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vom kaufvertrag zurücktreten

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oraider
Alt 19.06.2006, 13:01   #1
Standard vom kaufvertrag zurücktreten

hallo!

angenommen ich habe 25 hochwertige Bürostühle gekauft. Jetzt sind nach einigen Wochen allerings schon drei dieser Stühle in Arsch gegangen, und ein Kollege hat sich beinahe das Genick gebrochen. Kann ich jetzt aufgrund dieser Mängel vom Kaufvertrag zurücktreten?
danke,

oraider
 
 
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ANSI Lady
Alt 19.06.2006, 13:06   #2
Standard

Du wirst die Garantie in Anspruch nehmen müssen. Erstmal musst Du beweisen das die Stühle nicht kaputtgingen weil sie unsachgemäß verwendet wurden.
Der Kaufvertrag kam doch zustande, nicht ? Wie willst Du davon zurücktreten ? Du musst Dich schon bei Lieferung über evtl. Schäden, Mängel informieren...
 
 
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IsoO
Alt 19.06.2006, 13:06   #3
Standard

in dem fall kannst du auf nachbesserung bestehen, sollte dies 2mal fehlschlagen, kannst du eine kostenfreie neulieferung verlangen.
 
 
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oraider
Alt 19.06.2006, 13:18   #4
Standard

super, das ging schnell. ich danke euch
 
 
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oraider
Alt 19.06.2006, 15:40   #5
Standard

also, da gibt es doch noch ein problem.
die stühle, die ja nicht die allerbeste qualität zu haben scheinen, stellen ja ein sicherheitsrisiko dar. wie schon gesagt hat sich ein kollege beinahe das genick gebrochen auf so einem teil. ändert das die situation?
 
 
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ANSI Lady
Alt 19.06.2006, 15:52   #6
Standard

schau dich mal hier um und google dem Thema entsprechend noch ein bisschen rum
 
 
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oraider
Alt 20.06.2006, 11:09   #7
Standard

nee, konnte mir jetzt nicht alleine weiterhelfen....ist wichtig...
 
 
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IsoO
Alt 20.06.2006, 12:10   #8
Standard

soweit ich weiss, kann man bei verletzungen oder ähnlichen dingen sogar schadensersatz verlangen. die stühle müssen halten was sie versprechen und wenn dein kollege behandelt wurde, müsste der hersteller auch die kosten tragen
 
 
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oraider
Alt 20.06.2006, 14:45   #9
Standard

na ja, darum geht es in erster linie aber nicht. war zwar beim arzt, is aber nix dramatisches. primär geht es jetzt darum ob wir vom kaufvertrag zurücktreten können
 
 
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IsoO
Alt 20.06.2006, 18:55   #10
Standard

ich sehe mal eben in die ausbildungsunterlagen, ich mache mit sowas ja ne schulische berufsausbildung, da wurden auch warenmängel aller art besprochen und wozu der käufer und verkäufer berechtigt und verpflichtet sind

edit: so wieder da mit mappe mit den unterlagen:
- hier liegt ein mangel in der qualität vor
- du kannst in erster linie auf nachbesserung, also auf reparatur bestehen. sollte der nachbesserungsversuch 2mal fehlschlagen, so kannst du zwischen einer neulieferung und einer nachbesserung wählen. liegt ein verschulden vor, so kannst du auch schadensersatz verlangen.

jetzt kommts:
lief die nacherfüllungsfrist erfolglos ab, so kannst du vom vertrag zurücktreten (nicht bei geringfügigen mängeln). die voraussetzung dafür ist eine angemessene nachfrist (was das noch mal war, habe ich vergessen, tut mir leid ). neben dem rücktritt ist auch "schadensersatz statt leistung" möglich.

ich hoffe, ich konnte irgendwie weiterhelfen.

MfG, 44IsoO

Geändert von IsoO (20.06.2006 um 19:14 Uhr).
 
 
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noxx
Alt 05.07.2006, 14:37   #11
Standard

Wenn du einen Gesetzestext frequentieren möchtest, dann schau mal unter folgendem Link nach:
§437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln
 
 
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Walli-Man
Alt 05.07.2006, 15:21   #12
Standard

Beim Kauf der 25 Bürostühle handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB.

Der Schaden stellt eine Erfüllungsstörung in Form einer Schlechtleistung dar. Es handelt sich um eine mangelhafte Lieferung.

- Sachmangel (fehlerhafte Sache), § 434 Abs. 1 BGB
- Verbrauchsgüterkauf > Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten (d. h. es wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kaufvertrag (KV) -Abschluss vorhanden war, du musst dies innerhalb der ersten sechs Monate nicht beweisen, § 476 BGB)
- du kanntest den Mangel bei KV-Abschluss nicht, § 442 BGB
- Rüge erfolgte sofort nach Entdeckung (davon geh ich jetzt mal aus!), § 438 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BGB

Es sind somit in deinem Fall alle Voraussetzungen für eine Schlechtleistung erfüllt!

- du hast nun folgende Rechte zur Wahl:
Nacherfüllung, d.h. entweder Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung, § 437 Nr. 1 i. V. m. § 439 BGB
- Nacherfüllungsanspruch immer Kosten des Verkäufers (Transport- und Wegekosten, § 439 Abs. 2 BGB)
- der Verkäufer kann zweimal nachbessern (§ 440 S. 1 BGB)
- Scheitert die Nacherfüllung, dann

Rücktritt (gegenüber dem Verkäufer erklären, einseitige Willenserklärung, § 349 BGB) vom Kaufvertrag (§ 437 Nr. 2 BGB); Folge: Rückabwicklung KV, § 323 Abs. 1 BGB (keine Nachfrist nötig, da Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen!)

oder Minderung des Kaufpreises (§ 437 Nr. 2 BGB)
 
 
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noxx
Alt 05.07.2006, 16:03   #13
Standard

oh. Da kennt sich wer aus. :-) Respekt. Wie kommts?
 
 
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IsoO
Alt 05.07.2006, 16:43   #14
Standard

also ich kenne mich von meiner kaufmännischen berufsausbildung damit aus
 
 
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Walli-Man
Alt 05.07.2006, 16:49   #15
Standard

Ich kenn mich auch wegen meiner Berufsausbildung damit aus.
 
 
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El Sparko
Alt 05.07.2006, 18:04   #16
Standard

aufgrund meiner ebenfalls kaufmännischen berufsausbildung habe ich mich auch mal damit ausgekannt. ich würde aber wohl soweit gehen, zu behaupten dass die aussagen hier trotzdem keine ordentliche rechtsberatung darstellen, die kann nur ein anwalt geben.
 
 
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HHai
Alt 06.07.2006, 23:20   #17
Standard

ich schätze mal du hast die 25 Bürostühle nicht als Verbraucher gekauft,
sondern für gewerbliche Zwecke, oder ?
 
 
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