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Haltlose Anzeige -> Vorladung

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DasTobbi
Alt 10.11.2004, 17:24   #1
Standard Haltlose Anzeige -> Vorladung

Tag Zusammen,

also mal kurz zur Vorgeschichte. Meine Freundin lebt noch bei ihren Eltern in einem Mehrfamilienhaus. Bis vor kurzem wohnte dort unter ihnen ein leicht bekloppter Typ. Der gute war/ist Arbeitslos und hatte wohl nichts mit seiner Zeit anzufangen ausser saufen und seine Nachbarn terrorisieren (nächtliche Klingelaktionen, randalieren mitten in der Nacht u.a. durch lautes klopfen/poltern und laute Musik, zerkratzen des Autos meiner Freundin etc...). Naja, da der Gute nun irgendwie sein gesamtes Geld in Alkohohl investiert hat und somit die Wohnung nicht mehr zahlen konnte, wurde diese ihm vom Vermieter gekündigt und er ist vor kurzem ausgezogen. Anscheinend hat er aber die Familie meiner Freundin sehr ins Herz geschlossen und kann ohne sie nicht leben. Das ganze äusserte sich in nächtlichen Anrufen und endete nun mit einer Anzeige seinerseits meine Freundin und ihre Eltern hätten seine Post geklaut. Somit gerät unser tolles Rechtssystem ins Rollen und Gestern flatterten Vorladungen zu einer Vernehmung ins Haus. Das ganze soll natürlich Morgens stattfinden wo die normale Bevölkerung arbeitet, und ein Anruf bei der zuständigen Polizeidienststelle ergab das ein Erscheinen zwingend sei. Ich bin begeistert, wenn mir demnächst mal irgendwer auf den Senkel geht zeig ich ihn einfach wegen 30 verschiedener, aus der Luft gegriffener Dinge an, und schon ist er Pleite weil er nur noch bei der Polizei rumsitzt. Genial, nich?
Naja, zu meiner eigentlichen Frage nun. Muss man bei diesem Termin die Polizeiwache wirklich aufsuchen? Ich weiss nur noch das damals, als gegen mich wegen Computer-Betrugs (IBM 0130er Kacke) ich laut meinem Anwalt dort nicht hinmusste. Die nette Beamtin am Telefon vorhin sagte meiner Freundin jedoch sie müsse auf jeden Fall dahin, und das sie arbeiten müsse wäre schließlich (O-Ton) "ihr Pech".
 
 
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PhibZ
Alt 10.11.2004, 17:49   #2
Standard

Die Vorladung zur Polizei soll dir nur die Möglichkeit auf rechtliches Gehör geben, also dass du dich zu den dir gemachten Vorwürfen äussern kannst. Das musst du aber nicht. Also es besteht keine Verpflichtung da anzutanzen, aber absagen würde ich das ganze fairerweise schon, sonst warten die armen deutschen Beamten auf dich bzw. auf deine Freundin und es kommt keiner . Ob das nun sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt Papier
 
 
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Anarchnophobia
Alt 10.11.2004, 19:44   #3
Standard

bei mir war es "damals" so das ich für die zeit von der Arbeit freigestellt werde - wenn ich als ZEUGE zu den bullen muss... da du aber selber beschuldigter bist kannste höchstens versuchen das auf einen anderen termin zu legen (bullen sind ja auch nur menschen, bei mir hat das meistens geklappt), oder eben gar nicht zu kommen, oder eben in den sauren apfel beissen und dir dafür einen Tag urlaub zu nehmen.... oooooder aber deinem Arbeitsgeber die geschichte zu erzählen die du uns erzählt hast, dem glaubhaft zu machen das du zwar beschuldigter bist aber gar nix damit zu tun hast, und zu hoffen das dein chef so kulant ist und dir dafür trotzdem das stündchen frei gibt...
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 16.11.2004, 02:00   #4
Standard

Ich bin begeistert, wenn mir demnächst mal irgendwer auf den Senkel geht zeig ich ihn einfach wegen 30 verschiedener, aus der Luft gegriffener Dinge an, und schon ist er Pleite weil er nur noch bei der Polizei rumsitzt. Genial, nich?
Das ist nicht so genial wie es zunächst klingt. Wenn der Typ nichts Strafbares gemacht hat und Du das wußtest, bist Du dran wegen falscher Verdächtigung und ggf. Vortäuschen einer Straftat, Beleidigung kommt noch dazu. Je nachdem, wie haltlos die Vorwürfe in Eurem Fall sind, ist eine Gegenanzeige vielleicht nicht die dümmste Idee. Solche Clowns gehören nämlich mal ichtig zurechtgewichst
 
 
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