So - nun hab ich auch mal ein rechtsproblem und brauche eure beratung :/
folgendes ist passiert:
Ich habe über
www.maxdome.de per PayPerView einen Film geschaut. Hierzu wurde mir am 19.01.2007 von 1und1 per Mail eine Rechnung über 3.99 euro zugesandt, den sie am 29.01.2007 abzubuchen versuchten. Wie es das Ende des Monats will war kein Geld auf dem Konto. Einen Dispokredt habe ich als Student nicht, also wurde die Abbuchung zum Rückläufer. Da ich nicht regelmäßig mein Konto kontrolliere (ich weiß, ein großer fehler!), habe ich von der ganzen Sache nichts mitbekommen. Da auch keine Mahnungen seitens Maxdome/1und1 kamen ging ich davon aus, dass alles seinen ordnungsgemäßen Weg gegangen ist.
Bis heute!
Heute, am 10.03.2007 lag nun plötzlich ein Brief der "BFS risk & collection GmbH" in meinem Briefkasten.
Folgender Inhalt:
Forderung der 1&1 Internet AG aus Dienstleistungsvertrag
Sehr geehrter Herr XXXXX,
wir zeigen an, dass uns das vorbezeichnete Unternehmen beauftragt hat, seine Interessen Ihnen gegnüber wahrzunehmen.
Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich, dass Sie unserer Auftraggeberin aus laufender Geschäftsbeziehung die nachfolgend aufgeführten Beträge - einschließlich unserer Inkassovergütung - schuldig sind:
Haupt- / Restforderung
13.59 EUR
4,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 15.03.2007
0,05 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen
10,00 EUR
Auslagen gem. § 670 BGB
7,00 EUR
Inkassovergütung
6,70 EUR
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 37,34 EUR bis zum 15.03.2007 an uns zu überweisen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass für diesen Fall die Gesamtforderung zum Zwecke der gerichtlichen Einziehung an uns abgetreten wird.
Mit freundlichen Grüßen
BFS risk & collection GmbH
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig
Wir haben Ihre personenbezogenen Daten erfasst und werden Sie im Rahmen des Forderungseinzuges verarbeiten und, falls erforderlich, auch an Befugte weitergeben (§ 33 Abs. 1 BDSG)
Nun, so sind aus ehemaligen 3.99 EUR seitens Maxdome dank Rücklastschrift und Inkassobüro über 37 Euro geworden.
Ich frage mich allerdings ob das alles so rechtens ist? Ich habe wie gesagt die Rechnung per Mail bekommen - danach allerdings weder per Mail, noch per Post je irgendeine Mahnung erhalten...
Wär nett, wenn ihr kurz was dazu sagen könntet!
Danke!
Arcanum