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[Garantie] kleine Frage zum Thema Mängel

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rippchen
Alt 25.07.2008, 00:28   #1
Standard kleine Frage zum Thema Mängel

hallo liebe PPler,

hab endlich mal Zeit hier meine Frage einzutippen:
Ein gekaufter Artikel weist Mängel auf, dieser wird auch unverzüglich dem Verkäufer mitgeteilt, dieser versucht zwar den Mangel zu verbessern, jedoch ohne Erfolg. Ersetzen ist da leider nicht drin. Wie sollte der Käufer weiterfortgehen?

danke für Antworten
 
 
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MiKe
Alt 25.07.2008, 01:07   #2
Standard

Was meinst du mit "Ersetzen ist da leider nicht drin."?

Der Verkäufer hat 2x die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen, danach kannst du das Geld zurückverlangen!
 
 
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rippchen
Alt 25.07.2008, 14:21   #3
Standard

Zitat von MiKe Beitrag anzeigen
Was meinst du mit "Ersetzen ist da leider nicht drin."?
Tja ersetzen könnte man zwar schon, würde aber nur noch mehr schaden mit sich bringen (So auch die Aussagen des Verkäufers)
Zitat von MiKe Beitrag anzeigen
Der Verkäufer hat 2x die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen, danach kannst du das Geld zurückverlangen!
Paragrafen dazu? Gibts dazu auch zeitliche Reglungen, bis wann der Verkäufer die Mängel beseitigen kann und bis wann der Käufer das Geld zurückverlangen kann. Und wenn der Verkäufer das Geld zurückverlangt, bleibt der Artikel trotzdem sein Eigentum?
 
 
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Dr. Wutz
Alt 25.07.2008, 16:56   #4
Standard

Hilfreich wäre es wenn Sie mal genau benennen würden, worum es geht.

Ansonsten kommt bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung ein Rücktritt oder Kaufpreisminderung in Betracht, ggf. parallel Schadensersatz (vgl §§433ff. BGB)



Paragrafen dazu? Gibts dazu auch zeitliche Reglungen, bis wann der Verkäufer die Mängel beseitigen kann und bis wann der Käufer das Geld zurückverlangen kann. Und wenn der Verkäufer das Geld zurückverlangt, bleibt der Artikel trotzdem sein Eigentum?
Bei der Nacherfüllung müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen (sofern nicht schon geschehen). Nach §440 BGB gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch die Nachbesserung als fehlgeschlagen und Sie sind somit zum Rücktritt berechtigt.
Sollte Sie daraufhin den Rücktritt erklären sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Geändert von Dr. Wutz (25.07.2008 um 17:07 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 25.07.2008, 17:05   #5
Standard

Außerdem kann man sich aussuchen, ob der Mangel beseitigt werden soll oder man auf Ersatzware besteht.

Aber nun würd's mich auch mal interessieren, worum's denn geht...
 
 
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