
06.11.2005, 14:18
# 1 Kaufverträge bzw. Angebote mit komisches beschreibungen Mahlzeit...
Sagtmal wie ist das eigentlich wenn man z.b. bei ebay in seinen Auktionen formulierungen schreibt ala:
ICH GLAUBE die Teile stammen von dem und dem Fahrzeug
Und nach dem kauf stellt sich heruas, das die Teile nicht an das beschriebene Fahrzeug. Wer hätte wenns hart auf hart kommt vor gericht "recht"? Der verkäufer der glaubt das die Teile von dem teil stammen? Oder der käufer der auf das "glauben" hereingefallen ist? |