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klagen oder nicht klagen?!

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HoTTe83
Alt 17.07.2002, 21:29   #1
Standard klagen oder nicht klagen?!

moin

also fangen wir mal ganz von vorne an...

GANZ GENAU vor einem jahr, war ich mit kolelgen im urlaub, und in der zeit wurde ich dann von meinen eltern angerufen, und mir wurde berichtet, das mein roller [TPH] auseinandergenommen wurde.
also es wurde der auspuff, der ansaugstutzen, vergaser, blinker und rückleuchten, spiegel und noch ein paar andere sachen geklaut. zudem wurden beide schlösser also zündschloss und sitzbankschloss kaputt gemacht und zudem wurden die seitenvekrleidungen völlig zerkratzt und die sitzbank wurde aufgeshcnitten.

soooo, alles klar, anzeige wurde dann von meinen eltern gemacht etc.
als ich nach hause gekommen bin, kam dann auch eint ag später der versicherungsagent und hat sich meinen roller angeschaut. [der roller war 2 jahre alt] und er meinte es ist ein wirtschaftlicher totalschaden. alles klar, dann habe ich 1300DM von der versicherung bekommen [was eigentlich auch ein scherz war, denn soviel wertverlust in 2 jahren kann ich mir nicht vorstellen]. aber egal, allerdings lasse ich mir sowas nicht gefallen, und dann bin ich in den nächsten tage nur noch mit kolelgen durch die gegend gefahren und haben nach meinen teilen ausschau gehalten.

und dann bekam ich plötzlich einen anruf von einem kollegen, das sein kollege meinen auspuff hat. also gut nix wie hin und geguckt, tatsächlich es war meiner. alles klar, direkt gefagrt wo er ihn her hat etc. und er hatte ihn von einem anderen gekauft, dann ab zu dem. der meinte dann er hat ihn auch von anderen gekauft. so und dann mit 15 mann zu den anderen hin, und die haben dann direkt aufgemuckt, und darauf hatte ich keine lust, also polizei angerufen. die kamen dann auch und haben alles festgehalten.

alles klar ein paar monate später kam dann der brief von der staatsanwaltschaft, das das verfahren eingestellt wurde [LÄCHERLICH!!!!!!!!!!!!!!] naja kann man nix machen habe ich mir gedacht.

SOOOOOO, aba heute ist was lustiges geschehen. ich sitze hier vorm compi, und dann geht das telefon... blablabla polizei gelenkirchen buer sind sie der und der etc. jo, und die meinte dann, das die beiden jugendlichen, die letztes jahr meinen roller ausgeschlatet haben wieder gepackt wurden, und dann haben sie auch zugegeben, das sie letztes jahr meinen roller auch geschlatet haben.


und nach dem vielen schreiben jetzt die wichtige frage.
ich habe ja 1300dm für meinen roller bekommen, allerdings hätte ein "normales" wieder aufbauen viel mehr geld gekostet [ich habe halt gebrauchtteile etc. gekauft] und wie schauts jetzt aus? soll ich mir von den jugendlichen per zvilklage noch versuchen wenigstens das geld für den auspuff und die sitzbank [das wären über 500DM] zurückzuholen?

oder müsste ich dann auch meiner ehmaligen versicherung die 1300dm zurückerstatten?



vielen dank
 
 
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sandman
Alt 20.07.2002, 23:20   #2
Standard

In betracht käme ein gerichtliches Mahnverfahren. Hier könnten ausstehende Positionen, wie z.B. eine Aufwandsentschädigung und ein eine Entschädigung über einen Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Der eigentliche Schaden ist meiner Ansicht durch die Versicherung getilgt worden. Sofern du kein unabhängiges Schadensgutachten hast, ist da schlecht vorzugehen. Den Ersatzanspruch der 1300 DM hat nun die Versicherung gegen die Jugendlichen.

Ich würde es wahrscheinlich lassen, da der Kläger die Beweislast trägt und der materielle Schaden ja im Prinzip von der Versicherung getragen wurde. Solltest du allerdings nachweisen können, das die ganze Sache mehr als die 1300 DM gekostet hat, könnte man diese Positionen einklagen. Ich würde für den Fall einen Besuch beim Anwalt empfehlen.
 
 
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Saruman
Alt 21.07.2002, 00:39   #3
Standard

Also ne Mahnung kostet zwischen 25DM und 45 DM plus Porto je nach Hauptforderung.
Das schriftliche Gerichtsverfahren kostet so 138 Euro - falls die Jungs Einspruch einlegen.
Wenn die Jungs keinen Einspruch einlegen, dann haste Glück.
Ansonsten sollte dann noch ein Anwalt eingeschaltet werden, dann lohnt sich das nur mit einer Rechtsschutzversicherung.
Oder man fährt mal vorbei.
 
 
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