus allen gründen sperren die angemessen für die bank erscheinen. im grunde ist es ein unternehmen und auch wenn die sparkasse zwar jedem eine kontoeröffnung ermöglichen muss, muss sie nicht jeden als kunden behalten.

desweiteren muss eigentlich schon bei der kontoeröffnung der ausweis als kopie zu den akten genommen werden, sonst kann kein konto eröffnet werden. inwiefern sie das "dürfen" weis ich nicht aber es ist jetzt nichts neues.
 
 
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distressed
Alt 21.09.2006, 20:06   #3
Standard

ich musste jetzt auch zum 18. meinen perso zu ihnen bringen, weil der vertrag zwischen bank und kunde sich verändert. (klar, rechtlich bist du ein ganz anderer mensch als vorher) davor brauchte ich ihn nicht vorzuzeigen, da war ich 13 und mami hat unterschrieben... ich denk mal so ähnlich wars bei dir
 
 
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MiKe
Alt 21.09.2006, 20:25   #4
Standard

klar wollen die banken sicher gehn, wer du bist, wenn du ein konto und erst recht natürlich ne kreditkarte hast. die wollen dich ja "kennen", falls irgendwas is. is ja au nix wirklich schlimmes dabei, oder?

ich versteh aber nicht, was sie mit §15 der AO (1977) will, der definiert nämlich nur, was angehörige sind!
 
 
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