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Illegal / Betrug / Übervorteilung ???


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schnuckiwutz
Alt 06.11.2003, 11:18   #1
Standard Illegal / Betrug / Übervorteilung ???

Hi und hallo,

nehmen wir mal an Amt A bekommt einen Auftrag von Firma B, Amt A führt nun die Arbeiten aus und stellt am Ende Firma B eine Rechnung.

Allerdings werden auf dieser Rechnung nicht alle Arbeiten aufgeführt und verrechnet, obwohl es dazu eine Gebührenordnung gibt!

Amt A hat z.B 100 Stunden für den Auftrag im Innen und Aussendienst gebraucht mit 4 Leuten. Nun erstellen Arbeiter A-D einen Stundenzettel mit den Stunden die Sie gebraucht haben und unterschreiben diesen. Dauraufhin Erstellt Sachbearbeiter A eine Rechnung, allerdings nicht mit den Stunden die sie Tatsächlich gebraucht haben, sonder z.B. nur 50 Stunden. Erstellt daraufhin einen neuen Stundenzettel und gibt diesen dann zum Unterschreiben an die Arbeiter A-D zurück und diese Unterschreiben dann.

Legal? Illegal?

Schliesslich gibt es eine Gebührenordnung. Arbeiter A-D unterschreiben ja eigentlich nur, dass sie an diesen Tagen für diesen Auftrag gearbeitet haben. Das aber an anderen Tagen auch noch dafür gearbeitet wurde, erscheint nun aber nirgends mehr.
Dadurch fällt logischerweise die Rechnung nicht mehr so hoch aus wie sie eigentlich sein sollte. Firma A hat erhält dadurch also einen Vorteil vom Amt B. Andere Potenzielle Firmen die die gleichen Arbeiten ausführen können und auch nach dieser Gebührenordnung abrechnen werden dadurch benachteiligt weil sie ja dementsprechend eine höhere Rechnung erstellen MÜSSTEN.

Was sagt ihr dazu?
 
 
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VoodooHD
Alt 06.11.2003, 11:23   #2
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Interessante Theorie, aber wen interessiert das ?
Das in Deutschland nicht alles legal, oder am Rande der Legalität abgearbeitet wird ist ja wohl jedem bekannt. Aber machen kann man da eh nix.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 06.11.2003, 11:39   #3
Standard

Es soll Leute geben die es interessier, da dieser Vorfall keine Theorie ist sondern passiert ist vor kurzen, und diese Leute da drin stecken.
 
 
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Felicitas
Alt 06.11.2003, 11:45   #4
Standard

öhm... also von der gebührenordnung hab ich mal grad keine ahnung, aber

zur kundengewinnung ist es durchaus üblich mal ein minus/ kein plus einzustecken.

aber da ich nicht weiß inwiefern das was mit der gebührenordnung zu tun hat weiß ich nu grad auch net obs legal oder illegal ist.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 06.11.2003, 12:08   #5
Standard

Kundengewinnung ist verboten in unserem Berusfeld. Weder die aus der freien Wirtschaft noch die Ämter dürfen Kunden werben. Also Werbeverbot, deswegen gelten ja auch überall die gleichen Gebührenordnungen damit keiner bevorteilt oder benachteilt wird.
 
 
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Felicitas
Alt 06.11.2003, 12:51   #6
Standard

magst mich mal aufklären was dein berufsfeld ist? dann könnte man sich ein besseres bild der sache machen.
 
 
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schnuckiwutz
Alt 06.11.2003, 13:47   #7
Standard

Vermessungstechniker. Aber das dürfte doch eigentlich relativ ega´l sein.

War ja halt nur die Frage ob das Illegal ist, wem was passieren kann wenn das "auffliegt", was dann passieren kann und ob das evtl. irgednwelche §§ gibt.
 
 
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Basicdoc
Alt 18.01.2004, 03:13   #8
Standard

Vermutlich hat vorher jemand eine Kalkulation gemacht, und die Arbeiter haben, warum auch immer, länger gebraucht als geplant.
Da der Rechnungssteller nun nicht den doppelten Betrag forden kann, frisiert er den Aufwand eben. Das ist alltägliches Geschäft.

Es kommt oft zu sölchen Fehlkalkulationen, darum kosten öffentliche Bauten meist das Doppelte vom geplanten Etat. Ein guter Bieter auf öffentliche Ausschreibungen sucht extra nach vergessenen Positionen. Die aufgeführten Leistungen bietet er dann besonders billig an, um den Auftrag zu bekommen. Est bei der Ausführung fragt er dann nach den fehlenden Positionen. Dann ist es natürlich zu spät für eine Ausschreibung und Terminvereinbarung mit anderen Bietern, und der Auftragnehmer kann ganz zufällig die fehlende Leistung erbringen, und nach seinem Ermessen saftig dafür abkassieren.

Da wird zum Beispiel das ausheben des Erdreichs, einbringen von Füllsand, verdichten und verlegen von Gehwegplatten, 40x40 aus rotem Buntsandstein ausgeschrieben. Am Tag X stehen dann die Arbeiter und die maschinen da, aber es ist kein Füllsand und keine Gehwegplatten da, weil das Liefern nicht aufgeführt war. Der gute Bauführer hat die Platten natürlich vorbestellt, und kann sie auf Anruf liefern lassen, für den Sand hat er auch schon Fahrzeuge bereit. Es fehlt nur die Unterschrift des Auftraggebers, der sonst die Wartezeit der Bauarbeiter bezahlen muß.

Basicdoc
 
 
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