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Kein Unterhalt für Langzeitstudenten

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mephisto
Alt 28.10.2004, 15:33   #1
Standard Kein Unterhalt für Langzeitstudenten

ich empfinde das als eine durchaus wirklich gute möglichkeit, auch studenten mal ein bisschen ranzunehmen und "zur arbeit" zu treiben!

was haltet ihr davon?


Bummelanten droht Geldentzug

Langzeitstudenten aufgemerkt: Wenn Papa und Mama Scheine und bestandene Klausuren sehen wollen, könnte es brenzlig werden. Bei ausgewiesener Faulheit im Studium dürfen sie ihren Kindern nach einem Gerichtsurteil nämlich das Geld streichen.


Studenten, die Unterhalt von ihren Eltern bekommen, müssen ihnen dafür auf Verlangen Scheine und Prüfungsbelege vorweisen. Sie sind nämlich dazu angehalten, ihr Studium mit Fleiß und Zielstrebigkeit anzugehen. Andernfalls riskieren sie den Verlust des Unterhaltsanspruchs. Die Anti-Bummel-Maxime geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht in Hamm hervor (Az.: 11 WF 146/03). Über den Zusammenhang zwischen einem zielstrebigen Studium und dem Anspruch auf Geld von den Eltern berichtet aktuell die Neue Juristische Wochenschrift.

Auf ihre Pflicht zum zielstrebigen Studium musste sich im konkreten Fall eine Studentin hinweisen lassen, die ihre Mutter wegen eingestellter Unterhaltszahlungen verklagen wollte. Allerdings konnte die Klägerin trotz neun Semestern Sozialpädagogik kein Vordiplom vorweisen. Auch den Nachweis anderer Scheine, bestandener Fachprüfungen oder von Berufspraxis blieb die Bummelantin weitgehend schuldig. Als neuesten Studiennachweis konnte die Studentin eine mündliche Prüfung aus dem sechsten Semester vorlegen.

Als ihre Eltern daraufhin den Geldfluss stoppten, war die Studentin vor Gericht gezogen. Ohne Erfolg: Das Oberlandesgericht hielt die Unterhaltsklage für aussichtslos und verweigerte die beantragte Prozesskostenbeihilfe. Zwar umfasse die Unterhaltspflicht der Eltern auch die Kosten der Ausbildung eines Kindes. Allerdings müsse das Kind die Ausbildung auch so angehen, dass sie in angemessener und üblicher Zeit abgeschlossen werden könne.

Auch die Behauptung der Tochter, sie habe krank in einer Klinik gelegen, konnte die Richter nicht umstimmen. Denn auch dafür konnte die Studentin keinen Beweis vorlegen.

Quelle
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 01.11.2004, 19:42   #2
Standard

Das ist schon seit Jahrzehnten geltende Spruchpraxis der Familiengerichte.

Aber es schadet ja nicht, das noch ab und an in Erinnerun zu rufen. Nach meiner eigenen Erfahrung ist es auch möglich, ein Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren.

Und nein, ich habe auch nebenher gearbeitet und bin nicht von Papi und Mami unterhalten worden - so there
 
 
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