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Ish TV

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Squdus
Alt 29.12.2004, 13:32   #1
Standard Ish TV

Tach allerseits

Ein oder zwei Wochen nach unserem Umzug, stand zu ein Ish TV - Heini bei uns vor der Tür. Da ich an diesem Tag durch abwesenheit geglänzt habe, hat sich meine Schwester seiner angenommen. Ohne großes drum herum, meine Schwester hat einen Kabelanschluss beantragt.
So weit so gut, mehr oder weniger.
Aufjeden fall möchten wir jetzt den Kabelanschluss kündigen. Nun hab ich auf der Rückseite des Durchdrucks den wir behalten durften gesehen, das es sich um nen 2 Jahres Vertrag handelt. Jetzt hat der Kabelfritze meine Schwester aber in keinster weise auf die Vertragslaufzeit aufgklärt.
Sie hat den Wisch nicht mal lesen dürfen bevor sie unterschrieb, weil die Fernseh-Wurst ein Gentelman war hat er nämlich alles ausgefüllt. Bis auf natürlich das Unterschriftenfeld, was meine Schwester unterschreiben musste.

Jetzt frag ich mich wie relevant diese Tatsache für ein vorzeitige Kündigung ist.
 
 
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Cosmo X
Alt 29.12.2004, 13:39   #2
Standard

unwissenheit schützt vor strafe nicht oder wie heißt es so schön?

sie hat doch alle zeit der welt gehabt sich die rückseite durchlesen zu können selbst wenn der typ gedrängelt hätte, grade dann hätte ich nicht unterschrieben dann muss da ja schon irgendwo ein haken sein.
stellt sich die frage ob man aus diesem vertrag vorzeitig wieder rauskommt wenn man irgendwelche lücken in deren vertrag findet die man ausnützen könnte, aber das denke ich persönlich, wird hierbei nicht der fall sein..

trotzdem viel glück
 
 
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Squdus
Alt 29.12.2004, 13:45   #3
Standard

Muss er einen denn nicht vor Abschlusses des Vertrages über Vertragslaufzeit und soweiter aufklären?
 
 
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Harald
Alt 29.12.2004, 13:47   #4
Standard

Du hast es nicht schiftlich. Das ist ein Problem.

Wer besitzt das Haus? Darf deine Schwester überhaupt für ein Haus einen Kabelanschluss beantragen, wenn es nicht ihr Haus ist?
 
 
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Squdus
Alt 29.12.2004, 13:51   #5
Standard

Es is unsere Wohnung, und volljährig ist sie auch. Wenn eins von beidem nicht der Fall wäre, dann wäre es kein Problem den Anschluss zu kündigen. Aber leider trifft ja beides zu!
 
 
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Cosmo X
Alt 29.12.2004, 14:05   #6
Standard

nein wieso muss er sie darüber aufklären wenn sie doch den vertrag unterschreiben musste und alles auf der rückseite steht...??? das ist so gesehen ihr problem...und er hat bestimmt ganz beiläufig und ganz leise erwähnt das hinten auch noch mal alles druffsteht und wenn sie es sich nicht durchließt hat sie pech gehabt

sonst geht doch mal zur verbraucherzentrale und erkundigt euch dort mal
 
 
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PhibZ
Alt 29.12.2004, 15:52   #7
Standard

das ist ein sogenanntes Haustürgeschäft. Diesen Vertrag kann man dann in einer bestimmten Frist widerrufen ohne Angaben von Gründen. Lies dir dazu die §§ 312 und 355 BGB durch. Die findest du unter anderem auf www.dejure.org

edit: Den Widerruf solltest du dann schriftlich erklären am besten per Einschreiben (frist ist 2 wochen nach Vertragsschluss). Sollte er deine Schwester nicht über euer Widerrufsrecht aufgeklärt haben und ist dies auch nicht Form gerecht im Vertrag festgehalten ( Formvorschriften des § 355 BGB beachten ) verlängert sich die Frist, aber das steht alles in den oben genannten §§.
 
 
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