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Kassensturz

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Squdus
Alt 11.02.2006, 19:20   #1
Standard Kassensturz

Wie einige ja wissen dürften jobbe ich bei McD, und dort steh ich trotz Rotationsystem fast immer an der Kasse. Einer Kollegin haben letztens nun etwas um die 30 € in der Kasse gefehlt und die soll sie jetzt aus eigener Tasche nachzahlen. So weit habe ich damit keine Probleme, ich muss es ja nicht zahlen. Ein paar Tage davor aber haben in meiner Kasse 9 € gefehlt, da ich aber nicht alleine an der Kasse war, hab ich mit der Kollegin mit der ich die Kasse geteilt habe halt Halbe-Halbe gemacht. Mir ist schon klar das ich beim Kassensturtz dabei sein sollte nur hatte ich Feierabend, und bedingt durch den momentanen Hochbetrieb wurde die Kasse eben so weiter gegeben. Nun belaufen sich meine Fehlbeträge in der aber auch nur um die + / - 80 Cent oder so, da war das alles nur zu verschmerzen. Besagte erste Kollegin hat mir nun aber Vorgestern erzählt das der Kassierer für den Fehlbetrag nicht belangt werden kann, weil der Unternehmer einen gewissen Fehlbetrag vom Staat ersetzt bekommt. Jetzt wollte ich halt mal wissen was da so dran ist.

Also, muss der Kassierer den Fehlbetrag wirklich aus eigener Tasche ersetzten?

Desweiteren möchte ich mal gerne wissen ob es überhaupt erlaubt ist den Kassensturtz erst nach Feierabend zu machen. Also bei uns wird das so gemacht! Man stempelt aus und stellt sich halt daneben, danach kann man dann was essen gehen wenn man keine Pause hatte oder eben nach Hause gehen. Wäre es nicht faierer den Kassensturtz in der Arbeitszeit zumachen? Weil wirklich direkt gehen oder so darf ich ja dann nicht, ich muss ja dort bleiben. Ich definiere Arbeit dabei so, Arbeit ist alles was nicht zu Freizeit gehört (übertieben dargestellt). Und da ich nun mal nicht direkt gehen darf weil ich auf die Abrechnung warten muss, kann ich das noch nicht Freizeit nennen.

Also, darf die Kassenabrechnung erst nach der regulären Arbeitszeit gemacht werden?

PS: Das mit der Abrechenung wäre ja kein Problem wenn die direkt gemacht würde. Aber es kann schon vorkommen das ich 30 Min. im Gäsebereich warten muss, bevor sich jemand an die Abrechnung macht. Und diese 30 Min. warten bekomme ich ja auch nicht bezahlt. Reicht schon wenn mir niemand die Stunde anfahrt und abfahrt bezahlt.

Geändert von Squdus (11.02.2006 um 19:27 Uhr).
 
 
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fantamaus
Alt 11.02.2006, 19:42   #2
Standard

Bei uns musste bis vor einem halben Monat niemand die differenz begleichen. Wir hatten allerdings Diebstähle in solch horrenden bereichen, dass wir nun die differenzen selber begleichen müssten.

heute haben mir 15.- gefehlt. Ich kann mir das nicht erklären, aber ich musste die selber bezahlen. und das hat schon irgendwie geschmerzt.
 
 
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weltretter
Alt 11.02.2006, 20:36   #3
Standard

Soweit ich weiß musst dus beim nebenjob nicht ersetzen (bei festen angestellten wird das geregelt, manchmal musst du ne versicherung abschließen), aber wer will schon seinen job riskieren weil er seinem chef sagt: hau mal ab, seh ich nicht ein, das zu zahlen??
 
 
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Perser
Alt 11.02.2006, 20:49   #4
Standard

Nunja es gibt das Branchentypische Verhalten das der Gastronom bzw. der Angestelle im Gastronomiebetrieb seine Kasse bekommt (Geldbörse bei Kellnern und bei McDoof nun halt die feste Kasse) und er dafür gerade zu stehen hat.

So was aber nun rechtliche Tatsache ist:

- Die Kasse bzw. die Geldbörse und der Inhalt ist rechtlicher Eigentum vom Gastronomen (Also dem Inhaber der Lokalität).
Als Mitarbeiter bekommt man zwar das tatsächliche Recht über die Geldbörse aber dadurch tritt man noch lange keine Haftung an eine andere Person ab.
Wenn du nichts dafür kannst, das solch ein Fehlbetrag entsteht, dann musst du auch nichts zahlen.
Auch wenn dem Kellner die Geldbörse geklaut wird, ist dem Kellner keine Haftung zuzusprechen.

Jedoch kann man dies ändern indem man als Gastronom seinen Angestellten einen Vertrag unter die Nase hält der genau diese Haftungsübertragungen festlegt.

Sprich -> Tatsächliche Rechts = Haftung was in der Regel nicht so ist.

Wenn du nicht solch einen Vertragseinschluss unterschrieben hast dann musst du auch für nichts geradestehen, der Chef hat das Recht die Kasse nach jeder Abrechnung zu prüfen und wenn er das nicht tut muss er mit dem Risiko leben das die Differenzbeträge entstehen. Nun sei es geistiges Versagen oder ein technischer Defekt, er steht in der Beweisschuld nicht du.



Der Kassensturz ist eine Tätigkeit die in die Arbeitszeit reinfällt, hier sollte man nicht von dürfen reden sondern von sollte.
Sollte dein Chef so fair sein und dich eine halbe Stunde früher von der Kasse wegholen und dich in der Arbeitszeit den Kassensturz machen lassen oder darf er das Arsch sein und dich nach der Arbeitszeit den Kassensturz machen lassen.
Er darf dir offiziell nicht kündigen wenn du dich weigerst den Kassensturz nach der Arbeitszeit zu tun, denn es ist eine betriebliche Tätigkeit und die gehört vergütet.
Aber wenn du deinen Job dort behalten willst dann mach den Schnabel zu und arbeite so wie gehabt denn die Position um Forderungen zu stellen hast du als Schüler oder Student nicht, dafür ist der Markt an Arbeitssuchenden viel zu groß.
 
 
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DasTobbi
Alt 11.02.2006, 21:15   #5
Standard

Habe mal ne Weile an ner Tankstelle gejobbed, ist aber auch schon was länger her. Da musste ich als Aushilfe auch immer die Fehlbeträge in meiner Kasse ausgleichen und Kassensturz wurde auch immer erst nach Ende der tatsächlichen Arbeitszeit gemacht.
Nach ner Weile ging mir das aber ein wenig auf den Keks und ich hab mir dafür einfach Überstunden eingetragen. Habs nicht eingesehen jeden Tag 30-45 Minuten länger zu arbeiten für lau... Chef und ein paar festangestellte Kollegen fanden das zwar offensichtlich nicht so toll, war mir aber irgendwie egal...
Fehlbeträge in der Kasse auszugleichen fand ich dagegen nicht ganz so schlimm, war ja mehr oder weniger meine eigene Schuld. Dumm wurds nur wenn der "Chef" einen gütigerweise an stressigen Tagen mal für 10 Minuten in die Pause geschickt hat und dann Abends merkwürdigerweise 20,- Euro in der Kasse fehlten, wo sonst meistens nur Differenzbeträge von maximal +/- 2,- Euro an der Tagesordnung waren. Nachdem das öfters vorkam hab ich einfach nach solchen "Pseudo-Pausen" Waren über den Thresen wandern lassen ohne sie in die Kasse zu bongen. So hatte ich dann wieder ne ausgeglichene Kasse. Nach drei Monaten hab ich dann allerdings eh wieder gekündigt, war mir ein bisl zu dubios das ganze, vor allem da an jeder Kasse an der Cheffe mal ausgeholfen hatte am Ende horrende Beträge (20,- Euro bedeuteten knapp drei Stunden Arbeit umsonst) fehlten...
 
 
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