Zitat von -=BIG SMILE=- ob das alles überhaupt so einfach ist...
Einfach, pff. Das wäre ja richtig langweilig und man könnte keine dicken, teuren, leicht veralteten
Bücher dazu kaufen..
Das Kindergeld bekommst du nicht; damit kommst du eh nicht weit und eigentlich ist es sowieso mehr eine Entschädigung für die Eltern, weil sie dich beheimaten, ernähren, erziehen und auch noch ertragen müssen. In etwa wie Schmerzensgeld.
Offiziell beschönigt man das als Sicherstellung deines Existenzminimums durch die Eltern, meistens durch deren Einkommen, worauf diese meistens Steuern zahlen, wobei das für den Teil der Sicherstellung des Existenzminimums
verfassungswidrig wäre, wenn es dafür keinen Ausgleich in Form von Kindergeld gäbe.
Das Kindergeld bekommen deine Eltern bis du volljährig bist völlig problemlos, danach bis zur Beendigung der ersten Ausbildung, solange dein Einkommen + mancher Förderungen siebeneinhalbtausendnochwas € jährlich nicht übersteigt, längstens bis du 25 wirst, mit eventuellen weiteren Ausnahmeregelungen wie Unterbrechung der Ausbildung durch Wehrdienst oder ähnlichen Späßen noch länger, irgendwie sowas.
Was man sinnvollerweise tun sollte ist, gegenüber der Familienkasse rechtzeitig vor der Volljährigkeit die Ausbildung nachzuweisen, sofern die noch nichts davon wissen.
Ja, siehe:
Vollendet ein Kind das 18. Lebensjahr, wird die Zahlung des Kindergeldes für dieses Kind automatisch eingestellt. Die Zahlung wird nur dann fortgesetzt, wenn Sie nachweisen, dass bei diesem Kind die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechenden Urkunden oder Bescheinigungen vorlegen (zum Beispiel eine Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung). Die Familienkasse wird Sie rechtzeitig vor Vollendung des 18. Lebensjahres erinnern.
-- arbeitsagentur.de
Bis hierhin die harmonische Wald- und Wiesenfamilie, mit glücklichem Kind, verständnisvollen Eltern die es vielleicht für sinnvoll halten wenn das Kind mit 18 auszieht um Selbstständigkeit zu erlernen oder ähnlich Romantisches, sich das alle Beteiligten vom gemeinschaftlichen Einkommen auch durchaus leisten könnten und man mit der Vision vom wochenendlichen Heimatbesuch mit Familienessen im Hinterkopf den "naja, 150 € Kindergeld krieg dann ja bestimmt ich, heißt ja nicht grundlos
Kindergeld, und brauchen kann ichs auch. Wo muss ich unterschreiben?"-Gedanken entwickelt. In dem Fall bringt man mal eine aktuelle Ausbildungsbescheinigung für die Familienkasse zum harmonischen Planungsgespräch über die eigene Zukunft mit und bittet nebenbei um Taschengelderhöhung um einen Teil des Kindergelds, irgendwer wird schon etwas á la "klar zahlen wir dir absurde Mieten und Kram und dein Taschengeld wird sowieso verdreiundzwanzigfacht" verkünden; Problem gelöst.
Dann gibt es natürlich noch die Realität und die ganz hässlichen Szenarien.
Wenn das mit Nahrung, menschenwürdigen Behausungszuständen, Auszug usw., im Großen und Ganzen das eigene Leben auf Basis des eigenen Einkommens, Förderungen und des guten Willens der Eltern tatsächlich nicht funktionieren kann ist es zwar erstmal genauso nebensächlich, wer das Kindergeld bekommt. Allerdings ist es eine hübsche dreistellige Zahl mit der man in der Verzweiflung mal anfangen kann zu rechnen.
Das nennt sich dann Abzweigung und ist definiert nach
EStG:
§ 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
(1) Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1
kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrages, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt.
[...]
Da gehts schon los mit Unterhaltspflichten und ähnlichem Kram, den man als glückliches Einzelkind üblicherweise mit Scheidungen, daueralkoholisierten Blutsverwandten bösen Stiefeltern und verkorkster Kindheit assoziieren möchte. Ist aber viel simpler, das BGB sagt irgendwo "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Wenn du also z.B. einen titulierten Unterhaltsanspruch gegen irgendwen hättest und diesem nachweisbar nicht nachgekommen werden würde, dann könntest du das Kindergeld vermutlich tatsächlich selbst erhalten. Wenn nicht, sei froh und glücklich, such staatliche Förderungen und unterhalte dich mit deinen Eltern über die Finanzierung deiner Pläne.
Alles Weitere findet sich unter "Volljährigenunterhalt" in der Suchmaschine des Vertrauens, langwierige Beratungen bei Ämtern und Rechtsanwälten inklusive. Ganz grob und wie immer ohne Garantie:
unabhängig von deinem charakterinduzierten Enterbungs-probability-score kannst du bis zur Volljährigkeit eigentlich tun sowie lassen was du willst, ein Unterhaltsanspruch besteht aufgrund deiner Existenz, eventuellen zwar erst nach Gerichtsurteilen, Einschaltung des Jugendamts, usw.
Wirst du 18 wird dann plötzlich erwartet, dass du komplett für dich selbst sorgst, in regelmäßiger Ermangelung eines Vollzeitjobs und genügend Privatvermögen solltest du zumindest eine gute Ausrede wie Schule oder Ausbildung haben, dann gibts immer noch Unterhalt, auch den eventuell erst nach Gerichtsterminen.
Was mit diesem Datum entfällt ist die Erziehungs- und Beaufsichtigungskomponente a.k.a. Betreuungsunterhalt, theoretisch hast du Anspruch auf vermögenseinkommenssonstwieanteiligen Barunterhalt von beiden Elternteilen oder sonstigen Verpflichteten, zuletzt vom Staat. Und eigentlich könntest du jetzt wohnen wo du willst, es sei denn natürlich mindestens ein Elternteil will dich nicht gehen lassen, das kann die jeweiligen Leistungsverpflichtungen mindern, nennt sich Naturalunterhalt, Wohnraum, Heizkosten, Strom, Nahrung, ..., und man hat noch einen willigen Helfer im Haushalt, das stärkt das Familiengefühl! Ziehst du in einem derartigen Fall ohne zwingenden Grund aus wars das vermutlich für eine Weile mit dem Unterhaltsanspruch, dann wird erstmal geklagt. Sowieso musst du aufpassen, dass du den Anspruch nicht mal nebenbei verminderst oder verwirkst, da kann es wohl schon reichen seine Eltern nie wieder sehen zu wollen, sprich Abbruch des sozialen Kontaktes, sonstige 'sittliche Verfehlungen' und natürlich sich ohne Grund nicht um angemessene eigene Einkünfte zu bemühen, nicht mit Geld umgehen zu können, all sowas.
Wenn die Familie dich hingegen mit 18 loswerden möchte steht einem Auszug eigentlich nichts mehr im Wege, dann musst du zwar den Unterhalt einklagen, aber man gönnt sich ja sonst nichts.. Oder natürlich ein Umzug wäre notwendig zur Aufnahme einer zugesicherten Ausbildungsstelle o.Ä., da du das aber jetzt schon hinzubekommen scheinst wird die Argumentation nicht fruchten. Angeblich unzumutbare heimische Zustände führen vermutlich auch erst wieder zu Gerichten.
Nach der ersten abgeschlossenen Ausbildung wirst du dann nicht übernommen, findest keinen Job und darfst nichtmal zurück zu den Eltern in den Abstellraum ziehen. Da wäre es hilfreich gewesen, sich nicht gegenseitig mit Gerichten zu Tode entnervt zu haben..
Andererseits: wenn du in einem derartig kaputten Fall nicht bis du 25 bist daheim fest sitzen willst, dann zieh jetzt aus. Kriegst du nämlich erstmal Sozialleistungen vom Staat, kommst du da ohne wirklich dringenden beruflichen Grund nicht mehr weg.
...
Und jetzt vergiss das alles wieder, insbesondere die 'Umleitung' des Kindergelds und rede mit deinen Eltern.