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Keine Panicmache aber...

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wIShmAsTer
Alt 06.09.2001, 10:24   #1
Blinzeln Keine Panicmache aber...

sagt mal weiss eigentlich jemand ob die jungs in grün unser telefon abhören dürfen? habe in den letzten tagen in anderen foren soetwas gelesen, wäre ja schlau von den polis zuerst beim temin mit den jungs lügen wie verückt, und dann aus aller verzweifelung dem besten freund oder freundin am telefon erzählen wie es wirklich war !!!! was denkt ihr ??
 
 
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Werder-Ultra
Alt 06.09.2001, 12:25   #2
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mittlerweile musste selber am mir hautnah spüren das wir in ein polizeistadt leben..habe stark das gefühl..ich glaub das abhören per telefon wird aber nur in extremfällen gemacht.der aufwand wäre zu teuer und das würde mit sicherheit auch gegen den datenschutz verstoßen.
 
 
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sandman
Alt 06.09.2001, 12:54   #3
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Nur auf Richterliche Anordnung oder wenn "Gefahr in Verzug" besteht. Sonst dürfen sie das nicht...
 
 
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angelz
Alt 06.09.2001, 13:04   #4
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ihr wisst garnicht wie einfach das ist so eine Richterliche Anordnung zu bekommen. bei der "meiner" hausdurchsuchung war es genauso...
sind auch gleich mit dem wisch hergekommen... und haben alles mitgenommen!

mfg


angelz

[ 06 September 2001: Beitrag editiert von: angelz ]
 
 
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Harald
Alt 06.09.2001, 13:26   #5
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Ich weiß von Fällen, in denen das wegen Faken passiert ist.

Eine richterliche Anordung zu bekommen, ist leicht. Schließlich muß der Richter nur Unterschreiben.
 
 
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Werder-Ultra
Alt 06.09.2001, 18:09   #6
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ja die hd wegen faken is ja auch normal hatte ich ja auch aber doch kein lauschangriff nur wegen illegale einwahl ins internet also nee das würde den wenig bringen.
 
 
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XMan
Alt 06.09.2001, 19:18   #7
Reden

also wennse das bei "Gefahr im Verzug" mach dürfen, dann isses super-leicht..

Gefahr im Verzug bedeutet, dass du rein theoretisch befähigt wärst in diesem Moment ein Verbrechen zu begehen, geht natürlich nur wenn du unter Verdacht stehst, aber das tut man ja leicht..
Bei nem Kumpel von mir haben sie Gefahr im Verzug angemeldet, sind in die Wohnung (durften sie wegen Gefahr im Verzug) und haben in WachGETRETEN und danach erstmal dick gegen die Wand geschlagen. Das ganze war ca. 4Uhr nachts.. ich mein wer kann nachts um 4 während er schläft ein Verbrechen begehen? Eben! geht nicht, trotzdem war es berechtigt weil - Gefahr im Verzug.

Rechtsstaat - was ist das?
 
 
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Poldi
Alt 06.09.2001, 21:18   #8
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wenn sie ihn wirklich getreten haben sind die bullen aber mächtig am arsch! das wird 1. jedes verfahren in dem die bullen die ihn getreten haben gegen ihn eingestellt und 2. bekommen die mächtich ärger wegen amtsmissbrauch
 
 
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angelz
Alt 06.09.2001, 22:40   #9
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hi!

es steht aber auch in irgendeinen "lustigen" gesetz drin, das eine hausdurchsuchung sich an bestimmte zeiten halten muß... ("nachtruhe")... aber bei gefahr im verzug...
 
 
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AuchDran
Alt 06.09.2001, 23:10   #10
Beitrag

@Harald

Du weißt von Fällen wo wegen FAKEN das Telefon abgehört wurde? DEFINTITIV?

Ich habe nämlich 'nen SEHR harten StA erwischt... dem könnte ich sowas locker zutrauen...
 
 
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sandman
Alt 06.09.2001, 23:54   #11
Beitrag

NEVER! Wenn man nicht grad jemanden umgebracht hat oder selbiges androhte, wird das tel nicht abgehört. Ganz sicher...

Sollte da nen Verdacht bestehen, sagt mir per PM bescheid und wir werden sehen, was zu tun ist *gg*

(Ansonsten an Alle: bitte schickt mir nur PM`s, wenn es wirklich DRINGEND ist! Ansonsten wird alles hier im Forum besprochen. THX°!)
 
 
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XMan
Alt 07.09.2001, 00:37   #12
Beitrag

achso, zu der sache oben - hab da von dem so erzählt bekommen, obs stimmt kannisch nich sagen.. aber er hat gemeint, es sei wegen diesem "gefahr im Verzug" für die Bullen kein prob gewsen von wegen wachtreten und so.. achso, der typ wohnt in Bayern, kann es sein dass es von BLand zu BLand unterschiedlich ist?
 
 
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Poldi
Alt 07.09.2001, 01:11   #13
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ja da gibt es unterschiede das dürfen die in bayern genausowenig! (wohne in bayern)


Poldi
 
 
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