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Kontaktlinsen beim Autofahren ???


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matrixmann
Alt 06.03.2008, 15:41   #1
Standard Kontaktlinsen beim Autofahren ???

Hallo,
Also in meinem Führerschein ist eingetragen das ich eine Brille beim Autofahren brauche (Bei punkt 12 ist "01" eingetragen...).
Ab Montag werde ich Kontaktlinsen tragen, und ich habe gehört das mann im Führerschein eintragen lassen muss das mann mit Kontaktlinsen faren darf und nicht nur mit Brille...

Ist das wahr? Oder nur ein gerücht???
Oder vom Bundesland zu Bundesland anders, falls ja, ich komme aus Sachsen-Anhalt...
Wenn das stimmt, wie teuer ist der ganze Spass mit den ändern lassen... ?

Vielen Dank
 
 
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mue
Alt 06.03.2008, 15:45   #2
Standard

mh.. ich trage kontaktlinsen aber mir wurde sowas noch nie gesagt, komisch
 
 
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MiKe
Alt 06.03.2008, 15:59   #3
Standard

Schlüsselzahl 01 = Sehhilfe und/Oder Augenschutz

Kontaktlinsen genügen also, um das zu beweisen musst du den Polizisten ja einfach nur mal genau in deine Augen schauen lassen.
Nur Brille erlaubt wäre 01.01, nur Kontaktlinsen 01.02, nur Schutzbrille 01.03. Da das bei dir aber nicht drinsteht --> egal
 
 
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matrixmann
Alt 06.03.2008, 16:49   #4
Standard

Danke für deine Antwort !!!

da bin ich sehr beruhigt !

vielen dank
 
 
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Firemen
Alt 10.03.2008, 10:17   #5
Standard

Also habe, als ich von Brille auf Kontaktlinsen umgerüstet habe, meine Augenärztin gefragt, sie meinte, hauptsache Sehhlife, ob Brille oder Kontaktlinsen ist egal. Musste bei einer Kontrolle schonmal blinzeln, damit die Polizei zufrieden war.
 
 
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mrBurns
Alt 10.03.2008, 18:43   #6
Standard

ah, sehr gut. Da ich grade führerschein mache hab ich mich das auch schon gefragt
 
 
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ziggyx
Alt 10.03.2008, 19:00   #7
Standard

Joa auch wenns schon raus ist :
Ich hab die Führerscheinprüfung mit Kontaktlinsen abgelegt, habe bei Punkt 12 im Führerschein auch 01 eingetragen. Mussst also nichts ändern lassen.
 
 
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Darkness
Alt 10.03.2008, 19:19   #8
Standard

Eine kaputte Brille im Handschuhfach genügt auch.
 
 
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Jumpy
Alt 10.03.2008, 19:57   #9
Standard

Eine kaputte Brille im Handschuhfach genügt auch.
wie jetzt, erklär mal?
Wenn du eine Sehhilfe eingetragen hast, musst du auch eine benutzen.
 
 
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IceBaer
Alt 10.03.2008, 20:15   #10
Standard

aber nicht, wenn die "gerade eben erst" kaputt gegangen ist...
 
 
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Jumpy
Alt 10.03.2008, 20:31   #11
Standard

aber nicht, wenn die "gerade eben erst" kaputt gegangen ist...
Du darfst nicht ohne Sehhilfe fahren. Du musst für Ersatz sorgen. Die Weiterfahrt kann dir untersagt werden! 25,€ Bußgeld!
 
 
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Pussycat
Alt 10.03.2008, 21:54   #12
Standard

Du darfst nicht ohne Sehhilfe fahren. Du musst für Ersatz sorgen. Die Weiterfahrt kann dir untersagt werden! 25,€ Bußgeld!
Mal abgesehen davon...ist das auch ziehmlich unverantwortlich, den anderen Verkehrsteilnehmern gegenübern....
Das sind dann die Leute, die mir die Vorfahrt nehmen, weil sie meine Kleine Hitsche nicht "gesehen" haben !!!
 
 
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