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Inkassobüro ohne Mahnungen?

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Arcanum
Alt 10.03.2007, 15:00   #1
Standard Inkassobüro ohne Mahnungen?

So - nun hab ich auch mal ein rechtsproblem und brauche eure beratung :/

folgendes ist passiert:

Ich habe über www.maxdome.de per PayPerView einen Film geschaut. Hierzu wurde mir am 19.01.2007 von 1und1 per Mail eine Rechnung über 3.99 euro zugesandt, den sie am 29.01.2007 abzubuchen versuchten. Wie es das Ende des Monats will war kein Geld auf dem Konto. Einen Dispokredt habe ich als Student nicht, also wurde die Abbuchung zum Rückläufer. Da ich nicht regelmäßig mein Konto kontrolliere (ich weiß, ein großer fehler!), habe ich von der ganzen Sache nichts mitbekommen. Da auch keine Mahnungen seitens Maxdome/1und1 kamen ging ich davon aus, dass alles seinen ordnungsgemäßen Weg gegangen ist.

Bis heute!

Heute, am 10.03.2007 lag nun plötzlich ein Brief der "BFS risk & collection GmbH" in meinem Briefkasten.
Folgender Inhalt:
Forderung der 1&1 Internet AG aus Dienstleistungsvertrag

Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir zeigen an, dass uns das vorbezeichnete Unternehmen beauftragt hat, seine Interessen Ihnen gegnüber wahrzunehmen.

Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich, dass Sie unserer Auftraggeberin aus laufender Geschäftsbeziehung die nachfolgend aufgeführten Beträge - einschließlich unserer Inkassovergütung - schuldig sind:

Haupt- / Restforderung
13.59 EUR

4,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 15.03.2007
0,05 EUR

Vorgerichtliche Mahnauslagen
10,00 EUR

Auslagen gem. § 670 BGB
7,00 EUR

Inkassovergütung
6,70 EUR

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 37,34 EUR bis zum 15.03.2007 an uns zu überweisen.

Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass für diesen Fall die Gesamtforderung zum Zwecke der gerichtlichen Einziehung an uns abgetreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

BFS risk & collection GmbH

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig




Wir haben Ihre personenbezogenen Daten erfasst und werden Sie im Rahmen des Forderungseinzuges verarbeiten und, falls erforderlich, auch an Befugte weitergeben (§ 33 Abs. 1 BDSG)

Nun, so sind aus ehemaligen 3.99 EUR seitens Maxdome dank Rücklastschrift und Inkassobüro über 37 Euro geworden.

Ich frage mich allerdings ob das alles so rechtens ist? Ich habe wie gesagt die Rechnung per Mail bekommen - danach allerdings weder per Mail, noch per Post je irgendeine Mahnung erhalten...

Wär nett, wenn ihr kurz was dazu sagen könntet!
Danke!
Arcanum
 
 
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tj
Alt 10.03.2007, 15:04   #2
Standard

Also wenn du keine Mahnung erhalten hast kannst du ganz sicher dagegen klagen, da erst eine Mahnung bzw. ein Errinerungsschreiben geschickt werden muss.
Allerdings da es sich um emailverkehr handelt is die Sachelage immer etwas problematisch da es nicht nachzuvollziehen ist ob die mail angekommen oder von dir gelöscht wurde o.ä.
Ich würd mich bei einem Rechtsanwaltbüro einfach mal erkunidgen.
 
 
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hackvresse
Alt 10.03.2007, 15:13   #3
Standard

Soweit ich weiß ist man nicht in allen Fällen verpflichtet eine Mahnung zu schreiben..
 
 
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Felicitas
Alt 10.03.2007, 15:35   #4
Standard

Zitat von [-tjc-]
Also wenn du keine Mahnung erhalten hast kannst du ganz sicher dagegen klagen, da erst eine Mahnung bzw. ein Errinerungsschreiben geschickt werden muss.
meines wissens nach ist niemand verpflichtet eine mahnung oder ein erinnerungsschreiben zu schicken. das gehört vllt zum guten ton, verpflichtet ist man dazu nicht.

ich würde sie einfach anschreiben, den fall erklären und auf kulanz hoffen.
 
 
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tj
Alt 10.03.2007, 15:44   #5
Standard

Zitat von felicitas
meines wissens nach ist niemand verpflichtet eine mahnung oder ein erinnerungsschreiben zu schicken. das gehört vllt zum guten ton, verpflichtet ist man dazu nicht.


Zitat von [-tjc-]
Ich würd mich bei einem Rechtsanwaltbüro einfach mal erkunidgen.
zehnzeichen
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 10.03.2007, 18:06   #6
Standard

Hast du eigentlich schonmal versucht nen Dispo zu bekommen, oder willst du vielleicht garkeinen (kann ich auch verstehen)? Meine Freundin hatte bei er Postbank zunächst auch keinen, musste dann aber nur nen kurzen Brief schreiben und schon hat sie 500 eur bewilligt bekommen. Obwohl sie ausschließlich von Bafög lebte zu der Zeit.
 
 
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Jason Evil
Alt 11.03.2007, 01:43   #7
Standard

naja, sei froh das du noch von nem Inkasso Unternehmen hörst.

Vor 2 Jahren hab ich online was bestellt und irgendwas hat auch mit der Abbuchung nicht funktioniert. 3 Wochen später hatte ich eine Vorladung der Polizei auf dem Tisch liegen, wegen Warenkreditbetrug. Es ging um 70 Euro. Ende vom Lied: 480 Sozialstunden... tjoa. Ne Mahnung hab ich natürlich vorher nicht bekommen.

Hilft zwar nu nicht wirklich, aber ich wollt nur mal zeigen das es auch schlimmer kommen kann
 
 
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