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Karambit Fingermesser Besitz und Führen erlaubt ??

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DerAssie
Alt 05.04.2007, 13:37   #1
Standard Karambit Fingermesser Besitz und Führen erlaubt ??

Darf Ich dieses Messer zum Selbstschutz besitzen und in der Öffentlichkeit mitführen wenn nur 1 Seite geschärft ist ??

http://www.alarm.de/messer/karambit-...ent-knife.html
 
 
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Firemen
Alt 05.04.2007, 15:16   #2
Standard

Wozu denn so ein Messer zur Verteidigung ? Hast du denn keine Fäuste ? Wirst du denn so bedroht ?
 
 
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DerAssie
Alt 05.04.2007, 15:19   #3
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In meiner Nachbarschaft hat nen NPD Treffpunkt aufgemacht und seit dem hängt hier soviel Gesocks rum wo es vorher relativ friedlich wahr
 
 
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Jumpy
Alt 05.04.2007, 15:34   #4
Standard

Auszug aus dem WaffG:

  • Wenn aus dem Griff höchstens 8,5 cm Klinge herausragen,
  • die Klinge in der Mitte mindestens 20% der Länge der Klinge hat (also kein spitzer Dorn ist)
  • die Rückseite nicht geschliffen ist (also nicht schneiden kann)
  • der Rücken durchgehend ist (vielleicht will das Gesetz hier gezackte Rücken ausschließen)
LG
Jumpy
 
 
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asdf
Alt 05.04.2007, 15:36   #5
Standard

55 Euro wegen NPD Affen ausgeben, die sicher nicht alleine jemanden angreifen würden?

Das erscheint mir wenig sinnvoll.

Keine Polizeiwache in der Nähe? *g*
 
 
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Sehr gut ?
Alt 05.04.2007, 15:52   #6
Standard

Führen erlaubt.

Edit: Hartz4 empfängern würde ich, aus kostengründen, die küchenmesservariante empfehlen.
 
 
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DerAssie
Alt 05.04.2007, 16:11   #7
Standard

Joa scheint erlaubt troz der Grifform die ja eigentlich zum "abstechen" grad zu prädestiniert
Werd das dann mal bestellen außer jemand empfiehlt was anderes Qualitative weil Er schlechte Erfahrung damit gemacht hat.
 
 
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baedr
Alt 05.04.2007, 16:26   #8
Standard

Werd das dann mal bestellen außer jemand empfiehlt was anderes Qualitative weil Er schlechte Erfahrung damit gemacht hat.
jo, hab ich... hab damit mal jemanden abgestochen... Das Problem bei der Ganzen sache: jetzt will mich die familie umbringen, und ich hab Probleme mit dem Gesetz. Irgendwie hab ich mir das anders vorgestellt...
 
 
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Sehr gut ?
Alt 05.04.2007, 16:43   #9
Standard

Zitat von DerAssie
Joa scheint erlaubt troz der Grifform die ja eigentlich zum "abstechen" grad zu prädestiniert
Werd das dann mal bestellen außer jemand empfiehlt was anderes Qualitative weil Er schlechte Erfahrung damit gemacht hat.
Pfefferspray, weitaus effektiver, auch gegen mehrere angreifen, dann würde ich die "feuerlöscher" version empfehlen.
 
 
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Schreile
Alt 05.04.2007, 16:47   #10
Standard

Zitat von Jumpy
Auszug aus dem WaffG:
  • Wenn aus dem Griff höchstens 8,5 cm Klinge herausragen,
  • die Klinge in der Mitte mindestens 20% der Länge der Klinge hat (also kein spitzer Dorn ist)
  • die Rückseite nicht geschliffen ist (also nicht schneiden kann)
  • der Rücken durchgehend ist (vielleicht will das Gesetz hier gezackte Rücken ausschließen)
LG
Jumpy
Du verwechselst da etwas, dass was du dort oben kopiert hast betrifft nur Springmesser und keine normalen, sprich Taschenmesser oder feststehende Messer.

Gruß Schreile

PS: Also so einen dämlichen Beitrag hab ich ehrlich gesagt lang nicht mehr gelesen.. und wie mein Vorredner schon sagt Pfefferspray ist weitaus efektiver oder CS-Spray.
 
 
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Krashok
Alt 05.04.2007, 17:08   #11
Standard

assi du kannst noch nicht mal irgendwelchen kampfsport ..was willst du dann mit einem messer ? ich weiss ja nicht ob's dir schon mal wer gesagt hat aber messerkampf is ne relativ ernste angelegenheit bei der ruckzuck wer zu tode kommen kann :doubt: und abschrecken lassen die sich damit ganz sicher nicht..ganz im gegenteil...
 
 
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German Psycho
Alt 05.04.2007, 17:41   #12
Standard

lasst ihn doch aufschlitzen wen er will, sind doch nur nazis
 
 
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F@S
Alt 05.04.2007, 17:46   #13
Standard

Zitat von Jumpy
Auszug aus dem WaffG:
  • Wenn aus dem Griff höchstens 8,5 cm Klinge herausragen,
  • die Klinge in der Mitte mindestens 20% der Länge der Klinge hat (also kein spitzer Dorn ist)
  • die Rückseite nicht geschliffen ist (also nicht schneiden kann)
  • der Rücken durchgehend ist (vielleicht will das Gesetz hier gezackte Rücken ausschließen)
Ohne das jetzt detailiert nochmal recherchieren zu wollen regeln genaue Formangaben im WaffG iirc nur, ob ein seitlich aufklappendes Springmesser - und nur ein Springmesser - eine verbotene Waffe oder "nur" eine Waffe ist. Welche man beide eventuell nicht mit sich rumtragen sollte und im ersten Fall nichtmal besitzen darf.

Desweiteren sind noch Fall-, Butterfly- und Faustmesser verbotene Waffen.
Ich denke irgendwo steht auch noch was zu Waffen, die vorgeben, "ein anderer Gegenstand" zu sein. Vermutlich sind jegliche Messer die das erfüllen sowieso Waffen, folglich verboten. Catch 22 *g

Alle sonstigen Messer sind dann Waffen, wenn sie - nun recherchiere ich doch - "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" (WaffG § 1) insbesondere Hieb- und Stoßwaffen, "die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen" (Anlage 1).
Ein Volljähriger darf sie, außer auf öffentlichen Veranstaltungen, mitführen. Der Besitz kann im Einzelfall verboten werden. Und es empfiehlt sich, einen Ausweis dabei zu haben.

Messer, die nicht ihrem Wesen nach blablubb sind keine Waffen und können generell überall und von jedem geführt werden. Angeblich ist das im Zweifelsfall eine Entscheidung des BKA. Dabei sollte es nicht darauf ankommen ob das Ding nun geschwärzt, feststehend, mit 'Schnellziehscheide' und von KA-BAR ist, ich könnte das spontan genauso unter Waffe wie unter Küchenmesser einordnen.
Eventuell triffst du aber mal jemand, der es als Faustmesser ansieht, man weiss ja nicht wie "quer zur Klinge verlaufender Griff" gesetzlich definiert ist *g

"Selbstschutz" ist, sollte es bezüglich illegalen Waffenbesitzes jemals Probleme geben, eine ähnlich dämliche Begründung wie "ich überfalle ab und zu alte Omas". Sie wäre im Regelfall nämlich nur dann wirksam, wenn du sowieso einen Waffenschein beantragen hättest können. Vorher. Undso.

Nachdem dich hier sicher Andere noch entsprechend anmotzen werden und auch früher schon getan haben spar ich mir das mal.. Wolltest du nicht eh ins Land des zweiten Verfassungszusatzes, klein Ferris? :>
 
 
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Jumpy
Alt 05.04.2007, 17:52   #14
Standard

F@S, da sich das abgebildete Messer durch die Daumen/Fingeröffnung mit einer Hand öffnen lässt, glaube ich, dass es ähnlich wie ein Springmesser anzusehen ist. Ansonsten stellt meine Vermutung richtig

Edit: Klinge ist feststehend

Geändert von Jumpy (05.04.2007 um 18:02 Uhr).
 
 
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Sili
Alt 05.04.2007, 17:55   #15
Standard

nur um das jetz mal so zu sagen.. wenn die dich angreifen sinds nach artenbedingtem verhalten mehr als einer.. mit so einer kurzen klinge kannst du vllt. einen verletzen.. die anderen ziehn dir eins mit nem baseballschläger rüber.. solange du da kein samuraischwert hast oder zumindest ne machete mit genug reichweite die auch auf anhieb nen arm abtrennen kann, wird dir das ding nich mehr als gelächter von der seite aus bringen..

ich bin ja sowieso für selbsschutz durch schusswaffen aber is ja nich mein land.. da gäbes für sowas eh keine ziele mehr...

ansonsten ja: pfefferspray.. aber am besten non-legales aus den usa wo ein richtiger strah rauskommt.. der wirkt besser als der olle dampf

alternativ ne schmucke smith & wesson mit cs-patronen.. 1. schockeffekt weil waffe 2. lauter kanall und gute verbreitung.. und zur not mitm kolben drauf....

das alles war keine aufforderung sowas zu tun.. nur ne warnung: das messer rettet dich sicher nicht wenns ernst wird
 
 
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F@S
Alt 05.04.2007, 18:15   #16
Standard

Recht simpel, ein Springmesser ist nach Anlage 1 WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Punkt 2.1.1:

2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser)
Nach Anlage 2, Abschnitt 1 sind sie verbotene Gegenstände es sei denn:

1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

- höchstens 8,5 cm lang ist,
- in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
- nicht zweiseitig geschliffen ist und
- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt
Ganz ehrlich, wenn wir Klappmesser die komisch aussehen "wie ein Springmesser" behandeln würden gäbe das einen haufen Probleme, steht ja auch da was ein Springmesser genau ist

Ist aber eh uninteressant, da das TDI ein feststehendes Messer ist, sonst gäbe es keine Scheide dazu und hier wäre ein "Lock Style" genannt. Ein Springmesser ist z.B. sowas.

Natürlich gibt es da noch geeignetere Produkte die man Assi empfehlen könnte, aber da er damit eh nich umgehen können wird will man das auch nicht..

--edit--
Ja edit-e das doch früher!
 
 
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DerAssie
Alt 05.04.2007, 18:17   #17
Standard

Hier sogar 10,10 Euro günstiger gefunden

http://www.messerdepot.de/product_in...oducts_id/1832

Geiz ist Goil
 
 
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Schreile
Alt 05.04.2007, 18:37   #18
Standard

Um die Sache mal zu vereinfachen einen Link dazu, da es einfach übersichtlicher ist als die Paragraphen ..

http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messerrecht_2007_02.pdf

Damit wären wohl einige Fragen bzw. Unwissenheiten beseitigt
 
 
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Sehr gut ?
Alt 05.04.2007, 18:41   #19
Standard

aber am besten non-legales aus den usa wo ein richtiger strah rauskommt.. der wirkt besser als der olle dampf
Ist auch in deutschland vollkommen legal.

alternativ ne schmucke smith & wesson mit cs-patronen.. 1. schockeffekt weil waffe 2. lauter kanall und gute verbreitung.. und zur not mitm kolben drauf....
Flash defence und pfeffer, abwechselnd im magazin geladen, wohl beste kombination.
 
 
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Schreile
Alt 05.04.2007, 18:50   #20
Standard

Und zu der SSW gleich noch einen "kleinen Waffenschein" beantragen, aber ob die 50 Euro nicht zuviel sind ??
 
 
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Jumpy
Alt 05.04.2007, 19:02   #21
Standard

Ich persönlich finde dann schon die Variante einer Pumpgun als wesentlich effektiver.
 
 
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DerAssie
Alt 05.04.2007, 20:58   #22
Standard

Das Barret M82 und M82-1A währe sicherlich sicherer weil es Distanz erlaubt aber ist Mir zu unhandlich
 
 
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Krashok
Alt 05.04.2007, 23:26   #23
Standard

hm assie du glaubst du kommst im angesicht einer situation wo 3 oder mehr (handelsübliches fascho-rudel) agressoren augenscheinlich deine gesundheit bedrohen, dazu das messer zu ziehen und das effektiv einzusetzen ?
 
 
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DerAssie
Alt 06.04.2007, 00:30   #24
Standard

Nein ............
 
 
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Krashok
Alt 06.04.2007, 00:55   #25
Standard

wozu dann das messer ? lass es mal ganz dumm kommen, du ziehst das messer und einer der typen gegenüber zieht eine knarre... dann hast du wirklich ein problem..wie schon mehrfach erwähnt besorg dir pfefferspray.

Das Zeug gibt's inzwischen auch als Pfeffer-Gel SEHR hässliche sache

Ich kann jedem von solchen anschaffungen nur abraten wenn er nicht wirklich im umgang damit geübt ist.
 
 
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