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Hat "Lebenslängliche" Haft eigentlich keine Obergrenze in Deutschland ??

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DerAssie
Alt 25.05.2006, 01:49   #1
Standard Hat "Lebenslängliche" Haft eigentlich keine Obergrenze in Deutschland ??

45 Jahre Haft

http://www.daserste.de/doku/beitrag/290904_teufel.asp

32 Jahre Jahft und troz Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht frei

http://www.ra-kotz.de/lebenslang.htm


Das die 15 Jahre nur auf Bewährung dem Frühstmöglichen Punkt entsprechen weis Ich im Gegensatz zum Blödzeitungsleser schon und nicht der Mußfall ist aber Ich ging eigentlich immer von 25 Jahre Obergrenze aus.
Mir gefällt das ganze ungeachtet der Tat der Täter ganz und gar nicht da somit eine totale Willkür herscht ohne klar definierte Obergrenze, da für Mich "Lebenslang" nicht bis zum Tod da stellen sollte sondern nur eine lange Haftdauer.
Rechtliche Grauzone meines Erachtens wo man Leute für ewig verschwinden lassen kann hier ohne Resozialisierungsrecht
 
 
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soul.
Alt 25.05.2006, 02:18   #2
Standard

ich sehe "lebenslang" erst einmal als unbegrenzte freiheitsstrafe, d.h. nicht wie du als "besonders lange haft".

allerdings ist eine haft ja in erster linie nicht strafe fuer den einzelnen, sondern soll der gesellschaft zu gute kommen. dies geschieht dadurch, dass der taeter seine schuld erkennt, seine taten aufarbeitet, bereut und resozialisiert wird. der kernpunkt unseres strafvollzugs ist ja nicht, wie in den usa, die strafe an sich, sondern die resozialisierung, also wiedereingliederung des taeters in die gesellschaft.

dies kann meiner meinung nach auch geschehen, wenn der taeter eine tat begangen hat, die zu lebenslanger haft gefuehrt hat. deshalb soll es ja auch diesen taetern moeglich sein, irgendwann wieder aus dem gefaengnis entlassen zu werden. das ist wohl der springende punkt an der stelle. ich kann dir nur recht geben, wenn du hier kritisierst. ich denke zwar nicht, dass eine obergrenze, insbesondere fuer die sicherungsverwahrung, noetig ist. allerdings gibt es untergrenzen, also 10, bzw. 15 jahre, wie du sagst halt der fruehstmoegliche punkt der entlassung auf bewaehrung. jedoch ist dann nicht klar geregelt, wann entlassen werden kann. genau hier herrscht die willkuer.

genau so willkuerlich ist die aussprechung der besonderen schwere der schuld. auch diese ist nicht klar definiert. schlimm deshalb, weil dadurch die untergrenze zur moeglichen entlassung nach oben rutscht, auf ueber 20 jahre haft.
 
 
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DerAssie
Alt 25.05.2006, 21:46   #3
Standard

Ich find in dem Punkt ist Portugal und auch Kroatien weiter oder auch Zypern wo "Lebenslang" maximal 20 Jahren entspricht.
Gibt sogar Verweigerungen der Ausleiferung von Portugal an Deutschland da hier "echtes Lebenslang" herscht.

Zur Zeit verweigert nach Fernsehberichten Portugal die Auslieferung von Mördern nach Deutschland, weil in Deutschland für Mord lebenslange Freiheitsstrafe ...

http://herberger.jura.uni-sb.de/ref/...ht/Rat-22.html

Ich lehn jedenfalls wie gesagt SV, besondere schwere und echtes Lebenslang ab, würde da eine Obergrenze von 25 Jahren ziehn so das 2/3 Regelung bei 15 eintreten kann.
Bei gewissen Haftlängen wie in den obrigen 2 Fällen kann man auch nicht mehr von Resozialisierung und Recht drauf sprechen da die drakonische Länge aus der Haft eine Todesstrafe auf Zeit machen und das ganze sehr willkürlich ist wie der ganze "Lebenslange", besondere Schwere und erst Recht SV Bereich.
Da gibts genug Beispiele für grad bei SV wie das ganze Feindshaft entspricht, gegen Doppelbestrafungsverbot verstößt und gegen Resozialisierungsgedanken der anscheinend nur in der Theorie existiert wenn man sich die JVA intern betrachtet.
 
 
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Saman
Alt 26.05.2006, 02:09   #4
Standard

Also ganz ehrlich, "Lebenslange Haft" bedeutet für mich auch das man einen Menschen sein gesamtes Leben lang einsperrt.
Wieso wollt ihr denn Obergrenzen eingeführt haben? Findet ihr das ein Kinderschänder nach 20 Jahren eine neue chance erhalten sollte ein Kind zu vergewaltigen?
 
 
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asdf
Alt 26.05.2006, 02:32   #5
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...
Jemand der ein Kind vergewaltigt, wird wohl kaum lebenslang dafür bekommen. Sofern er es nicht hinterher umbringt.
 
 
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hackvresse
Alt 26.05.2006, 09:07   #6
Standard

immer diese pseudo-moralisten mit ihren Kinderschänderbeispielen - Das kotzt mich sowas von an in jeder Diskussion wo es um Straftaten und/oder deren Bestrafung geht sowas lesen zu müssen...
Das sind meist die Leute die am wenigsten Ahnung haben und dazu noch Selbstjustiz befürworten
 
 
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El Sparko
Alt 26.05.2006, 13:13   #7
Standard

reichts wenn ich asdf und hackvresse mit word belege?

ne diskussion über kinderschänder und angemessenes strafmaß vs. resozialisierung vs. anerkennung von unkontrollierbaren trieben gabs hier vor ein-zwei monaten bereits. einfach mal das forum durchsuchen und dort weiterdiskutieren.
 
 
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DerAssie
Alt 27.05.2006, 19:37   #8
Standard

Einige wenige Extrembeispiele dürfen den "Rechtsstaat" nicht unterwandern indem Grundrechte abgebaut werden.
Das hat man leider auf breiter Front nie verstanden auch hier das sich wahre Stärke dadrin zeigt wie man mit seinen Dissidenten verfäht die vieles in Frage stellen.
 
 
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MiKe
Alt 27.05.2006, 19:39   #9
Standard

wenn du mit grundrechten kommst, dann müsse man aber auch ganz klar die inhaftierung allgemein (egal über welchen zeitraum hinweg) ablehnen... ganz oder gar nicht!
 
 
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DerAssie
Alt 27.05.2006, 19:51   #10
Standard

Das Paradoxe ist ja das ein Freiheitsentzug sich Freiheitsstrafe nennt, also Freiheit als Strafe ?? *wortspiel*
Jedenfalls muß man sich schon mal Grundlegend überlegen ob der Strafvollzug in seiner jetzigen Form zufriedenstellend ist und die Zielsetzung richtig umgesetzt wird oder ob es nur weg speeren, demütigen und bei gewissen Straflängen als Todesstrafe auf Raten betrachtet werden darf.
 
 
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asdf
Alt 28.05.2006, 00:49   #11
Standard

Welch Wortspiel.
Ne Geldstrafe bedeutet ja auch dadurch bestraft werden, dass man Geld geschenkt bekommt..oO

Es gibt keine Todesstrafe auf Raten. Entweder ist jemand tot oder nicht. Egal wie du das gerade bezeichnen magst.

Wie sollte denn der Strafvollzug in deinem Staat aussehen?
 
 
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DerAssie
Alt 28.05.2006, 03:44   #12
Standard

Doch Zeitstrafen sind ab ner gewissen Länge nen Tod auf Raten.
Bei der Todesstrafe (Paradoxum da Tod auch Erlösung dastellt gegenüber echter Haft von über 20 Jahren die vieleicht wirklich bis zum "natürlichen" Tode vollstreckt wird) ist man wenigstens schnell Weg vom Fenster wenn man nicht wie in den USA alle Einsprüche ausnutzt und Sie in die Länge zieht.
Gut wie solle der Strafvollzug bei meinem Anti Babylonischen Land ausschaun
Beide müssen Hilfe bekommen, das Opfer wie der Täter nur das letzerer auch zeitgleich büßen muß mit dem Entzug seiner Freiheitsrechte und damit verbundener Entscheidungsfreiheit.
Das Opfer muß generel Zeitlich unbefristet Finanziel vom Staat unterstützt werden das es nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit seinen Wohlstand verliert während es das Geschehene verarbeitet aufgrund etwaigiger Traumatisierung.
Selbstverständlich muß da auch Psychologische Hilfe gewährt werden wenn das Opfer diese wünscht, Austausch mit anderen Kriminalitätsopfern ect.

Der Täter darf natürlich auch nicht einfach weg geschlossen werden und dort über Arbeitszwang als Billiglohnkraft mißbraucht werden sondern sollte dort lernen sich mit seiner Tat auseinander zu setzen und Perspektiven (Ausbildung, Studium, Anti Agresionstrainings, Gruppentherapie, Psychologiesch geschultes Personal was attestiert, Täter/Opferaustausch ect.) erarbeitet werden für die Zeit nach dem Haftvollzug.
 
 
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DerAssie
Alt 29.05.2006, 09:19   #13
Standard

Es ist auch sehr Schön das meine Parteimitgliedschaft erneut meine Ansichten deckt nach folgenden Statements der PDS.

SV Abschaffung gefordert

http://www.pds-fraktion-thueringen.d.../re310302.html

und echtes Lebenslang

http://sozialisten.de/presse/pressee...id15177/bs1/n4
 
 
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