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KFZ Versicherung zahlt Entsorgungskosten nicht

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Timo1983
Alt 09.08.2005, 18:30   #1
Standard KFZ Versicherung zahlt Entsorgungskosten nicht

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=35430

Versicherung zahlt Entsorgungskosten von 50 € nicht(Totalschaden,Brand).

Kann ja froh sein das ich ein Händler gefunden habe der da so günstig macht.Hab das ja vorgestreckt.

Werde mir nach der Zahlung ein Brief an die Geschäftsleitung offen halten.
 
 
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Timo1983
Alt 09.08.2005, 20:40   #2
Standard

Hab schon ausführliche Antwort bekommen:

1. Der Kaskoversicherer erstattet auf Basis der vertraglcih vereinbarten Leistungen. Diese sind in der AKB festgelegt. In der Regel ist dort geregelt, das ein Fahrzeug bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes versichert ist.

2. Ein Mietfahrzeug ist nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung. Ausnahme: Der Reparaturfall in einer ausgewählten Partnerwerkstatt der Versicherung. Dies ist ein freiwilliges Zusatzangebot der Versicherung und bereits im Vorfeld ist festgelegt, für welchen Fall dieses Angebot gilt. (nämlich für den Fall der Reparatur in einer Partnerwerkstatt des Versicherungsunternehmens)

3. Das zusätzliche Ausstattung, welche beitragsfrei gemäß Teileliste mitversichert ist belegt werden muss, ist ja wohl logisch, denn woher sollte dein Versicherer sonst wissen in welcher Höhe er dir dieses Zubehör erstatten soll.

4. Brillen und sonstige transportierte Gegenstände sind nicht Bestandteil einer Fahrzeugversicherung. Steht auch ausdrücklich in den AKB drin (Teileliste). Wenn die Hausratversicherung nicht vor Mitte der 80’ Jahre abgeschlossen wurde, dann wird diese auch nicht für die Brille eintreten, da alle Schäden im Zusammenhang mit dem Kfz ausgeschlossen sind (kleine Benzinklausel)

5. Entsorgungskosten sind grundsätzlich nicht in der Kasko-Versicherung mit versichert. Hierzu empfiehlt sich der Abschluss einer Verkehrsserviceversicherung. Diese bietet zum Beispiel der ADAC oder einige Autoversicherungen an. Bei den Autoversicherungen kostet so was ca 6-10.-- € im Jahr. Allerdings sollte ein gutes Versicherungsunternehmen schon für eine falsche Auskunft eines Mitarbeiters aufkommen.



Zusammenfassend lässt sich sagen, dass deine Versicherung formalrechtlich völlig korrekt den Schaden reguliert. Mit der Falschauskunft und der Weigerung die aus dieser Auskunft resultierenden Kosten zu übernehmen trüben Sie sicherlich das Bild. Man kann sicherlich eine Vielzahl der Risiken im täglichen Leben versichern. Dazu muss man allerdings die Leistungsumfänge von Versicherungen kennen um vor dem Schadenfall zu wissen, ob man eine Deckungslücke hat. Wenn man also kein Fachmann in dieser Hinsicht ist, und wer ist das schon, muss man in Kauf nehmen, das man auf Kosten sitzen bleibt. Wenn man dieses Risko minimieren will, dann muss man sich beraten lassen. Das geht natürlich bei einem Direktversicherer nicht. Man muss sich halt überlegen an welcher Stelle man sparen sollte.
 
 
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