Tag Zusammen,
also mal kurz zur Vorgeschichte. Meine Freundin lebt noch bei ihren Eltern in einem Mehrfamilienhaus. Bis vor kurzem wohnte dort unter ihnen ein leicht bekloppter Typ. Der gute war/ist Arbeitslos und hatte wohl nichts mit seiner Zeit anzufangen ausser saufen und seine Nachbarn terrorisieren (nächtliche Klingelaktionen, randalieren mitten in der Nacht u.a. durch lautes klopfen/poltern und laute Musik, zerkratzen des Autos meiner Freundin etc...). Naja, da der Gute nun irgendwie sein gesamtes Geld in Alkohohl investiert hat und somit die Wohnung nicht mehr zahlen konnte, wurde diese ihm vom Vermieter gekündigt und er ist vor kurzem ausgezogen. Anscheinend hat er aber die Familie meiner Freundin sehr ins Herz geschlossen und kann ohne sie nicht leben. Das ganze äusserte sich in nächtlichen Anrufen und endete nun mit einer Anzeige seinerseits meine Freundin und ihre Eltern hätten seine Post geklaut. Somit gerät unser tolles Rechtssystem ins Rollen und Gestern flatterten Vorladungen zu einer Vernehmung ins Haus. Das ganze soll natürlich Morgens stattfinden wo die normale Bevölkerung arbeitet, und ein Anruf bei der zuständigen Polizeidienststelle ergab das ein Erscheinen zwingend sei. Ich bin begeistert, wenn mir demnächst mal irgendwer auf den Senkel geht zeig ich ihn einfach wegen 30 verschiedener, aus der Luft gegriffener Dinge an, und schon ist er Pleite weil er nur noch bei der Polizei rumsitzt. Genial, nich?
Naja, zu meiner eigentlichen Frage nun. Muss man bei diesem Termin die Polizeiwache wirklich aufsuchen? Ich weiss nur noch das damals, als gegen mich wegen Computer-Betrugs (IBM 0130er Kacke) ich laut meinem Anwalt dort nicht hinmusste. Die nette Beamtin am Telefon vorhin sagte meiner Freundin jedoch sie müsse auf jeden Fall dahin, und das sie arbeiten müsse wäre schließlich (O-Ton) "ihr Pech".
