ich sehe mal eben in die ausbildungsunterlagen, ich mache mit sowas ja ne schulische berufsausbildung, da wurden auch warenmängel aller art besprochen und wozu der käufer und verkäufer berechtigt und verpflichtet sind
edit: so wieder da mit mappe mit den unterlagen:
- hier liegt ein mangel in der qualität vor
- du kannst in erster linie auf nachbesserung, also auf reparatur bestehen. sollte der nachbesserungsversuch 2mal fehlschlagen, so kannst du zwischen einer neulieferung und einer nachbesserung wählen. liegt ein verschulden vor, so kannst du auch schadensersatz verlangen.
jetzt kommts:
lief die nacherfüllungsfrist erfolglos ab, so kannst du vom vertrag zurücktreten (nicht bei geringfügigen mängeln). die voraussetzung dafür ist eine angemessene nachfrist (was das noch mal war, habe ich vergessen, tut mir leid

). neben dem rücktritt ist auch "schadensersatz statt leistung" möglich.
ich hoffe, ich konnte irgendwie weiterhelfen.
MfG, 44IsoO