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Hilfe - Illegaler Waffenbesitz, Sachbeschädigung + Brandstiftung, Graffiti !

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cuddles37
Alt 13.08.2006, 11:32   #1
Standard Hilfe - Illegaler Waffenbesitz, Sachbeschädigung + Brandstiftung, Graffiti !

Hallo Leute,

also ich fang mal an ich habe folgendes Problem ..
Person X (18 Jahre) und Person A (16-17 Jahre) beide Deutsch .. Person X hatte 2 Anzeigen Fahren ohne Fahrerlaubnis hinter sich seit 1 Jahr , Person A mehrere BTMG, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.

wurden beim Sprayen von der Polizei bzw. von Pasanten Verpfiffen od. Erwischt ! So nach ca. 1 Monat nach der Tat ..
Der Schaden beläuft sich auf 7500€ 4x Anzeigen gab es deswegen ..
So Person X hatte ausgesagt das er Betrunken war und alles zugegeben
Person A hat Aussage Verweigert .. Polizei meinte man kann es abarbeiten etc. aber der eine Verein also eine Schule die Betroffen war bestand darauf den Schaden mit Geld zu Begleichen deswegen musste Person X shcon mal 261€ Überweisen und wartet nun auf seine Gerichtsverhandlung ..

Deswegen die Frage was erwartet Person X ? 4x Anzeigen Sachbeschädigung durch Graffiti ? Bestraft nach Jugendstrafrecht ? Person X hat Angegeben Betrunken etc. ! Person A hat nichts daraus gelernt und weiter Rumgesprayt !!
Sozialstunden um den Schaden zu Begleichen ? oder noch schlimmer Knast ?
Ne oder ? Person X zeigt ja Reue ! Hat auch schon Bezahlt also den Kleinen Schaden etc. ! Noch dazu ist Person X Arbeitslos !! (Keinerlei Hilfe bzw. Unterstützung vom Staat)

So dann noch eine Frage ..

Was passiert wenn man Beschuldigter wird eine Gaswaffe an Minderjährige Verkauft zu haben ? Sprich Illegaler Waffenbesitz ? Was bzw. Wie hoch ist da die Strafe ? Alter 18 Jahre ? An nen 17 Jährigen ? z.B. würd mich mal interessieren

Wie wäre da die Strafe ? Was muss man dabei beachten ?

Geändert von cuddles37 (13.08.2006 um 15:25 Uhr).
 
 
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kleiner_pruder
Alt 13.08.2006, 13:10   #2
Standard

das ist ja ganz schön hart.

ich finde beide personen sollten ruhig, längere zeit sozialstunden machen.

dem charakter dieser leute wird das bestimmt nicht schaden.
 
 
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cuddles37
Alt 13.08.2006, 15:21   #3
Standard

naja finde auch irgendwie ist das schon recht hart aber ..
wie sind denn die strafen wollte ich wissen z.b. bei der graffiti sache ?

und dem illegalen waffenbesitz ? zählt ne gaswaffe schon als waffe ?
bzw. shcusswaffe ?
 
 
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Krashok
Alt 15.08.2006, 01:18   #4
Standard

Was passiert wenn man Beschuldigter wird eine Gaswaffe an Minderjährige Verkauft zu haben ? Sprich Illegaler Waffenbesitz ? Was bzw. Wie hoch ist da die Strafe ? Alter 18 Jahre ? An nen 17 Jährigen ? z.B. würd mich mal interessieren
das ist illegaler waffenhandel da du für sowas eine waffenhandelslizenz brauchst ..du hast auf jeden fall auf den ersten blick gegen Waffengesetz §§ 2,7,10,21, 35, 37 und 53 verstoßen ...

Ich würde mir um's sprayen weniger sorgen machen als um das hier ... graffiti ist das eine aber knarren verticken und dazu noch an minderjährige sowas ist nicht cool sondern asozial ... btw: auf illegalen waffenhandel stehen 6 monate - 5 jahre..ich hoff mal der richter hat ne schlechte woche und drückt da höchstmaß rein...

edit: es wird definitiv wegen dem illegalen waffenhandel ein strafverfahren eröffnet wenn man das euch nachweisen kann..viel spass

Geändert von Krashok (15.08.2006 um 01:23 Uhr).
 
 
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Hxx
Alt 15.08.2006, 07:24   #5
Standard

@ Krashok
was §2 des WaffG ([FONT=Verdana]§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste) damit zutun haben soll sehe ich noch nicht.
Auch §7 (
[/FONT][FONT=Verdana]§ 7 Sachkunde[/FONT][FONT=Verdana]) sehe ich nicht wirklich als "relevant", §10 ([/FONT][FONT=Verdana]§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen[/FONT][FONT=Verdana]) scheint mir auch nciht so ganz betroffen zu sein. Die anderen Paragrafen habe ich nun keine Lust mehr nach zu schlagen.
Quelle :http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

Ansonsten muss ich dir allerdings beipflichten wer so doof ist und Waffen an nicht berechtigte oder gar minderjährige veräußert sollte nicht mit Samthandschuhen angefasst werden.

@
[/FONT]Fabi
vieleicht hilft dir ja das [FONT=Verdana]Abschnitt 4 - Straf- und Bußgeldvorschriften[/FONT] weiter.

Gruß Hxx
P.S.: Alternativquelle
 
 
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cuddles37
Alt 15.08.2006, 12:29   #6
Standard

[quote=Krashok ich hoff mal der richter hat ne schlechte woche und drückt da höchstmaß rein...
[/QUOTE]

lol ich hoffe dir drückt mal jemand höchstmaß rein !
was redest du für scheisse ?

ausserdem bin nicht ich das sondern ein freund von mir hat dieses problem !

ok gut dann wäre das geklärt be close
 
 
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-ReD-
Alt 28.09.2006, 12:19   #7
Standard

Zitat von Fabi
Hallo Leute,

also ich fang mal an ich habe folgendes Problem ..
Person X (18 Jahre) und Person A (16-17 Jahre) beide Deutsch .. Person X hatte 2 Anzeigen Fahren ohne Fahrerlaubnis hinter sich seit 1 Jahr , Person A mehrere BTMG, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.

wurden beim Sprayen von der Polizei bzw. von Pasanten Verpfiffen od. Erwischt ! So nach ca. 1 Monat nach der Tat ..
Der Schaden beläuft sich auf 7500€ 4x Anzeigen gab es deswegen ..
So Person X hatte ausgesagt das er Betrunken war und alles zugegeben
Person A hat Aussage Verweigert .. Polizei meinte man kann es abarbeiten etc. aber der eine Verein also eine Schule die Betroffen war bestand darauf den Schaden mit Geld zu Begleichen deswegen musste Person X shcon mal 261€ Überweisen und wartet nun auf seine Gerichtsverhandlung ..

Deswegen die Frage was erwartet Person X ? 4x Anzeigen Sachbeschädigung durch Graffiti ? Bestraft nach Jugendstrafrecht ? Person X hat Angegeben Betrunken etc. ! Person A hat nichts daraus gelernt und weiter Rumgesprayt !!
Sozialstunden um den Schaden zu Begleichen ? oder noch schlimmer Knast ?
Ne oder ? Person X zeigt ja Reue ! Hat auch schon Bezahlt also den Kleinen Schaden etc. ! Noch dazu ist Person X Arbeitslos !! (Keinerlei Hilfe bzw. Unterstützung vom Staat)

So dann noch eine Frage ..

Was passiert wenn man Beschuldigter wird eine Gaswaffe an Minderjährige Verkauft zu haben ? Sprich Illegaler Waffenbesitz ? Was bzw. Wie hoch ist da die Strafe ? Alter 18 Jahre ? An nen 17 Jährigen ? z.B. würd mich mal interessieren

Wie wäre da die Strafe ? Was muss man dabei beachten ?
Ich würde Person X einsperren und nie wieder rauslassen !!! Ist ja echt hammer wenn ich sowas lese! Wie blöd muß man eigentlich noch sein! Ab in den Kanast und BEgnadigung erst nach min 50 Jahre für sowas!
 
 
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cuddles37
Alt 28.09.2006, 12:56   #8
Standard

lol hat sicher erledigt .. person x musste sozialstunden machen etc.
und der andere auch ..

und der typ mit der gaser .. hat sozis + geldstrafe bekommen ....

hat sich erledigt be close ..
 
 
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VoodooHD
Alt 29.09.2006, 15:46   #9
Standard

Tja da sieht mans mal wieder, auf die deutsche Rechtssprechung is auch kein Verlass mehr.
Das mit den Sozialstunden is ein Witz, die rattern die doch runter und der Lerneffekt is gleich 0

Solche idioten gehörn mal ne weile weggesperrt um über ihr kaputtes Leben nachzudenken...
 
 
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DerAssie
Alt 29.09.2006, 17:09   #10
Standard

Find Ich in Ordnung die Urteile grad im Hinblick auf den wichtigen Resozialisierungsgebot hier.
Bewährung währe schon unverhältnismäßig Hart gewessen, da es gar keine Personenschäden gab.
 
 
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