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Kaufvertrag

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hackvresse
Alt 08.02.2005, 16:41   #1
Standard Kaufvertrag

ich habe vor einen Roller privat zu verkaufen. Gibt es da irgendwelche Regelungen bzgl des Abschlusses eines Kaufvertrags? Und wo bekomme ich eventuell Vordrucke her? Bei Google findet man nur wieder diesen kostenpflichtigen Blödsinn...
 
 
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wieimmer
Alt 08.02.2005, 17:17   #2
Standard

Moin, am besten zu deiner versicherung gehen oder zum ADAC.
Da bekommste meistens fertige vorbereitet Kaufverträge.

Und vergiß nicht das mit Gewährleistung.
Wenn de keine geben willst auf dem Kaufvertrag mit vermerken.
Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
 
 
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Felicitas
Alt 08.02.2005, 17:23   #3
Standard

hm ich überleg grad, du bist 17 oder?

da bist du beschränkt geschäftsfähig. ich weiß halt grad nur das es dann beschränkungen beim KAUFEN gibt, aber ob es beschränkungen beim VERkaufen gibt..... was da hieße du kannst nur schwebend unwirksame rechtsgeschäfte machen.

hängt nun davon ab ob du deinen roller von deinem ersparten gekauft hast oder ob deine eltern ihn dir bezahlt haben. und dann halt obs eine schenkung war O_O. wenns ne schenkung war kanbst du damit glaub ich machen was du willst

hm, da müsst man noch mal nachsehen.

auf jeden fall gibts in deutschland keine Vorschriften für derartige Kaufverträge.

daraus folgt auch das es keine formvorschriften gibt.

im prinzip reicht der "handschlag"

ansonsten: alle Inhalte schriftlich darlegen (alter des Rollers, Ident nummer, irgendwelche äußerlichen Auffälligkeiten: Kratzer, Kaufpreis, Kaufdatum) und natürlich von beiden unterschrieben.
 
 
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dare
Alt 08.02.2005, 17:40   #4
Standard

oh feli, da haste aber in schule gut aufgepasst...

ne is wirklich formfreiheit. schreib am besten nur das rein, was dir auch wichtig is... zum beispiel keine gewaehrleistung mehr...
 
 
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hackvresse
Alt 08.02.2005, 18:53   #5
Standard

Naja bis ich den tatsächlich verkaufe in 2-3 Wochen bin ich auch 18 Von daher ist es nicht das Problem...wichtig ist mir halt die Sache mit der Gewährleistung und ob man extra einen Kaufvertrag abschließen muss um diese Gewährleistung meinerseits zu verhindern..
 
 
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Perser
Alt 08.02.2005, 19:25   #6
Standard

Wenn du beim ADAC bist, kannst du dich diesbezüglich sogar bei einer ADAC Zentrale kostenlos beraten lassen und dir wird alles von Experten genaustens erklärt und du erhälst alle notwendigen Papier für den rechtmäßigen und effektiven Verkauf!
 
 
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Bodo
Alt 08.02.2005, 19:46   #7
Standard

Gib mal in die Dokumentensuche bei Emule "kaufvertrag" ein. Die meisten ergebnisse sind Verträge für KFZ Angelegenheiten und ein paar für Motorräder.
 
 
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Artifact
Alt 09.02.2005, 10:24   #8
Standard

oder einfach bei mobile und autoscout den kv ausdrucken
 
 
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Perser
Alt 09.02.2005, 14:53   #9
Standard

Oder verkauf es über solch einen Dienst, Automobile.de und Co. stellen meist schon in ihrer AGB die rechtliche Grundlage eines Kaufes da und man muss nur noch kleinste Feinheiten, die jedoch eindeutig sind, festlegen.
 
 
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Apu
Alt 09.02.2005, 17:18   #10
Standard

Original geschrieben von Perser
Oder verkauf es über solch einen Dienst, Automobile.de und Co. stellen meist schon in ihrer AGB die rechtliche Grundlage eines Kaufes da und man muss nur noch kleinste Feinheiten, die jedoch eindeutig sind, festlegen.
Also zumindest bei eBay haben die AGBs nichts mit dem Verhältnis Verkäufer - Käufer zu tun. Das haben einige Gerichtsurteile bestätigt. Also wenn man z.B. eine Autktion hat, die gegen die eBay AGBs verstößt, bleibt der Kaufvertrag zwischen Kunden und Händler bestehen.
 
 
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Perser
Alt 09.02.2005, 21:16   #11
Standard

Was hat automobile.de mit eBay zu tun?!

Ich habe nicht gesagt er soll seinen Roller versteigern...

Auch wenn man seine KFZ Anzeige nun bei beiden Diensten gleichzeitig reinstellen kann, bedeutet es nicht, das man immer gleich an ne Versteigerung bei eBay denken muss, wenn es ums Onlineverkaufen geht.

Mensch mensch mensch, die Jugend von heute...

Nur noch Ebayianer
 
 
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Apu
Alt 09.02.2005, 21:52   #12
Standard

das ist ja auch nur ein beispiel, dass die AGBs der Handelsplattform nicht auf jeden Fall was mit dem Handel an sich zu tun habem
 
 
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Perser
Alt 09.02.2005, 22:51   #13
Standard

Ja ist schon klar was du meintest, war auch nicht böse gemeint mein Post .


Im Gegensatz zu eBay haben die anderen Plattformen eine andere Vorstellung ihrer Plattform.
Zwar werden die sich auch nicht einmischen in die Geschäftsvorfälle, aber wenn man auf automobile.de einen Trabbi als neuen BMW7er verkauft, hat das auch Konsequenzen Seitens der Betreiber.
 
 
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