
14.09.2001, 05:15
# 2 Hi k0val!
Der 0130 Zugang ist von der Firma IBM die diesen Zugang für die DBV Winterthur Versicherung zu verfügung gestellt hat.
Wenn Du die 0130 Nummer in der Liste auf deinem Rechner stehen hast reicht das als Beweis nicht direkt.
Sag mal, kann es sein das Du aus dem Kölner Raum bist? Die masche von dem Beamten kommt mir irgend wie bekannt vor! <IMG SRC="redbiggrin.gif" border="0">
Deine Rechner bekommst Du 100% wieder wenn auf dem Sicherstellungs-Protokoll folgende Punkte angekräutzt worden sind:
A: Das Du den rechner nicht freiwillig rausgegeben hast und noch ein anderer Punkt an dem ich mich nicht mehr erinnern kann. Was wichtig ist, ist das Du einen Einspruch gegen die Beschlaknahmung Deines Rechners mit hilfe eines Rechtanwalts einreichst.
Ein Anwalt wird Dich je nach, zwischen 500 und 1500,- DM kosten! Da Du aber noch nichts zugegeben hast und keine Aussage gemacht hast, lohnt sich ein Anwalt für Dich!
Den Schaden der DBV Winterthur Versicherung wirst Du warschanlich zurück zahlen müssen weil das eine Zivielrechtliche Forderung ist und laut den AGB´s der DTAG haftet immer der Anschlussinhaber dafür...
Mach mal keine Aussage und nimm Dir einen Anwalt, erst mal Beratungsgespräch! Nimm Dir einen Anwalt der sich mit Online-Recht auskennt! Der Beamte entscheidet nicht darüber ob die den Rechner wieder bekommst oder nicht, das entscheidet allein der Staatsanwalt. Alles was Ilegall ist und auf deinen CD´s und dem Rechner gefunden wird, wird als Beweismittel gegen Dich verwendet.
Gruß
ReD!
[ 14 September 2001: Beitrag editiert von: ReD! ] |