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Können die mir was??

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dErJaSa
Alt 15.05.2002, 13:14   #1
Beitrag Können die mir was??

Also, ich hatte ne Verhandlung wegen BtMG mit einem Kollegen zusammen. Bei den Bullen hab ich ausgesagt, dass ich das Piece mit meinem Freund gekauft hätte (bei nem Türken am Markt *g*). Bei der Verhandlung sagte ich dann allerdings aus, dass ich das Piece gekauft hätte (was auch eigentlich so war...). Nunja, der Richter hat uns dann beide zu einem Weekend Freizeitarest verdonnert.

Meinem Kollegen passt das natürlich nich (weil er ja blos geraucht hat und nix gekauft hat). Daher is er in revision (oder wie auch immer) gegangen.

Nun wird es zu einer neuen Verhandlung kommen (wobei ich halt blos als Zeuge geladen bin). Nun zu meiner Frage: Können die shyce Bullen Wichser mir was wegen Falschaussage oder so??
 
 
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Skyhoof
Alt 15.05.2002, 13:45   #2
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR>Bei der Verhandlung sagte ich dann allerdings aus, dass ich das Piece gekauft hätte (was auch eigentlich so war...)[/quote]
Ich denke, da Du vor Gericht die Wahrheit gesagt hast, brauchst du keinen Ärger wegen einer Falschaussage befürchten.

Was Du vorher bei der Polizei ausgesagt hast (daß ihr gemeinsam gekauft habt) war zwar falsch, aber diesen Sachverhalt hast Du ja vor Gericht geklärt.
 
 
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noname[FF]
Alt 15.05.2002, 14:27   #3
Beitrag

ausserdem darf er als angeklagter soviel lügen wie er will. nur als zeuge wirst du unter wahrheitsplicht stehen . du kannst nun beruhigt die warhheit sagen (das du es alleine gekauft hast, selbst wenn du dann normal ein höhre strafe bekommen hättest). ein 2tes mal darfst du nicht deshalb verurteilt werden und dein kumpel kommt nochmal aus der sache raus wenn er glück hat
 
 
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[circa]
Alt 15.05.2002, 14:40   #4
Beitrag

wieviel war es denn?
 
 
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dErJaSa
Alt 15.05.2002, 15:25   #5
Beitrag

Boaaaa, das war so ne riesiege Menge!!!

2g
 
 
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tehace
Alt 15.05.2002, 15:31   #6
Reden

tach zusammen ich bin der kollege vom jasa, und wollte nur mal drauf hin weiß das er gesagt hat das wir 2g gekauft haben aber gefunden haben se 0(!!!!!!!) g so!
 
 
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dErJaSa
Alt 15.05.2002, 15:55   #7
Beitrag

jaja... dumm gelaufen
 
 
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chris
Alt 15.05.2002, 15:58   #8
Beitrag

lol wegen 2g

Was ist denn Freizeitarrest?
 
 
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Krashok
Alt 15.05.2002, 16:36   #9
Beitrag

Soweit ich weiss zählt nur das was du vor gericht ausgesagt hast ... das Protokoll der grünen Männchen is da erstma unwichtig.
 
 
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bloodysatan
Alt 15.05.2002, 17:57   #10
Beitrag

@chris
bei freizeitarrest musst du dich glaube eine bestimmte zeit in einem bestimmten gebäude aufhalten,ob das in soner art jugendknast ist oder zuhause ist weis ich net.
 
 
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Saruman
Alt 15.05.2002, 17:57   #11
Beitrag

Jop, die Aussage vor Gericht zählt.
Die grünen Männchen hatten wohl Langeweile - 2 Gramm
 
 
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tehace
Alt 15.05.2002, 18:01   #12
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR>Original erstellt von Saruman:
Jop, die Aussage vor Gericht zählt.
Die grünen Männchen hatten wohl Langeweile - 2 Gramm
[/quote]

nein die wollten uns ne lehre erteilen weil wir das zu locker gesehen haben.... [img]graemlins/comeandgetsome.gif[/img]
 
 
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Poldi
Alt 15.05.2002, 19:53   #13
Beitrag

@[FF]noname : NE!
du darfst nicht lügen! du musst entweder die warheit sagen doer darfst schweigen aber lügen darfst dua uch als angeklagter nicht (tut man trotzdem )

Poldi
 
 
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hackvresse
Alt 15.05.2002, 20:50   #14
Beitrag

Also

Wegen 2 (!) Gramm ein Freizeitarrest? Naja, ich war wegen Erwerb von Betäubungsmitteln in Zehn Fällen vor Gericht, und das Verfahren wurde eingestellt..naja.

Aber erklär mir mal bitte den Freizeitarrest? Kommste da fürn Wochenende in sone art Knast oder in einen "Aufenthaltsraum"?
 
 
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dErJaSa
Alt 16.05.2002, 00:07   #15
Beitrag

Du kommst in nen Raum, mit nem Stuhl und nem Bett... das Bett is über den Tag eingeklappt. Zu Lesen darf man nix haben, eigentlich darf man garnix haben (nichmal Kippen). Und dann sitzt man da halt den ganzen Tag rum und is am dauerwixen...
 
 
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coReX-FF
Alt 16.05.2002, 00:39   #16
Beitrag

oder klopft mit dem kopf gegen die wand und
imitiert somit TECHNO [img]graemlins/angel3.gif[/img]
 
 
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noname[FF]
Alt 16.05.2002, 00:40   #17
Beitrag

nichts zulesen ist falsch jasa, soweit ich informiert bin, gibts dort eine Bibel

[ 16. Mai 2002, 00:40: Beitrag editiert von: [FF]noname ]
 
 
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tehace
Alt 16.05.2002, 12:11   #18
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR>Original erstellt von Poldi:
@[FF]noname : NE!
du darfst nicht lügen! du musst entweder die warheit sagen doer darfst schweigen aber lügen darfst dua uch als angeklagter nicht (tut man trotzdem )

Poldi
[/quote]
du darfst lügen solange du damit keine anderen zu unrecht beschuldigst....!
 
 
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Saruman
Alt 16.05.2002, 14:45   #19
Beitrag

Differenziert mal zwischen Falschaussage und Meineid.
Und sich selbst belasten braucht man nicht.
 
 
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hackvresse
Alt 16.05.2002, 18:20   #20
Beitrag

als angeklagter darf man wohl lügen
 
 
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