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Jugendgerichtshilfe

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Anarchnophobia
Alt 09.05.2001, 11:45   #1
Frage Jugendgerichtshilfe

So, ich bekomm am Montag besuch von denselbigen... die wollen dann beurteilen ob ich ugendstrafrecht oder algemeines Strafrecht bei mir zur Geltung kommt.

Am Telefon meinte der "unter bestimmten Voraussetzungen wird die Anklage von der Staatsanwaltschaft fallengelassen"

Ein paar Fragen dazu:
1) WAS sind das für vorasussetzungen? Muss ich meine Brille putzen? <g>

2) Ich hab keine Lust hier den rechner abzubauen... wären die auch berechtigt diesen mitzunehmen?

3) das gleiche gilt fürgebrannte CD´s... hab zwar nicht viele, aber sollte ich die verschwinden lassen oder ist das alles für die kompletzt egal?

4) was machen die überhaupt... Psychotest? Da erwishcen diemich ja genau richtig...
 
 
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sandman
Alt 09.05.2001, 15:46   #2
Beitrag

Also, es wird beurteilt, ob sie bei dir nach jugendstrafrecht oder erwachsenenstrafrecht vorgehen. Das ganze richtet sich nach § 105 jgg. Ich zitier mal:

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht sind, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen Vorschriften der §§ 4-8, 9 Nr.1 §§ 10, 11 und 13 ff entsprechend an, wenn

1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umwelteinwirkungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder

2. es sich nach Art, den Umständen oder den Bewggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

(Es folgen §§ 2 und 3)

Bei Abs. 1 geht es um die Einsichtsfähigkeit zum "tatzeitpunkt" bei 2 um das umfeld.

Kannst Du daraus was machen ?

Die anderen Sachen, also cd`s und rechner dürften hierbei keine rolle spielen, also ich denke nicht, dass diese sachen mitgenommen werden.
 
 
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martin
Alt 09.05.2001, 16:28   #3
Beitrag

also meine erfahrung mit der jugendgerichtshilfe ist, das sind vom typ her so ganz normale sozialarbeiter. bei mir war auch keiner von denen über 30. irgendwie alles so laanghaarige rockmusiker, die auf nem sozialen trip sind...
ich hab mich mal mit einem 5 minuten über die straftat unterhalten und dann 20 minuten über die doors.
also das is eigentlich ne ziemlich lockere schache, selbst wenn du irgendnen alten kerl erwischen solltest, was eher unwahrschienlich ist, weil die dich ja einschätzen sollen und das kann ein "opa" nich so gut.
die arbeiten auch nicht gegen dich, sondern für dich. bei war war das so ne art zusätzlicher minianwalt bei der verhandlung.
die versuchen dich da, wenn sie ihren bericht abgeben, möglichst positiv darzustellen.
also is ne lockere sache....
 
 
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sandman
Alt 09.05.2001, 17:26   #4
Beitrag

Ích würde auch sagen, dass die für einen arbeiten. Ich hab noch mal die Kriterien rausgesucht: das ist zum einen der Reifestand des Jugendlichen. Der wird nach den "Marburger Richtlinien" beurteilt:
(Das sind die anhaltspunkte)

- Fehlende Lebensplanung
- Spielerische Einstellung zur Arbeit
- Unfähigkeit zu selbstständigen Urteilen und zu zeitlich überschaubarem Denken
- Unfähigkeit, Gefühlsurteile rational zu untermauern
- ungenügende Ausformung der Persönlichkeit
- Hang zu abenteuerlichem Handeln
- Hilflosigkeit, Naivität, Spontanität
- Neigung zu Tagträumen (hä?)
- Hineinleben in selbstwerterhöhende Rollen
- für den Augenblick leben
- fehlende Eigenständigkeit, starke Anlehnungsbedürftigkeit
- mangelnder Anschluss an Altersgenossen (?)

( im Zweifel wird allerdings Jugendstrafrecht angewand)

Ansonsten bliebe noch die "Jugendverfehlung" Die liegt vor, wenn "in der Art der Tat oder in den Beweggründen (...) jugendliche Verhaltensweisen hervortreten". Gemeint sind hiermit alle Fälle, die aus "1)jugendlicher Unachtsamkeit, 2)Leichtsinn oder 3)Gruppenzwang heraus begangen we(u)rden".
-- ich denke, 1) könnte greifen.--

Naja, das wird schon glatt gehen, denke ich mal.

[ 09. Mai 2001: Beitrag editiert von: sandman ]
 
 
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sandman
Alt 09.05.2001, 21:55   #5
Beitrag

Ach so, kurz noch was: laut Statistik gilt das JGG für mehr als 60% der Heranwachsenden. Grade bei dem Delikt würd ich sagen, das gilt nun auch für Dich...
 
 
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martin
Alt 09.05.2001, 22:28   #6
Beitrag

ach jo..hab ich vergessen...

meine bewährungshelferin hat immer gesagt, dass wenn es um ersttäter geht, dass eigentlich fast immer das jugendstrafrecht angewandt wird. sie sagt das aus erfahrung...
 
 
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Ci_Zero
Alt 10.05.2001, 20:56   #7
Beitrag

Moin !

Möchte noch kurz was zum "Mitnehmen von CD-Rs und Computern" sagen, weil das hier noch nicht konkret beantwortet wurde.

Nein ! denn....
- Das ist nicht ihre Aufgabe
- Das hilft ihnen nicht bei der Beurteilung deines Entwicklungsstandes
- sie haben gar nicht das Recht dazu

Am besten is die Masche, ein intaktes Familienleben vorzugaukeln, Einsicht in Bezug auf deine Tat zu zeigen, und dabei noch etwas unselbstständig und leichtsinnig rüberzukommen. Hat mir auch geholfen.

Wenn man so hört, wer alles schon mit denen zu tun hatte, könnte man echt auf die Idee kommen, dass hier nur "Schwerverbrecher" anwesend sind

So far
 
 
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