Zitat von Wodar Hospur .......wobei ich nicht weiß wie jetzt der unterschied zwischen straf und zivilrecht ist.......
Jenes "Runterladen" von besagten Dateien ist,so weit ich weiß,eine Ordnungswidrigkeit - also von zivilrechtlicher Sicht aus betrachtet relevant.
Strafrechtlich gesehen,würde es gegen das "Übermaßverbot" ("Mit Kanonen auf Spatzen schießen...") verstoßen. Das Strafrecht ist nur heranzuziehen,wenn "keine milderen Mittel" gegeben sind(Grundgedanke der "Ultima Ratio",quasi härtestes aller zur Verfügung stehender rechtlicher Mittel).
Grundprinzip der Verhältnismäßigkeit.......!
