Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Kaufverträge bzw. Angebote mit komisches beschreibungen

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
HoTTe83
Alt 06.11.2005, 14:18   #1
Standard Kaufverträge bzw. Angebote mit komisches beschreibungen

Mahlzeit...

Sagtmal wie ist das eigentlich wenn man z.b. bei ebay in seinen Auktionen formulierungen schreibt ala:

ICH GLAUBE die Teile stammen von dem und dem Fahrzeug

Und nach dem kauf stellt sich heruas, das die Teile nicht an das beschriebene Fahrzeug. Wer hätte wenns hart auf hart kommt vor gericht "recht"? Der verkäufer der glaubt das die Teile von dem teil stammen? Oder der käufer der auf das "glauben" hereingefallen ist?
 
 
Nach oben
Wodar Hospur
Alt 06.11.2005, 14:33   #2
Standard

hmmm da glauben wahrscheinlich mit vermuten gleichgesetzt wird, der verkäufer. da er ja damit angibt das er es nicht 100% weiß und folglich keine garantie übernimmt.
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Problem mit Ebay!!! Bamari23 Postplanet-Kneipe 11 21.09.2007 06:45
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:46 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.