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"wenn sie sich keinen anwalt leisten können..."

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Apu
Alt 30.03.2005, 16:06   #1
Standard "wenn sie sich keinen anwalt leisten können..."

In amerikanischen Filmen hört man ja immer wieder diesen Satz "Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Sollten sie sich keinen Anwalt leisten können wird ihnen einer gestellt."

Wie ist das denn in Deutschland? Ich bin da evtl. in eine dumme Sache reingeraten und gegen mich wird evtl. Strafanzeige gestellt. Kohle für einen Anwalt habe ich aber nicht. Wie läuft das?
 
 
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Luchanel
Alt 30.03.2005, 17:18   #2
Standard

ich glaube, dass dies in deutschland in dem fall auch gilt. wer sich keinen anwalt leisten kann, dem wird einer gestellt. mm, ich bin mir fast sicher!
nun ja, dir viel glück!
 
 
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Haze|Stoned
Alt 30.03.2005, 18:34   #3
Standard

Ja ich denk auch, dass man nen "Anwalt" bekommt sonst müsste man sich ja selbst verteidigen und wenn man sich nicht mit den Gesetzen auskennt wird das sicher nicht so einfach. Soweit ich weiss hört man bei Gerichtsshows (Salesch und Jugendgericht usw.) ja auch immer "Pflichtverteidiger"
 
 
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Eugen
Alt 30.03.2005, 19:05   #4
Standard

Jo, Luise und sid-voucid 4019 haben Recht!
Wenn du keinen eigenen Anwalt hast, und dir auch keinen leisten kannst/willst, dann bekommst du vom Staat einen Pflichtverteidiger!
Da bekommst du dann, wenn du Glück hast eine Liste mit 10 oder 20 verschiedenen Anwälten, wo du dich dann entscheiden darfst. Es kann aber auch sein, dass du nicht auswählen darfst, dann bekomst du einfach einen zugewiesen!
Was wär denn ein Angeklagter ohne ein Anwalt, dem könnte man ja alles erzählen und er wüsste nicht, ob das stimmt und ob man das machen darf!

Jedoch sind die Pflichtverteidiger nicht die Besten, d.h. wenn man das Geld hat würde ich empfehlen, sich einen guten zu "kaufen"

Eugen
 
 
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outfreyn
Alt 30.03.2005, 20:09   #5
Standard

kann mich irren, aber das gilt nicht für's zivilrecht oder eugen?

dazu kommt, das ich außerdem glaube das man zwar nen verteidiger bekommt, allerdings u.U. auch ne rechnung im nachhinein

Vergütung des Pflichtverteidigers

Der Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt und macht seinen Vergütungsanspruch daher gegenüber der Staatskasse geltend. Die Pflichtverteidigergebühren sind in der Regel niedriger als diejenigen, die der Verteidiger als Wahlverteidiger hätte beanspruchen können.

In Fällen, in denen der Verteidiger nachweisen kann, dass der Angeklagte wirtschaftlich in der Lage ist, auch Wahlverteidigergebühren zu bezahlen, kann das Gericht nach § 100 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung feststellen, dass der Angeklagte zur Bezahlung von Wahlverteidigergebühren in der Lage und verpflichtet ist.

Werden die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt, ist der Pflichtverteidiger berechtigt, in dieser Höhe gegenüber der Staatskasse Wahlverteidigergebühren abzurechnen.
pflichtverteidiger zeug wird in der strafprozessordnung geregelt §§140

stpo §§140

link zu wikipedia/pflichtverteidigung
 
 
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Perser
Alt 30.03.2005, 22:50   #6
Standard

Original geschrieben von outfreyn
kann mich irren, aber das gilt nicht für's zivilrecht oder eugen?

dazu kommt, das ich außerdem glaube das man zwar nen verteidiger bekommt, allerdings u.U. auch ne rechnung im nachhinein



pflichtverteidiger zeug wird in der strafprozessordnung geregelt §§140

stpo §§140

link zu wikipedia/pflichtverteidigung
Natürlich gilt das nur für das Strafrechtliche Verfahren.

Zivilrechtliche Klagen werden ja über einen Anwalt gestellt und dafür müsste man ja wiederrum einen Anwalt haben.
 
 
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MiKe
Alt 30.03.2005, 23:10   #7
Standard

hä, warum? wenn mich jmd. zivilrechtlich verklagen will, dann muss das ja nicht heißen, dass ICH auch einen anwalt habe...
 
 
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hackvresse
Alt 31.03.2005, 03:36   #8
Standard

Du bekommst aber auch nur einen Pflichtverteidiger wenn du vor einem Landgericht angeklagt wirst. Weil vor dem Landgericht kann ein Normalmensch keine Anträge stellen. Dafür braucht man die Zulassung am Landgericht.

Wenn du wegen kleinen Sachen vor das Amtsgericht musst kannst höchstens Prozesskostenbeihilfe (oder ähnlich heisst es) beantragen
 
 
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El Sparko
Alt 31.03.2005, 14:12   #9
Standard

ich glaub sogar dass man sich in deutschland nichtmal selbst verteidigen DARF... sicher bin ich mir da zwar nicht aber irgendsowas hab ich im hinterkopf.
 
 
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Apu
Alt 31.03.2005, 15:06   #10
Standard

ich glaube hackvresse hat recht, ich hab auch sowas gehört von wegen, dass man erst ab landgericht einen anwalt braucht... haben wir den keinen jurastudenten mehr an board?
 
 
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hackvresse
Alt 31.03.2005, 15:27   #11
Standard

okay wenn mir keiner glaub belege ich das halt auch noch


Ein Pflichtverteidiger wird nur in den Fällen der so genannten notwendigen Verteidigung bestellt. Notwendige Verteidigung bezeichnet dabei eine Verfahrenslage, in der der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Angeklagte sich nicht selbst verteidigen kann. (Wikipedia)

Die Mitwirkung eines Verteidigers ist immer dann notwendig, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO). (Wikipedia)

Also bei Verbrechen und ähnlichem ist IMMER ein Verteidiger Pflicht. Deswegen auch Pflichtverteidiger
 
 
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HoTTe83
Alt 31.03.2005, 17:07   #12
Standard

Hmmm bei meinem Kollegen sah die sache aber anders aus (war noch zu schulzeiten aber er war schon 18)

Es ging um volksverhetzung, war ne dumme sache, er hat sich per p2p was "rechts" runtergeladen. und hat die mp3 weiterhin im share file liegen gelassen. und er wurde dann wegen vh angeklagt, und saß im gericht ohne verteidigung....
 
 
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hackvresse
Alt 31.03.2005, 17:19   #13
Standard

Dann war das wohl kein Verbrechen was dein Kollege da begangen hat sondern lediglich eine Straftat wo zu erwarten war dass auch keine Freiheitsstrafe über 4 Jahren blablubbs rauskommt.

Also erst richtig lesen und dann sowas sagen
 
 
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sNaKe
Alt 01.04.2005, 04:09   #14
Standard

Vergehen auch genannt

Wenns was zivilrechtliches ist, hol dir einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgerich, Apu. Musst nur nachweisen dass du nicht über ?? € Einkommen hast. Das dauert maximal 10 Minuten wenn die dir das ausrechnen.

Ebenso kann man dort, falls es soweit kommt, eine Prozesskostenbehilfe beantragen.

Ob es diesen Schein auch für strafrechtliche Dinge gibt, um dich im Vorfeld zu erkundigen oÄ, kA, aber ein Anwalt rentiert sich eigentlich IMMER bei sowas.

Viel Glück!
 
 
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99er
Alt 01.04.2005, 04:32   #15
Standard

darf ich fragen was du verbrochen hast..?
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 22.04.2005, 01:19   #16
Standard

Der Link von outfreyn zu Wikipedia war wirklich gut, hat aber augenscheinlich nicht alle Unklarheiten beseitigt:

Das Gesetz regelt in § 140 StPO einige konkret benannte Fälle und enthät zwei Auffanggründe für die Notwendigkeit der Verteidigung: besondere Schwierigkeit der Sache und besondere Schwierigkeit in der rechtlichen Bewertung der Tat.

Das gilt für das Strafverfahren.

Mit der Abgrenzung von Verbrechen und Vergehen hat das aber nur mittelbar zu tun, weil im Falle des Vorwurf eines Verbrechens immer ein Fall der Pflichtvrteidigung vorliegt.

Verbrechen und Vergehen sind in § 12 StGB definiert: Verbrechen ist jede Straftat, auf die mindestens ein (nicht vier) Jahr Freiheitsstrafe folgt, wobei es nicht auf das Urteil sondern abstrakt auf das Strafgesetz ankommt.

Verteidigen DARF sich jeder auch selbst, aber die Frage der Pflichtverteidigung müssen Staatsanwalt und Gericht selbständig prüfen. Es bedarf dazu keines Antrags.

Was hier ein bißchen quer geschossen ist, ist die Frage mit dem Landgericht: In Zivilsachen braucht man in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht einen Rechtsanwalt, sonst gilt man als nicht erschienen. Das kann dazu führen, daß man verurteilt wird, obwohl man sich gegen den Kläger zur Wehr setzt. Aber auch der Kläger braucht einen Rechtsanwalt, sonst stellt das Landgericht die Klage dem Gegner gar nicht erst zu und läßt die Sache liegen.
 
 
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