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Kind Zeugen ohne Haftung geht das????

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metroman111
Alt 20.10.2004, 00:28   #1
Standard Kind Zeugen ohne Haftung geht das????

Kleine Frage mir ist vor ca 1 Jahr einen Mädchen (Frau) in die Arme gefallen die wolte gerne ein Kind haben ohne Vater ohne Hochzeit nur sex und Sperma zur Zeugung eines Kindes.
Sie wolte das ich mit ihr den Spaß habe also mein Sperma Spende sozusagen ohne Pflichten von Zahlungen .
Dazu solte dann ein Vertrag geschrieben werden da drin Steht das nur mein Sperma zur Zeugung benutzt werden solte ohne Unterhalt und anerkennung von Vaterschaften wäre das Rechtlich in Ordnung ?
Würde diese gehen das man ein Baby Zeugt wenn eine Frau es möchte ,es Vertraglich festlegt das es eine Freiwillige Zeugung ist also eine von ihr geplante samen aufnahme zum zweck einer Schwangerschaft.
Ich habe keine Plan .
Ich Denke das Vertrag Vertrag ist und das die Vaterschaft nicht anerkant werden muß somit werden auch keine Zahlung fällig oder ist das anderst wir haben sehr lange geredet darüber jetzt ist sie Schwanger aber nicht von mir , sie hat sich einfach jemanden geschnappt und schon ist sie schwanger.Sie wolte eigendlich von jemanden schwanger werden den sie gut kennt wo sie sich sicher ist das alles io mit dem sperma ist also mit dem Kind später auch aber Egal .
Und was ist wenn sie auf einmal kalte Füße bekommt und den Erzeuger als Vater Meldet,wie würde die Sache dann ausgehen ?????
Zahlen 18 Jahre oder Trotzdem Vater sein ohne Zahlungen.


Wie Denk ihr darüber ist sowas Vertraglich machbar oder nicht ?????
 
 
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MiKe
Alt 20.10.2004, 00:36   #2
Standard

Ich denke, das geht schon, bei einer Samenspende muss der Vater später ja auch nix zahlen (ok, dummer Vergleich...)
 
 
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Erklärbär
Alt 20.10.2004, 00:45   #3
Standard

Wo kein Kläger da keine Klage
 
 
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metroman111
Alt 20.10.2004, 01:01   #4
Standard

Und was ist wenn sie auf einmal kalte Füße bekommt und den Erzeuger als Vater Meldet,wie würde die Sache dann ausgehen ?????
 
 
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doomhammer
Alt 20.10.2004, 01:13   #5
Standard

wenn sie im vertrag auf jegliche zahlungen seitens des vaters verzichtet hat kann sie viel sagen
 
 
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F@S
Alt 20.10.2004, 02:40   #6
Standard

Wo ich mich eh schon in dsrm bewegt hab, da gibts sowas Ähnliches.
[ <350aa7c9.0406050133.28731c0f@posting.google.com > .. ]
Was in diesem Thread steht muss nicht alles der Weisheit letzter Schluss sein, aber
Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
§ 138 BGB
hört sich in dem Zusammenhang durchaus einleuchtend an. Und 'sittenwidrig' ist so ein wundervoll dehnbarer Begriff.

Mit den restlichen Schwierigkeiten wie dem 'Recht des Kindes', mit dem du ja keinen Vertrag abschließen kannst (der aber sowieso nich gültig wäre..) 'auf seine Abstammung' will ich mich jetz nicht näher beschäftigen, dürfte aber klar werden, dass man eine Vaterschaft nicht so einfach "nicht anerkennen" kann..

Der Standardtipp wäre: funktioniert nicht, frag trotzdem einen Anwalt. Aber das Problem scheint ja jetzt eh ein anderer am Hals zu haben..
 
 
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asdf
Alt 20.10.2004, 03:21   #7
Standard

Abgesehen davon, dass ich nicht annehme, dass dererlei Inhalte eines privaten Vertrages juristisch auch nur annähernd rechtskräftig sind..
Da kann man wohl Verträge abschließen wie man will, spätestens das Kind selbst hat dann wohl alle Rechte der Welt Unterhalt oder was auch immer einzuklagen.
 
 
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francis
Alt 20.10.2004, 03:22   #8
Standard

oh yes im BGB ist Analogie ja erlaubt also kann man das durchaus als sittenwidrigket sehen, ich glaube da würden seine chancen schlecht stehen!
 
 
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cyanide
Alt 20.10.2004, 03:42   #9
Standard

und das kind wächst dann ohne vater auf? so ein weib sollte man doch sterilisieren...
 
 
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Lacri
Alt 20.10.2004, 04:35   #10
Standard

Wie oben schon beschrieben glaube ich nicht, dass ein solcher Vertrag rechtskräftig wäre.

Davon mal abgesehen ist das was du da beschreibst einfach nur krank!
Was wollen sich die Menschen denn noch alles erkaufen können!? Und wenn sie auch nur 1 Sec an das Kind gedacht hätte .... ach .... bähhh ... bei sowas könnte ich amok laufen!
 
 
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Felicitas
Alt 20.10.2004, 07:19   #11
Standard

geht zu nem rechtsanwalt. wenn es legal sein sollte, dann hilft der euch auch. und ein beglaubigter vetrag oder so, sollte schon bestand haben.

aber ich hoffe mal das das nicht legal ist.

aber oli hat recht, die mutter wird ja nicht im namen des kindes etwas unterschreiben können. und das kind wird dann wirklich alle rechte haben (auf unterhalt usw.)

>moved to rechtsverdreherforum
 
 
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an3
Alt 20.10.2004, 13:59   #12
Standard

Sittenwidrig ist sowas eigentlich nicht. Die Tatsache, sich das Sperma zu nehmen ist eben doch vergleichbar mit der Samenbank. Bloß kennt man in diesem Falle den biologischen Vater persönlich und die Zeugung läuft körperlich ab und nicht, ja wie soll man sagen, mechanisch. Bei der Samenbank ist sozusagen der "Vertrag" allerdings zwischen Mutter und Samenbank geschlossen. Diese darf dann die Daten nicht rausgeben. Da könnte ja auch das Kind machen, was es will. Aber hier wäre es ein Vertrag zwischen Mutter und Vater. (biologisch). Das heißt, das Kind könnte dann bei voller Geschäftsfähigkeit den Vater zur nachträglichen Zahlung auffordern. Unterschied: Bei der Samenbank erhält man die Daten nicht, somit ist eine Zahlung ausgeschlossen. Bei der anderen Sache siehts möglicherweise anders aus. Da hat die Mutter für das Kind entschieden, das Kind könnte ggf. gegen die Mutter klagen und die Daten des Vaters kriegen. Was dann allerdings ein Gericht auf Basis des Vertrages entschließt, puh...

Wie dem auch sei, da würde es wahrscheinlich eher auf eine Entscheidung eines Staatsanwaltes herauslaufen, da das Gesetz diesen Fall wohl nicht vorsieht...
 
 
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subi
Alt 20.10.2004, 14:08   #13
Standard

Original geschrieben von asdf
Abgesehen davon, dass ich nicht annehme, dass dererlei Inhalte eines privaten Vertrages juristisch auch nur annähernd rechtskräftig sind..
Da kann man wohl Verträge abschließen wie man will, spätestens das Kind selbst hat dann wohl alle Rechte der Welt Unterhalt oder was auch immer einzuklagen.

es gab sowas schon
der Spender wurde irgendwann aufgefordert zu zahlen.
Mann kan nix machen.
Die Klägerin hat per Gerichtsbeschluss den Namen und Adresse von dem Spender bekommen und er musste zahlen.

Spenden heisst also nicht nur Spenden des Samens, sondern auch Geld für Unterhalt spenden.
Wie hier auch schon gesagt, kein Kläger keine Anklage.

Ein Spender muss 100% für den Unterhalt sorgen, wenn die Mutter des Kindes darauf Anspruch per Gericht anfechtet.
Das ist Tatsache!!!
 
 
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metroman111
Alt 20.10.2004, 15:27   #14
Standard

Ich denke das jede Frau das recht hat sich den Erzeuger selber auszusuchen,sie soll doch selber Entscheiden ob sie das Kind ohne Vater aufziehen möchte da soll sich doch Vaterstadt raus halten oder nicht ?

Gesetze sind gut und schön aber leider in Deutschland reine Auslegungssache , sie darf doch sonst alles Entscheiden ob sie das Kind bei einer Ungewollt Schwangerschaft behalten möchte oder Abtreiben will,da Fragt doch auch keiner den Mann wo sind den da die Gesetze .

Daher soll sich doch die Frau auch frei entscheiden können was für ein Charakter das Kind haben soll,bei einer Samenbank weiß sie nur das er weiß oder Schwarz ist Blaue oder Braune Augen hat sowie Blonde oder Dunkle Haare hat sie weiß dann nicht ist der Spender Zärtlich hübsch oder ist er Hässlich und Gewalttätig .

Bei einer Biologischen Zeugung kennt sie den Mann und da kann sie sich sicher sein das da alles bei ist für das Kind .Hört sich jetzt so an als würde sie sich dann ein Kind schön Gestalten nach ihrer Vorstellung. Kann sein muss aber nicht denn wenn eine Frau ihren Körper hergibt um ein Neues Leben zu schenken dann soll sie auch frei Entscheiden dürfen wer sie beglücken darf , welcher Samen in ihr Fließen darf damit es zu einer Zeugung des Kindes kommt oder nicht .

Ja für das Kind ist es echt scheiße ohne Vater aufzuwachsen aber schaut euch doch mal um wie viele Kinder sind Vater los Aufgewachsen oder werden es noch.


Ich kann nur eins dazu Sagen jede Frau hat das Recht darauf sich ihren Samen auszusuchen ohne das der Richter gleich die Rechte des Kindes anstrebt .
 
 
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subi
Alt 20.10.2004, 16:06   #15
Standard

ja dann mach dich an die arbeit ran
über die konsequenzen würde ich mich informieren
weil
bevor der staat die kohle ausgibt wird der samenspender erstmal belangt, wenn dieser vom sozi lebt, kann er nix abgeben, wenn er aber doch normalverdiener ist, dann muss er zahlen.

Wenn diese Frau Kohle will, dann wirst du auch mit einem Vertrag zahlen müssen.
Viel Spass beim Samenspenden.
Wie wollt ihr es machen?

Informiere dich beim Anwalt, aber ich kann dir jetzt schon sagen, nicht mal eine Samenbank kann dich vor zahlung schützen.
Ich finde es auch richtig so. Schnell mal abspritzen um mal bißchen Kohle zu verdienen(damit meine ich dich nicht), aber nichtmal Sorgen machen zu müssen, wie es dem Kind geht.

Wenn ich ein Kind zeuge, dann gebe ich sogar mein Leben für dieses Kind: Mein Fleisch mein Blut!!!!
 
 
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metroman111
Alt 20.10.2004, 16:45   #16
Standard

Überhaupt nicht ich hatte vor ein Jahr die Erfahrung gemacht das eine gut Freundin Schwanger werden wollte es sollte aber nicht irgend ein Macker sein .
Sie wollte schon das das Kind von mir ist denn wir kennen uns schon so lange da konnte sie sicher sein das alles in Ordnung ist.
Ich hätte es auch beinah gemacht denn sie und ich waren uns sicher das das Kind was besonders wird das dachte ich auch denn ich wäre auch Interessiert gewesen wie ein Baby von mir und ihr Aussehen würde Neugier mit 18 Jahre kosten
 
 
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asdf
Alt 21.10.2004, 00:59   #17
Standard

Original geschrieben von metroman111
Ich denke das jede Frau das recht hat sich den Erzeuger selber auszusuchen,sie soll doch selber Entscheiden ob sie das Kind ohne Vater aufziehen möchte da soll sich doch Vaterstadt raus halten oder nicht ?
Nein sollte er nicht.
Irgendwie hat es den Anschein, als hättest du dir da schön aus ein paar allgemeinen Teilproblemenchen was rausgesucht, auf deinen Fall zugeschnitten und reißerisch zusammengefasst.


Wenn es da nach dir ginge würden dann wohl dem Kind - nicht der Mutter, durch irgendwelche Verträge die momentanen
Rechte auf seinen Vater und auf angemessenen Unterhalt, abgesprochen.
Das wird ne komplizierte Gesetzesänderung.


Whatever..
 
 
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metroman111
Alt 23.10.2004, 05:47   #18
Standard

Ich Denke allgemein immer darüber nach warum hat der Mann immer nur Pflichten und nicht auch mal Rechte in solch einer Sache ???
Momentan ist es ja so wenn ein Mädel dir eine Reinwürgen möchte wegen irgend einer Sache dann setzt sie einfach die Pille ab und macht die Beine breit und schon hat man das Große ungewollte Problem nach 9 Monate sondern 18 Jahre Zahlen .
Nur weil die alte sich dachte wenn ich nicht für immer den Mann bekomme dann nehme ich halt ein Kind von ihnen das reicht ihr auch .
Da Zahlt er halt mal 230€ oder 300€ das hat Mann ja und das nur weil sie so scheiße drauf war HALLO DEUTSCHES GESETZ noch da?????????
Ich würde auswandern wenn das mit mir Passieren würde aber dann Ändert sich ja nix denn sobald man wieder in Deutschland ist bekommt man Gleich eine Rechnung vom Sozialamt oder so wo dann drinsteht BITTE ZAHLEN SIE DIE SUMME 100.000 € begeben sie sich direkt zur kasse KOTZ.

Und darum müssen auch mal der Gesetzgeber sich überlegen ob da nicht mal eine Änderung kommen sollte denn leider gibt es zu viele Frauen in Deutschland die es so Machen und das ist noch weniger schön für das Kind
 
 
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an3
Alt 23.10.2004, 12:44   #19
Standard

Original geschrieben von metroman111
Ich Denke allgemein immer darüber nach warum hat der Mann immer nur Pflichten und nicht auch mal Rechte in solch einer Sache ???
Momentan ist es ja so wenn ein Mädel dir eine Reinwürgen möchte wegen irgend einer Sache dann setzt sie einfach die Pille ab und macht die Beine breit und schon hat man das Große ungewollte Problem nach 9 Monate sondern 18 Jahre Zahlen .
Nur weil die alte sich dachte wenn ich nicht für immer den Mann bekomme dann nehme ich halt ein Kind von ihnen das reicht ihr auch .
Da Zahlt er halt mal 230€ oder 300€ das hat Mann ja und das nur weil sie so scheiße drauf war HALLO DEUTSCHES GESETZ noch da?????????
Ich würde auswandern wenn das mit mir Passieren würde aber dann Ändert sich ja nix denn sobald man wieder in Deutschland ist bekommt man Gleich eine Rechnung vom Sozialamt oder so wo dann drinsteht BITTE ZAHLEN SIE DIE SUMME 100.000 € begeben sie sich direkt zur kasse KOTZ.

Und darum müssen auch mal der Gesetzgeber sich überlegen ob da nicht mal eine Änderung kommen sollte denn leider gibt es zu viele Frauen in Deutschland die es so Machen und das ist noch weniger schön für das Kind
Mal ganz krass ausgedrückt: Wenn du jemanden poppst, solltest du dir ziemlich sicher sein, dass diese Person sich kein Kind in den Bauch setzen lässt... Wenns ein ONS ist, der sagt, er nehme die Pille, dann verdienst du es erstens nicht besser und zweitens eine Geschlechtskrankheit... Wenn du einen Partner hast, der ein Kind von dir will, dann haste halt Pech gehabt, aber ein "normaler" Erdenbürger macht sowas ja nicht, solange man in einer glücklichen Beziehung ist! Und falls du dir nicht siher bist, nimmste halt so eine Lümmeltüte und gut ist... immer diese Poppprobleme ai ai ai...
 
 
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batiman
Alt 13.05.2005, 01:18   #20
Standard laute töne

Nicht so krass,

typisch frau !!!

mein beispiel trifft da ins schwarze.
2 jahre beziehung, sie sagt sie möchte heiraten, Familie wird geplant, sie sagt sie möchte pille absetzen, ich sage ist noch u früh, sie hat es aber schon ohne mein wissen getan, wie sie weiß das sie schwaner ist, schickt sie mich in die wüste, sie wollte nur ein kind, da hast man als man keine chance, ist immer der verarschte

keine rechte und nur pflichten


mfg
 
 
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francis
Alt 13.05.2005, 12:10   #21
Standard

danke fürs ausgraben von dem thread


naja jedenfalls ist das blödsinn mit nur pflichten und keine rechte, natürlich ist man als man zieml. am arsch aber man hat auch seine rechte.

ich bin zwar jus (piefkinesisch: jura) student, aber ich traue mich keine Aussagen abzugeben da ihr ja doch ein anderes rechtssystem habt.
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 14.05.2005, 16:39   #22
Standard

Ich beschränke mich auf die rechtliche Bewertung:

Die Unterhaltspflicht ergibt sich aus der Vaterschaft: §§ 1601, 1603 BGB. Der Vertrag, in dem die Mutter im Voraus auf Unterhalt verzichtet, ist unwirksam:

§ 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.

(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.
Die Sache mit dem Kläger wird interessant, wenn das Sozialamt für die Mutter Leistungen erbringt. Dann gehen die Unterhaltsansprüche nach SGB auf das Amt über, das diese dann gegen den nichtehelichen Vater geltend macht. Doh!
 
 
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FKK-Frank
Alt 26.01.2007, 20:01   #23
Standard

Rein rechtlich wird der Vater zahlen müssen, moralisch jedoch NICHT.
Hier sieht man wieder die Diskrepanz zwischen Recht haben und Recht sprechen.
Ich glaube die Frau will wirklich nur ihr eigenes Kind, Geld wird sie nicht wollen (sonst hätte sie freiwillig keinen Vertrag angeboten -ob wirksam oder nicht -) Wenn sie Geld wollte, würde sie sich durch den künftigen Vater rein zufällig schwängern lassen ohne vom Kinderwunsch zu erzählen.
 
 
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semmela
Alt 26.01.2007, 20:38   #24
Standard

und wenn sie ein kind gewollt hätte, wäre es jetzt schon zwei jahre alt... schau mal bitte auf das alter des threads und überleg, ob es sinn macht hier noch was zu posten??????
 
 
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