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Hausdurchsuchung in folge von Inet anzeige


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Jim
Alt 18.11.2001, 17:15   #1
Beitrag Hausdurchsuchung in folge von Inet anzeige

Also wie gesagt Inetservice hat gg mich Anzeige erstattet wegen Computerbetrugs daraufhin wurde ein Durchsuchungbefehl beantragt und vor 2 tagen dann ach vollstreckt.
Während der Durchsuchung war ich selber nicht zuhause sondern nur meine Mutter und Schwester.
Fakten: ~500.- Schaden , die beiden Kripo Beamten haben meinen PC beschlagnahmt und ~35 Cd's mit Software, das ganze ist in Berlin passiert, in dem Bescheid den sie hinterlassen haben ist die freiwillige herrausgabe NICHT angekreuzt. So dazu sind die Zettel Unterschrieben nicht von mir sondern von meiner Mutter/Schwester.
Sonst habe ich bis jetzt noch keine weiten Briefe erhalten, auch keinen Anwalt eingeschaltet.
Und ich soll den einen Kripo mann nochmal anrufen um ihm die durchsuchung meines PC zu erlauben, deßwegen hatte ich schon mit einem Richter gesprochen der meinte dabei handelt es sich nur um eine Form sache da sonst vom Staatsanwalt das angeordnet und das gegebenenfals von "spezialisten" machen lässt die ich nacher auch noch bezahlen muß.
Wie muß ich mich nun am besten verhalten, und kann ich erreichen das ich meinen PC wieder bekomme, ich ahtte mal was gelesen von einspruch einlegen gegen die Beschlagnahmung.

Danke für jede konstruktive Hilfe

Achso damals war ich 16 nun 19
 
 
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David
Alt 18.11.2001, 19:37   #2
Beitrag

AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAANWALT einschalten.

Hab mich jetzt auch dazu überringen können.
Je früher desto besser.

Ich hab damals auf die Bullen vertraut und nach über 3 Monaten meinen PC noch immer nicht wiederbekommen.

Wenn du ohne Einkommen bist wird das auch nicht so teuer, es gibt Prozesskostenhilfe und Ratenzahlung geht auch bei vielen Anwälten, die Kosten werden auch nicht gleich am Anfang 1000DM betragen oder so.
 
 
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sandman
Alt 18.11.2001, 22:10   #3
Beitrag

So wie David sagt: Anwalt einschalten. Ansonsten würde ich nen formloses Schreiben an die zuständige StA, mit dem Herausgabebegehren des PC senden. Man kann da auch mal anrufen.
 
 
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Jim
Alt 18.11.2001, 22:55   #4
Beitrag

würde das ganze eigentlich gerne erstmal ohne Anwalt angehen, und zu dem Einspruch kann ich dort auch persönlich hingehen und dagegen protestieren oder will mich da sowieso keiner sprechen.

[ 18. November 2001: Beitrag editiert von: Jim ]</p>
 
 
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Butterball
Alt 18.11.2001, 23:51   #5
Beitrag

Wow, nach fast 3 Jahren kam jetzt die HD? hab ich das richtig verstanden? Heftig.... wieso hat das solange gedauert, weisst Du das? Und hast Du vorher shcon von denen gehört? Jedenfalls ganz schön heftig...
 
 
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Harald
Alt 19.11.2001, 00:58   #6
Beitrag

na inet gibts seit mrz99.
 
 
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Jim
Alt 19.11.2001, 01:08   #7
Beitrag

ja sind 2 jahre und was mit 8 monaten naja , ne hatte vorher nix bekommen.
Freitag juchu Wochenende zack scheiße.
 
 
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Verweigerer
Alt 19.11.2001, 18:05   #8
Unglücklich

Hum, meint ihr das es was bringt wenn ich die Stasi...äh...Staatsanwaltschaft dazu aufforde mir meinen PC wiederzugeben?
Und hätte ich eventuell irgendwelche Vorteile dadurch, das mein Gewerbe durch die Beschlagnahmung meines PCs lahm gelegt wurde? Ich meine wenn die den noch 2 Monate behalten bin ich pleite, somit hätten die durch ihre scheisse Beamten mentalität nen Gewerbebetrieb auf dem Gewissen... Auf dem PC waren Daten von zich Kunden sowie 10-12 Homepages die gerade in der Bearbeitung waren...
Naja, was solls, also wie schauts aus? Habe ich irgendeine Chance das ich meinen PC in nächster Zeit wiederbekomme? Oder bin ich weiter der Willkür dieser Halbaffen ausgesetzt?
Die brauchen anscheinend schon 2 Monate bis sie überhaupt den an Knopf gefunden haben...grrrr

cu, Verweigerer
 
 
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Harald
Alt 19.11.2001, 19:25   #9
Beitrag

Ich weiss, daß die polizei sich den rechner innerhalb von 10 tagen anschaut und den dann zurückgibt. Allerdings ist das wilkürlich und meist haben die keine Zeit und zuviel arbeit.
 
 
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Werder-Ultra
Alt 19.11.2001, 19:58   #10
Beitrag

ich bekom den gar nich wieder mit samt zubehör.
 
 
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Verweigerer
Alt 19.11.2001, 20:19   #11
Pfeil

@Harald
Die Polizei hat den net mehr, der wurde der StA übergeben...

@Werder
Wieso bekommst du den garnet mehr wieder?
 
 
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A-d
Alt 22.11.2001, 11:25   #12
Daumen runter

hallo Jim,

ich bin heute den ersten tag hier und bitte deshalb um nachsicht, falls ich etwas falsch machen sollte

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr>Und ich soll den einen Kripo mann nochmal anrufen um ihm die durchsuchung meines PC zu erlauben, deßwegen hatte ich schon mit einem Richter gesprochen der meinte dabei handelt es sich nur um eine Form sache da sonst vom Staatsanwalt das angeordnet und das gegebenenfals von "spezialisten" machen lässt die ich nacher auch noch bezahlen muß.
Wie muß ich mich nun am besten verhalten, und kann ich erreichen das ich meinen PC wieder bekomme, ich ahtte mal was gelesen von einspruch einlegen gegen die Beschlagnahmung.<hr></blockquote>

an deiner stelle würde ich der kripo erlauben, deinen pc zu sichten, sonst machen es die lka-fachidioten. und dann dauerts richtig lange und wird sauteuer!

du hast so gut wie keine chance, deinen pc vor abschluss des verfahrens (incl. gerichtsverhandlung) wieder zu bekommen (meinen hatten sie 2,5 jahre, danach war er "mittelalter" und ich habe ihn verschrottet!).

verhaltenstipps zur "vernehmung" findest du auf meiner seite.

viel glück

ade A-d

[ 22. November 2001: Beitrag editiert von: A-d ]</p>
 
 
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Werder-Ultra
Alt 22.11.2001, 12:23   #13
Beitrag

also mein verfahren wurde mittlerweile eingestellt aber ich bekom den halt trotzdem nicht mehr wieder..außer wenn ich ein gutachter für 2000 DM oder noch mehr bezahlen würde.und das lohnt sich dann ja wohl kaum.waren halt auch raubkopien.
 
 
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Verweigerer
Alt 22.11.2001, 13:57   #14
Beitrag

2,5 Jahre?
lol
Ich habs ja gleich gesagt, wir leben in nem Polizeistaat. Is doch wirklich lächerlich. Die nehmen einem Jungunternehmen die Grundlage seiner Existenz weg, und lassen es dadurch zu Grunde gehen. Für mich heisst das dann wohl Bankrott...
Ich hasse diesen scheiss Staat...

cu, Verweigerer
 
 
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A-d
Alt 22.11.2001, 14:47   #15
Beitrag

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Werder-Ultra:
also mein verfahren wurde mittlerweile eingestellt aber ich bekom den halt trotzdem nicht mehr wieder..außer wenn ich ein gutachter für 2000 DM oder noch mehr bezahlen würde.und das lohnt sich dann ja wohl kaum.waren halt auch raubkopien.<hr></blockquote>

also, wenn du deinen pc zur ausübung einer straftat benutzt hattest, dann unterliegt er dem verfall (ähnlich wie das auto, das man zum bankraub benutzt).
anders siehts aus, wenn der nur zur "sichtung" beschlagnahmt wurde (z.b. drogenhändler-aufzeichnungen oder kinderpornos) und nichts verbotenes gefunden wird. dann bekommst du ihn wieder - wenn du das veraltete ding dann noch haben willst

ade A-d
 
 
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Verweigerer
Alt 22.11.2001, 15:51   #16
Beitrag

1.)Habe ICH nichts gemacht, was mit der Anzeige wegen dem Computerbetrug zusammenhängen könnte. Dennoch meinte die Polizei sie hätte die 0130er Nummer die angeblich benutzt wurde in einem AIM-Chatlog auf einer gebrannten CD gefunden. Danach hat sie den PC an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
2.)Habe ich den PC vor 2 Monaten neu gekauft. Er KANN also garnicht zur Ausübung einer Straftat benutzt worden sein, die angeblich vor 2 Jahren stattgefunden hat. Mein alter PC stand zur Zeit der Hausdurchsuchung im Schrank und verstaubte dort, wurde aber von der Polizei nicht weiter beachtet.
3.)Auf dem PC wurde mit Sicherheit nichts gefunden, da ich wie gesagt, diese 0130er Nummer nie benutzt habe. Und selbst wenn, die Festplatte wurde vor 2 Monaten neu gekauft... Wieso also können die den PC behalten so lange sie wollen? Habe ich denn in diesem Staat überhaupt keine Rechte mehr?
3.)
 
 
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A-d
Alt 22.11.2001, 19:04   #17
Böse

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Verweigerer:
1.)Habe ICH nichts gemacht, was mit der Anzeige wegen dem Computerbetrug zusammenhängen könnte. Dennoch meinte die Polizei sie hätte die 0130er Nummer die angeblich benutzt wurde in einem AIM-Chatlog auf einer gebrannten CD gefunden. Danach hat sie den PC an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
2.)Habe ich den PC vor 2 Monaten neu gekauft. Er KANN also garnicht zur Ausübung einer Straftat benutzt worden sein, die angeblich vor 2 Jahren stattgefunden hat. Mein alter PC stand zur Zeit der Hausdurchsuchung im Schrank und verstaubte dort, wurde aber von der Polizei nicht weiter beachtet.
3.)Auf dem PC wurde mit Sicherheit nichts gefunden, da ich wie gesagt, diese 0130er Nummer nie benutzt habe. Und selbst wenn, die Festplatte wurde vor 2 Monaten neu gekauft... Wieso also können die den PC behalten so lange sie wollen? Habe ich denn in diesem Staat überhaupt keine Rechte mehr?
3.)
<hr></blockquote>

hi Verweigerer,

wenn die sache so ist, haben die kein recht, den pc zu behalten.

wenn du´s drauf hast, es selbst zu machen, dann lege gegen die beschlagnahme beschwerde beim zuständigen amtsgericht ein (staatsanwaltschaftliches aktenzeichen angeben). durch deine beschwerde werden die gezwungen, eine entscheidung zu treffen.
lege den sachverhalt so dar, wie du´s hier geschildert hast (auch wegen gewerbe und so), wenn möglich mit "beweisen" (also Kopien von kaufquittungen...).

wichtige frage: läuft da noch irgend ein ermittlungsverfahren gegen dich oder ist das abgeschlossen/eingestellt?

ade A-d
 
 
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Verweigerer
Alt 22.11.2001, 20:51   #18
Beitrag

Es wird wegen Computerbetrug gegen mich ermittelt...
Das Verfahren wurde allerdings noch nicht eingestellt, soweit ich weiss. Kaufquittungen von den PC-Teilen kann ich auftreiben, muss nur mal in meinen Unterlagen wühlen... Von mir aus können die meine HD ja auch behalten, wenn sie mir die wichtigsten Daten auf CD brennen...
Also, bestehen Chancen das ich den PC wiederbekomme wenn ich denen das so darlege wie hier?

cu, Verweigerer
 
 
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eXpire
Alt 22.11.2001, 21:00   #19
Beitrag

Hast du ihnen nicht bei der HD schon gesagt das du diesen PC für dein Gewerbe brauchst??
Bei einem Bekannten war das so, der hat das denen direkt gesagt, dann nahmen die den PC erst gar nicht mit, sondern schauten sich den nur kurz vor ort an.
 
 
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A-d
Alt 22.11.2001, 21:46   #20
Daumen runter

hi Verweigerer,

wenns um computerbetrug geht, hast du erst mal schlechte karten.

die hd-bullen vor ort können ja deine angaben kaum nachvollziehen. wenn die keinen experten dabei haben, der eine grobsichtung vornimmt, dann nehmen sie das teil erst mal mit.

weil die ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, wende dich an die staatsanwaltschaft und schildere den sachverhalt so ausführlich wie möglich.
ich habe auch mal in einer sache, wo einiges auf dem spiel stand - und trotz rechtsanwalt - der zuständigen staatsanwältin einen 9-seitigen brief geschrieben und die hat das verfahren sofort eingestellt.
voraussetzung ist, dass du akteneinsicht hattest (geht nur über anwalt) und/oder genau weißt, was du widerlegen musst, was sie gegen dich in der hand haben.

auf jeden fall widersprich ausdrücklich der beschlagnahme, beantrage die sofortige herausgabe der beschlagnahmten dinge, die nicht der einziehung unterliegen!

wenn du das hinkriegst, hast du gute karten!

mit staatsanwälten lässt sich auch gut reden. versuchs doch erst mal telefonisch. rede nicht über den sachverhalt, sondern beschränke dich auf deinen pc und die geschäfts-wichtigen daten. frage mal, was der herausgabe an dich im wege steht.

und schreib hier mal, wie weit du bist.

viel glück

ade A-d

[ 22. November 2001: Beitrag editiert von: A-d ]</p>
 
 
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Verweigerer
Alt 22.11.2001, 22:10   #21
Frage

Akteneinsicht hatte mein Anwalt bereits. Es geht hierbei anscheinend um die Nutzung einer 0130er Nummer von IBM irgendwann 1998. Die Beweise die gegen mich vorliegen sind derzeit nur Log-Dateien von der Telekom, die zeigen das sich vom Anschluss in unserem Haus jemand bei dieser 0130er Nummer eingewählt hat. Bei der Durchsuchung haben wir angegeben das der PC gewerblich genutzt wird und von existenzieller Bedeutung für das Unternehmen ist. Das hat die Herren aber wenig gestört, und sie haben ihn halt mitgenommen, und dazu auch noch 3 gebrannte CDs.
Nachdem die Kripo dann auf einer CD angeblich irgendeinen AIM-Chatlog gefunden hat in dem diese 0130er Nummer auftaucht wurde der PC an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und seit dem haben wir nichst mehr gehört.
Das ist bisher das einzigste was sie in der Hand haben, allerdings sehe ich da nirgends einen direkten Beweis gegen mich oder jemand anderen.
Ich werde dann mal Kontakt mit meinem Anwalt aufnehmen und nachfragen was wir machen können um die Herausgabe zu beschleunigen. Eventuell werde ich auch schonmal einen Brief schreiben. Deiner Meinung nach sollte da also rein das der PC unbedingt zur Fortführung des Gewerbes gebraucht wird, da dieses sonst Bankrott anmelden muss. Habe ich das so richtig verstanden? Und was sollte da sonts noch grob rein?
Der Beschlagnahmung zu wiedersprechen dürfte nun zu spät sein, da diese bereits vor ca. 2 Monaten statt fand. Unser Anwalt hatte uns damals geraten der Beschlagnahmung nicht zu wiedersprechen da dies die Herausgabe des PCs verzögern könnte. Seit dem der PC dann zur Staatsanwaltschaft gegeben wurde haben wir nichts mehr davon gehört. Ich weiss nichtmal die Adresse der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Achja, eine Frage noch: Was meinst du mit "beschlagnahmten dinge, die nicht der einziehung unterliegen"? Könnte ich also theoretisch meinen PC zurückfordern und denen gestatten die HD zu behalten? Mehr brauchen sie ja eigentlich nicht...

cu, Verweigerer
 
 
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A-d
Alt 23.11.2001, 00:06   #22
Beitrag

hi Verweigerer,

die sache ist zu komplex um sie jetzt nachts abzuhandeln.
nur so viel...

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr>Deiner Meinung nach sollte da also rein das der PC unbedingt zur Fortführung des Gewerbes gebraucht wird, da dieses sonst Bankrott anmelden muss. Habe ich das so richtig verstanden? Und was sollte da sonts noch grob rein?<hr></blockquote>

was hast du denn für einen anwalt?!!!!!
da soll rein, was du hier zum thema geschrieben hast. aber nix zum SACHVERHALT!!!

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr>Der Beschlagnahmung zu wiedersprechen dürfte nun zu spät sein, da diese bereits vor ca. 2 Monaten statt fand. <hr></blockquote>

so isses!

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr> Unser Anwalt hatte uns damals geraten der Beschlagnahmung nicht zu wiedersprechen da dies die Herausgabe des PCs verzögern könnte.<hr></blockquote>

oh gott, ich hasse diese unfähigen beutelschneider!
ich hatte mich mal auf den rat eingelassen, der beschlagnahme von KAFFEE nicht zu widersprechen, weil ich ihn dann angeblich schneller wieder kriege und er bei den bullen bleibt statt der staatsanwaltschaft übergeben zu werden. 1,5 jahre später kriege ich einen brief von den bullen, ich könne den kaffee abholen. da war er längst verfault - und mein pc wäre es in dieser zeit auch!

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr>Achja, eine Frage noch: Was meinst du mit "beschlagnahmten dinge, die nicht der einziehung unterliegen"?<hr></blockquote>

z.b. drogen, waffen, kinderpornos, tatwerkzeuge oder andere offensichtlich verbotene dinge.
dein pc ist in diesem sinne vollkommen "unschuldig" und muss an dich herausgegeben werden!

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><hr>Könnte ich also theoretisch meinen PC zurückfordern und denen gestatten die HD zu behalten? Mehr brauchen sie ja eigentlich nicht...
<hr></blockquote>

fordere alles zurück!

ade A-d

[ 23. November 2001: Beitrag editiert von: A-d ]</p>
 
 
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David
Alt 23.11.2001, 12:38   #23
Beitrag

Das mit den Rückgabezeiten ist echt ne Schweinerei.

Anfang 2000 wurde mein PC mal beschlagnahmt, darauf Raubkopien und 1 unschönes Bild gefunden das ich aus Versehen gespeichert hatte, daraufhin wurde erstmal seperat ermittelt und das ganze nach Einstellung dann nach 6 Monaten zurückgegeben.

Zur haben die Bullen wieder 2 PCs , Monitor und Peripherie beschlagnahmt, seit 3 Monaten hab ich nichts von denen gehört, trotz "legalisierung" des PCs, da ich seit der Geschichte 2000 nichts mehr mit Bullen/etc zu tun haben wollte - da hab ich dann auch drauf geachtet das auf meinem PC keine illegalen Sachen mehr sind.

Ich hab jetzt einen Anwalt und werde da auch bis in die letzte Instanz kämpfen, zumal mein PC absolut kein Beweismittel für Einwahlen vor über 1 Jahr ist, und ich auch keine log's drauf gespeichert hab.

5000,- DM zeugs beschlagnahmt für 600,- Einwahlen, danach sind die Sachen warscheinlich auch nurnoch 600DM wert!

David
 
 
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Verweigerer
Alt 23.11.2001, 13:09   #24
Frage

Ok, ich werde mich dann mal ransetzen und nen Brief schreiben.
Da wird dann hauptsächlich folgendes reinkommen:

1.)Der PC wurde mitsamt aller darin enthaltenen Komponenten am XX-XX-2001 gekauft und kann somit nicht in Zusammenhang mit der von mir angeblich verübten Tat stehen, da diese laut Anklage 1998 stattgefunden haben soll.
2.)Der PC wird zur Betreibung des Gewerbes gebraucht. Sollte er nicht ausgeliefert werden, könnte dies die Einstellung des Gewerbes und die damit zusammenhängende Entlassung von 2 Mitarbeitern zur folge haben. Der bisherige Verlust durch die Beschlagnahmung des PCs liegt bereits bei mehreren tausend DM. Eine völlig unnötige Konsequenz, wenn man bedenkt das der PC aus oben näher erläuterten Gründen absolut nicht im Zusammenhang mit der Anklage wegen Computerbetrugs gegen meine Person zu tun haben kann.

Is das grob gesehen so in Ordnung? Oder habe ich was wichtiges vergessen? Wenn nicht werde ich das nochmal etwas ausformulieren und dann an meinen Anwalt weitergeben der das dann nochmal überarbeitet...

cu, Verweigerer
 
 
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sandman
Alt 23.11.2001, 13:46   #25
Beitrag

Du solltest noch mit reinschreiben, dass Du die Herausgabe der beschlagnahmten Sachen forderst und dass Du Dir für den Fall der Nichtherausgabe rechtlich Schritte vorbehältst.
 
 
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