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hausdurchsuchung wegen DBV Winterthur

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k0val
Alt 14.09.2001, 01:34   #1
Böse hausdurchsuchung wegen DBV Winterthur

hi leute !
heute hatte ich eine hausdurchsuchung ! es geht um einen verdacht wegen computerbetrugs.
ich werde beschuldigt 1998 eine 0130 nummer der DBV Winterthur benutzt zu haben. dabei ist ein schaden von 5400 dm entstanden ! wie gesagt war heute die polizei bei mir mit einem durchsuchungsbefehl. die haben den rechner und 60 CDs beschlagnammt. einer den polizisten wollte sogar den monitor mitnehmen hat aber dann gesagt dass er ihn mal ausnahmsweise doch nicht mitnehmen wird.
die haben mir gesagt dass sie meinen rechner und die ganzen CDs auf dateien untersuchen werden die etwas mit dem fall zu tun haben koennten. sollten sie solche dateien vorfinden so bekomme ich meinen rechner nicht mehr wieder und der wird vernichtet. sollten sie kein beweismaterial finden, dann bekomm ich meinen rechner wieder was aber ein paar monate dauern wird !ich hab erstmal nichts zugegeben. ich hab gar keine aussage zu dem fall gemacht. ich hab denen gesagt dass ich erst meinen anwalt sprechen moechte bevor ich irgendeine aussage machen werde. der eine polizist sagte dass es besser fuer mich waere alles zuzugeben ! der hat mir seine nummer hinterlassen und gesagt dass er mir bis ende der woche zeit gibt mir das alles nochmal durch den kopf gehen zu lassen. sollte ich mich nicht melden und nichts zugeben dann wird er gezwungen die CDs und den rechner auf beweismaterial zu untersuchen.

jetzt hab ich ein paar fragen an euch:
- was solll ich machen, zugeben oder nicht ? was ist besser ?
- auf einer der beschlagnammten CDs hab ich eine 0130 liste. was passiert wenn sie die liste finden und die DBV Winterthur nummer mit dabei ist. reicht das als beweismaterial ?
- muss ich die 5400 dm auf jeden fall bezhlen ? muss ich mit einer strafe rechnen ? falls ja mit welcher ? geldstrafe oder knast ? ich bin noch nicht vorbestrafft allerdings schon ueber 20 jahre alt. komme also nicht mehr vor den jugendrichter.
- soll ich einen anwalt einschalten ? was muss man beim anwalt fuer ein beratungsgespraech zahlen ?
- kurz gesagt: was soll ich jetzt machen und was erwartet mich ?

vielen dank im voraus fuer eure antworten !
 
 
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-ReD-
Alt 14.09.2001, 05:15   #2
Beitrag

Hi k0val!

Der 0130 Zugang ist von der Firma IBM die diesen Zugang für die DBV Winterthur Versicherung zu verfügung gestellt hat.

Wenn Du die 0130 Nummer in der Liste auf deinem Rechner stehen hast reicht das als Beweis nicht direkt.

Sag mal, kann es sein das Du aus dem Kölner Raum bist? Die masche von dem Beamten kommt mir irgend wie bekannt vor! <IMG SRC="redbiggrin.gif" border="0">

Deine Rechner bekommst Du 100% wieder wenn auf dem Sicherstellungs-Protokoll folgende Punkte angekräutzt worden sind:

A: Das Du den rechner nicht freiwillig rausgegeben hast und noch ein anderer Punkt an dem ich mich nicht mehr erinnern kann. Was wichtig ist, ist das Du einen Einspruch gegen die Beschlaknahmung Deines Rechners mit hilfe eines Rechtanwalts einreichst.

Ein Anwalt wird Dich je nach, zwischen 500 und 1500,- DM kosten! Da Du aber noch nichts zugegeben hast und keine Aussage gemacht hast, lohnt sich ein Anwalt für Dich!

Den Schaden der DBV Winterthur Versicherung wirst Du warschanlich zurück zahlen müssen weil das eine Zivielrechtliche Forderung ist und laut den AGB´s der DTAG haftet immer der Anschlussinhaber dafür...

Mach mal keine Aussage und nimm Dir einen Anwalt, erst mal Beratungsgespräch! Nimm Dir einen Anwalt der sich mit Online-Recht auskennt! Der Beamte entscheidet nicht darüber ob die den Rechner wieder bekommst oder nicht, das entscheidet allein der Staatsanwalt. Alles was Ilegall ist und auf deinen CD´s und dem Rechner gefunden wird, wird als Beweismittel gegen Dich verwendet.

Gruß

ReD!

[ 14 September 2001: Beitrag editiert von: ReD! ]
 
 
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k0val
Alt 14.09.2001, 10:20   #3
Beitrag

@ ReD!
jau, ich komme aus dem koelner raum. und der beamte heisst Waldman.
das problem ist dass ich auf dem sicherstellungs-protokoll bei den punkten "freiwillige herausgabe" "ja" und "widerspruch" "nein" angegeben habe. aber das nur deswegen weil mich der beamte zugelabert hat dass es besser fuer mich waere und blablabla.
was erwartet mich den genau ? muss ich unbedingt zum rechtsanwalt oder soll ich erstmal abwarten ob die irgendwas auf meinen CDs+rechner finden was mich belasten koennte ?

gruss,

koval
 
 
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Harald
Alt 14.09.2001, 12:02   #4
Beitrag

RED hat absolut recht !

Das Durchsuchen des Rechners durch den Herrn Waldmann dauert ca 2 Wochen. Aber das Ergebniss erfährst du normalerweise wenn du nicht zu Polizei gehst nur über die Akteneinsicht. Ein Anwalt kostet bis 750 für Akteneinsicht + Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
Es kann sein, daß sich die Herren von der Polizei nach 2-3 Wochen melden. Aber solange sollte man nicht warten, da man ja schnellstmöglich den Rechner wieder haben will.
 
 
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sandman
Alt 14.09.2001, 13:46   #5
Beitrag

HI,
das ankreuzen besagt erst mal nicht viel. Die Grünen haben mit dem Durchsuchungsbefehl mögliches Beweismaterial zu sichern, ob man das nun will oder nicht.

Ich würde in dem Fall auch sagen, du solltest zu einem Anwalt. Online Recht und mach zunächst ein Beratungsgespräch. Man kann auch das Honorar begrenzen, indem man das vorher aushandelt.
 
 
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David
Alt 14.09.2001, 21:05   #6
Beitrag

Hallo.

Ich muss unbedingt wissen wie das mit dem Recht zur Vernichtung des Computers durch die Polizei steht.

Ich habe meine beiden Rechner auch FREIWILLIG herausgegeben, der wird jetzt nach Beweismitteln durchsucht. (Sie werden warscheinlich nichts finden.)

Kann die Polizei den Rechner nun vernichten ohne weiteres?
Wer bezahlt Schäden am PC wenn die z.b. meine Wasserkühlung nicht einschalten?

Ich hoffe auf Antwort.

Grüsse,
David
 
 
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sandman
Alt 14.09.2001, 21:26   #7
Beitrag

Nein, den Rechner können sie nicht ohne weiteres vernichten oder einziehen. Das kommt nur in betracht, wenn er das "Tatwerkzeug" zu einer illegalen Handlung, welche unter Strafe steht ist/war und zu erwarten ist, das er dazu wieder verwendet wird. Das passiert auf richterliche Anordnung.

Wenn Schäden am Gerät sind, solltst du, als Eigentümer, die Kosten bei der zuständigen Behörde in Rechnung stellen.
 
 
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-ReD-
Alt 15.09.2001, 01:47   #8
Beitrag

k0val:

Also wenn sie nix auf Deinem Rechner finden, bekommst Du es schnell wieder. Was sehr wichtig ist, ist das Du schnell einen Einspruch gegen die beschlagnahme einreichst, das kann ein Anwalt für dich auch tun, gegen einen kleinen Honorar.

Stimmt, den Rechner einsacken können sie nur wenn sie Dir beweisen können das Du damit auf Ilegallem Weg Umsatz gemacht hast! Das ist dann genau so als wenn Du einen Dein PKW und Dein Führerschein für eine Straftat benuzt, dann wird Dir auch Dein PKW und Dein Lappen nicht mehr wieder gegeben.
 
 
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