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Kontakt mit Minderjährige

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mizue
Alt 28.06.2005, 12:09   #26
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Original geschrieben von fantamaus
genau wie ein 50-jähriger nicht mit einer 25-jährigen zu schlafen hat, auch wenn das erlaubt ist.
wieso? wenn beide es wollen? wir reden da nicht mehr von ner minderjährigen und einem notgeilen vermeintlich erwachsenen volljährigen, sondern von zwei erwachsenen menschen!
 
 
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fantamaus
Alt 28.06.2005, 12:17   #27
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Ich bin der Meinung, dass die Generationen unter sich bleiben sollten. Aber das ist meine ganz persönliche Sichtweise und die ist hier tatsächlich nicht relevant...
 
 
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PowerWapiti
Alt 28.06.2005, 12:26   #28
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in Amerika hatte mal ne Lehrer mit nem Schüler rumgemacht.. die Lehrerin kam dafür in den Knast.. und nach dem Knast haben die geheiratet
 
 
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El Sparko
Alt 28.06.2005, 12:36   #29
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ich denke dotcom hat das schon richtig ausgedrückt. es ist von fall zu fall verschieden und was timo1983 uns auftischt sind nicht mehr als kurze happen.
würde er eine objektive meinung hören wollen so würde er auch erzählen worum es nun wirklich geht.

so lange ist das alles hier nur spekulation.

@fantamaus: besonders du interpretierst in die 2-3 schlagworte die gefallen sind sehr viel herein. siehst sofort einen bezug zu den erfahrungen deiner freundin. natürlich hast du recht wenn ein 23 jähriger nicht mit ner 13 jährigen schlafen sollte. aber geht es da nicht um mehr? nicht der sex wird sie kaputt gemacht haben, da war sicherlich etwas wie ihre vorstellung von liebe und der depp hats ausgenutzt. aber auch dort kann ich nur vermuten und unterlasse es eine empfehlung auszusprechen ob nun eine anzeige gemacht werden sollte oder nicht.

vielleicht wird uns der threadersteller ja doch noch mit dem nötigen hintergrund versorgen.
 
 
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dotcom
Alt 28.06.2005, 13:12   #30
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die Pupertät ist ein Abschnitt in dem alles möglich ist und vor allem alles durcheinander geht. Die Hormone und die Gefühle spielen verrückt und es gibt keinen anderen Zeitabschnitt in dem sich ein Mensch so sehr verändert (außer nach der Geburt).

Ob man eine 14-jährige als Kind bezeichnet oder als Jugendliche liegt in der Persönlichen Meinung.
Man sollte sich wirklich davor hüten, zu viel zu pauschalisieren.
Mit 14 darf man das nicht,aber mit 16 schon, mit 50 darf man nicht mit dem ...

Das sind doch immer Fall-Entscheidungen die ganz mit den beteiligten Menschen zu tun haben und nur begrenzt im Auge des Beobachters liegen, erst recht wenn die Informationen so spärlich sind.

Ich verstehe aber was die Fantamaus meint und stimme ihr auch zu bezüglich des Risikos eines jungen Mädchens mit einem Erwachsenen.

Es gibt aber auch Fälle wo das gut geht und die lange und glücklich zusammen sind.

Und die negative Reaktion der Umwelt ist für die "verliebten" oftmals nur ein Ansporn zu beweisen das es doch gut gehn kann und somit ruft ein "eigentlich gut gemeinter" Eingriff von außen, oft nur eine Trotzreaktion nach sich.

Denn warum soll das junge Mädchen das nicht beurteilen konnte ob der Typ sie verarscht, jetzt beurteilen können ob es falsch war das sie mit ihm, er mit ihr gepennt hat...

Vielleicht kann ja der Themenstarter noch mal ein paar Worte dazu schreiben... würd mich ja interessieren
 
 
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Luchanel
Alt 28.06.2005, 15:43   #31
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also, wenn das rauskommt bist du dran.
das strafgesetzbuch würde dir weiterhelfen...
kurzum: es ist sogar verboten, wenn er 18 ist und sie unter 16. oder natürlich andersherum. da kann die mindestens 5 jahre freiheitsentzug verhängt werden.
 
 
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dotcom
Alt 28.06.2005, 15:50   #32
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Na das stimmt aber so nicht



Das gesetz sagt:

unter 14 natürlich Tabu:


Sie 14 ,Er über 18:

A und B "dürfen". Allerdings strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder Geld gezahlt wird; es kann jedoch von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182).

Sie 14 Er über 21:

A und B "dürfen", wenn dabei nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Es wird nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Sonst wie (x), ebenfalls § 182. (Anm: Der Täter ist immer der ältere.)


Weitere Infos dazu hier
 
 
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TauronSlug
Alt 28.06.2005, 16:04   #33
Standard

Bin mit felicitas Meinung absolut konform!
Immer halblang außerdem hätte eine Klage keine große Chance und würde wahrscheinlich mehr kaputt machen als man denkt...
Ach übrigens mit 24 hatte ich sex mit einer 15 jährigen .. freiwillig.
(war aber nicht besonders...)
 
 
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Luchanel
Alt 28.06.2005, 16:43   #34
Standard

hey, ich hab das aber heute so durchgenommen (wirtschaftsleistungskurs). ich mein ja bloß, denn im stgb steht des so wie ich es sagte...
 
 
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dotcom
Alt 28.06.2005, 16:55   #35
Standard

nicht ganz:

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Beides war in dem geschilderten Fall nicht so und wenn dann bis zu 5 Jahren und nich mindestens.

 
 
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Luchanel
Alt 28.06.2005, 17:04   #36
Standard

naja, dann danke ich für die aufklärung. hatte es wohl ein wenig verkehrt im gedächtnis. was aber in diesem fall eh egal wäre, denn des mädl ist ja UNTER 16 jahren und somit ist er in einer dummen lage. ok, sie hat es gewollt, aber weiß gott was die eltern davon halten würden... nun ja, mein erster freund war damals auch 18 und ich erst 15. also: don't panic, have fun!
 
 
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anonymous0239
Alt 28.06.2005, 20:32   #37
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Hallo, ich bin in einem Rechtsforum auf dieses Thema (incl. Link hierher) aufmerksam gemacht worden. Da ich finde, daß es (abgesehen von der moralischen Seite, die natürlich auch wichtig ist) wichtig, ist die rechtliche Lage zu kennen (und hier einige falsche Infos transportiert wurden), möchte ich mal kurz klarstellen:

@Luise

...was aber in diesem fall eh egal wäre, denn des mädl ist ja UNTER 16 jahren und somit ist er in einer dummen lage.

In dem von dotcom genannten § (§ 182 StGB) geht es doch um UNTER 16 jährige, insofern ist der § schon völlig richtig.

Allerdings kommt hier in diesem Fall nicht der Abs. 1, sondern der Abs. 2 zum tragen:

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Wenn das Mädel also freiwillig mit ihm schläft, wird da -rechtlich gesehen- nichts passieren, es sei denn sie ist wirklich mega-unreif (was im Zweifel durch ein vom Gericht in Auftrag zu gebenes Reifegutachten geklärt werden würde). Die Tatsache, daß sie sich eine Beziehung verspricht, aber er keine solche will, ändert da nicht wirklich was dran. Die Einschränkung "ich schlafe nur freiwillig mit Dir, wenn Du mich danach "heiratest" (übertrieben gesagt) gibt es im Strafrecht nicht.

Ansprechpartener kann nur das Mädel selber sein, dahingehend ihr klarzumachen, daß der Typ nicht wirklich was von ihr will, und sie die Beziehung von sich aus beenden sollte. Allenfalls kann man noch die Eltern informieren, wobei das psychologisch vielleicht auch etwas unklug ist, aber das muß jeder für sich entscheiden.

Grüße

Anon 0239
Justizangestellter
 
 
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phantomias
Alt 28.06.2005, 21:14   #38
Standard

@anon

hab den thread jetzt nicht genau verfolgt, aber quellen wären hilfreich, weil sonst könnt ja jeder kommen
 
 
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anonymous0239
Alt 29.06.2005, 12:29   #39
Standard

Die Quelle ist § 182, Abs. 2 StGB (oben von mir zitiert) oder auch hier nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__182.html

der besagt, daß sich eine Person über 21 durch (freiwilligen) Sex mit einer Person zwischen 14 (ergibt sich aus der §-Überschrift "Jugendlicher" --> wird man erst mit 14) und 16 Jahren (bzw. 15 Jahre und 364 Tage) nur dann strafbar macht, wenn er "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".

Ebenfalls strafbar würde er sich (auch ohne die "Ausnutzung") strafbar machen, wenn er z.B. ihr Lehrer oder Ausbilder wäre, oder ein Erzieher in einem Heim in dem sie wohnt. Das wären dann §§ 174 ff. StGB.

Prinzipiell strafbar (also immer) wäre es, wenn das Mädel unter 14 wäre. Dabei wäre es dann auch egal, wie alt der Typ ist, solange er selber min. 14 ist (=strafmündig). Also Typ 14, Mädel 13 wäre strafbar. Mädel 14, Typ 21 ist prinzipiell nicht strafbar (wie gesagt, kommt auf die "Ausnutzung" an).

Das hört sich zwar "auf den ersten Blick" komisch an, aber so ist das Gesetz --> unter 14 immer strafbar, 14, 15 nur bei "Ausnutzen" strafbar, ab 16 nicht mehr strafbar (mit einer Ausnahme --> § 174, Abs.1, Nr.2 StGB.

Grüße, anon
 
 
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DasGuteP
Alt 29.06.2005, 13:13   #40
Standard

Mal abgesehen davon dass ganz viele andere in diese richtung etwas dazu geschrieben

Wie sau peinlich ist das denn bitte schön?? du,deutlich über 20
sie 14.
Hallo?
Ein wenig pädo ist das ja schon, glaube kaum dass sie anderes ist als mit 12 oder 13 und selbst dann hättest du wohl kaum davor zurückgeschreckt

na ja wers brauch
 
 
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anonymous0239
Alt 29.06.2005, 13:49   #41
Standard

Ähem, der Typ um den es geht ist überhaupt nicht hier im Forum. Ein Freund des Mädels hat sich erkundigt.
 
 
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Timo1983
Alt 29.06.2005, 15:54   #42
Standard

Also die Sache ist die das die beiden sich in der Öffentlichkeit als Geschwister ausgeben um aller wahrscheinöichkeit den Altersunterschied beim händchen halten zu vertuschen.
 
 
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mizue
Alt 29.06.2005, 15:59   #43
Standard

ich dachte das ganze wäre ein jahr her und er hätte weiterhin kein interesse an ihr? welches interesse verfolgst du bei der ganzen sache? sie scheint sich ja nicht groß gestört zu fühlen... oder versteh ich da was falsch?
 
 
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Felicitas
Alt 29.06.2005, 16:09   #44
Standard

also erstens - wenn sie sich als geschwister ausgeben um zusammen zu sein, heisst es doch sie sind zusammen? frage: an welcher stelle siehst du sie in ihrer persönlichen entwicklung gefährdet? ausgenutzt kann sie auch von gleichaltrigen werden.

2. zum thema jugendchat. ist anarch euch auch unsympathisch weil er hier so viele jugendliche reinläßt? es kommt doch drauf an was da so beredet wird. wenn das ein datingchat ist und es ersichtlich ist das sich da ältere pedos mit kindern verabreden, dann ja.... aber einfach nur die aussage "er hat einen jugend chat" macht ihn doch net gleich zum pädo......
 
 
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dotcom
Alt 30.06.2005, 09:02   #45
Standard

Also entweder Timo1983 schreibt mal ein bischen mehr dazu oder wir können noch bis zum Sanktnimmerleinstag spekulieren...

is doch blöd
 
 
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anonymous0239
Alt 30.06.2005, 10:01   #46
Standard

@ Timo

War das vielleicht mal Deine Freundin, und er hat sie Dir ausgespannt...?
 
 
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eneib
Alt 30.06.2005, 10:48   #47
Standard

Oder er war nicht mit ihr zusammen und will jetzt aber trotzdem was von ihr.

...soviel zu spekulieren...
 
 
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LaContessa
Alt 18.07.2005, 15:41   #48
Standard

hey was ich nich ganz check: warum ist es strafbar, wenn zwei leute freiwillig f*****??!! so unlogisch, ich checks nicht?!
 
 
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Sili
Alt 18.07.2005, 16:04   #49
Standard

ja denk ich auch.. ich mein ungewollt oder nich freiwillig is ja sicher nicht in ordnung..

aber der trend geht meiner meinugn dahin das viele mädels ab 13 schon freunde haben die mal 5 jahre älter sind... also hier bei usn isses komischerweise oft so.. das mädel is gerade 14 und der freund 19

wenn die dann zusammen sind und eben sex haben wollen isses strafbar.. toll... kannste ja auch gleich kein sex vor der ehe über dein bett pinseln"
 
 
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Trip Fontaine
Alt 18.07.2005, 16:10   #50
Standard

Vielleicht wird ja einfach mal davon ausgegangen, dass viele Jugendliche in dem Alter noch nicht die geistliche Reife besitzen, eine solche Entscheidung zu fällen.

Wobei es höchstwahrscheinlich andersherum ist, warum sollte man sonst mit 19 eine Freundin haben, die 12-16 ist.
 
 
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