Hilfreich wäre es wenn Sie mal genau benennen würden, worum es geht.
Ansonsten kommt bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung ein Rücktritt oder Kaufpreisminderung in Betracht, ggf. parallel Schadensersatz (vgl §§433ff. BGB)
Paragrafen dazu? Gibts dazu auch zeitliche Reglungen, bis wann der Verkäufer die Mängel beseitigen kann und bis wann der Käufer das Geld zurückverlangen kann. Und wenn der Verkäufer das Geld zurückverlangt, bleibt der Artikel trotzdem sein Eigentum?
Bei der Nacherfüllung müssen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen (sofern nicht schon geschehen). Nach §440 BGB gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch die Nachbesserung als fehlgeschlagen und Sie sind somit zum Rücktritt berechtigt.
Sollte Sie daraufhin den Rücktritt erklären sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren.