Hallo Leute,
schreibe am Freitag eine Arbeit in Fach "allgemeine Wirtschaftslehre" und muss dafür nun ein paar Aufgaben erarbeiten. (Vor der Arbeit werde ich dieses Fach nicht mehr haben).
Da habe ich ein paar Fragen zum Jugendarbeitsschutzgesetzt.
1. Auszug:
Der Arbeitgeber darf den Jugendlichen nicht beschäftigen, an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten, einmal in der Woche.
Was bedeutet einmal in der Woche? Soll das heißen, dass ein Jugendlicher bei zwei Berufsschultagen in der Woche einmal arbeiten gehen darf, wenn er mehr als 5 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten hatte?
2. Auszug:
Akkordarbeit und andere tempoabhängige Arbeitsformen sowie Arbeiten unter Tage sind verboten.
Was beudetet unter Tage? Soll das nachts heißen?
Hoffe auf schnelle Antwort und bitte keine Vermutungen aussprechen nur wenn ihr 100% sicher seit, danke. Soll nicht böse gemeint sein, aber Vermutungen helfen mir ja leider nicht weiter, denn mach ichs nachher doch falsch in der Arbeit.
Das wars erst mal

wenn sich weitere Fragen ergeben, werde ich auf den Thread zurückgreifen.