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Halbwaisenrente?


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missgreenx
Alt 27.01.2007, 11:16   #1
Standard Halbwaisenrente?

Hallo Leute,
mein Vater ist vor ein paar Tagen gestorben. Nun sind wir (, ich und meine Mum) natürlich sehr mit Beerdigungsvorbereitungen usw. beschäftigt. Dennoch würde ich gerne wissen, wie es jetzt finanziell für uns weiterläuft.
Hab im Inet iwie nix gescheites gefunden.
Also, wir sind insgesamt 5 Kinder, die mein Vater hinterlassen hat. Er war ebenfalls der einzige der verdient hat (, Beamter). Also frag ich mich, ob wir eine Waisenrente bekommen und wies überhaupt finanziell mit uns weitergeht...
 
 
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Roter_Drache
Alt 27.01.2007, 12:20   #2
Standard

hm.. naja google spukt nach ner sekunde schon was passendes raus sogar der erste link könnte interessant sein..

http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true
 
 
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spk
Alt 29.01.2007, 07:32   #3
Standard

Erstmal herzliches Beileid.
Mein Tipp: Wendet euch an ein Steuerbüro! Hab einige Freunde, die in einer ähnlcihen Situation waren und die haben alle Problematiken bzgl. Finanzen und Möglichkeiten mit Hilfe von einem guten Steuerbüro ausgeschöpft.
 
 
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distressed
Alt 29.01.2007, 17:56   #4
Standard

oh das ist schlimm.
(will nix böses oder so aber ich könnte nach paar tagen nicht schon an geld denken)
eine freundin von mir bekommt etwa 200€ halbwaisenrente, sie sind 2 kinder und die mutter arbeitet also auch noch (zum vergleich: ich bekomme von meinem vater "nur" etwa 100€ unterhalt)
 
 
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michaelg
Alt 29.01.2007, 21:01   #5
Standard



Leider weiß ich nicht, wie sich das verhält, wenn der Verstorbene verbeamtet war. Ich hoffe, der Staat wird hier die Absicherung nicht vergessen haben.

Wenn die Vorraussetzungen für eine Rente erfüllt sind, dann bekommt der Witwer/die Witwe drei Monate lang die ganze Altersrente des/der Verstorbenen, danach ein Viertel davon (Rentenartfaktor in der Rentenformel für die große/kleine Witwer/Witwenrente liegt dann bei 0,25).

Kinder erhalten grundsätzlich ein Zehntel, der Rentenartfaktor liegt bei 0,1. Ist das Kind über 18, muss die Rente bei der deutschen Rentenversicherung beantragt werden, der Antrag wird bewillig, wenn man nachweist, sich in Ausbilding zu befinden.

Bis zu welchem Lebensjahr man die bekommt weiß ich nicht, ich schätze mal auf maximal bis zum 27., und die Verdienstgrenzen die es ganz sicher gibt kenne ich auch nicht.
 
 
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*Sunshine*
Alt 30.01.2007, 09:10   #6
Standard

Ja ich kenne das, Halbweisen Rente bekommt man bis zu ein Bestimmten Alter !
So war es bei mir damals, mein Vater starb als ich 7 war !
Am Besten über das Jugendamt erkundigen, woher man es letztendlich bekommt weiß ich leider auch nicht ! Ich meine zu glauben LVA bzw Erkundige dich in deinen zuständigen Bürgeramt mal !
Möchte dir nichts Falsches sagen.

Mein Beileid !

Lg

Geändert von *Sunshine* (30.01.2007 um 09:15 Uhr).
 
 
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michaelg
Alt 30.01.2007, 10:19   #7
Standard

LVA, also Landesversicherungsanstalt, stimmte mal, mittlerweile ist es so dass sich fast alle Versicherungsträger unter dem Dach der "Deutschen Rentenversicherung" zusammengeschlossen haben.
 
 
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*Sunshine*
Alt 30.01.2007, 12:03   #8
Standard

Naja aber im Bürgeramt Erkundigen stimmt

Da Erfährt sie Bestimmt worüber sie es machen kann.
Man kann sich eigentlich Überall Erkundigen soga bei der eigenen Versicherung so fern man eine hat oder ein Berater hat
 
 
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baedr
Alt 30.01.2007, 21:32   #9
Standard

Genau so ist es... man bekommt Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr, mit der Voraussetzung, dass man sich in Ausbildung befindet (Schule, Studium, Ausbildung). Wenn man z.B. n Jahr "Pause" Zwischen Schule und Ausbildung macht, bekommt man in dem Jahr nichts, und muss es zum Ausbildungsbeginn neu beantragen. Arbeitet man während der Schule nebenher, wird die Waisenrente eventuell gekürzt.

Welche Voraussetzungen man erfüllen muss, und wieviel man in welchem Fall bekommt, kann ich dir nicht sagen, ich bekomme 116€ Halbwaisenrente pro Monat.
 
 
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missgreenx
Alt 04.02.2007, 16:42   #10
Standard

Also Leute! Thanks für die Beiträge, aber ich weiß jetzt wies "richtig" läuft.
wens interessiert:
Ist das "arbeitende" Elternteil einer Familie gestorben, so erhalten die Hinterblieben ein sogenanntes Ruhegeld, was 54% von dem früheren Gehalt ausmacht. Davon wiederum erhält das hinterblieben Eltenteil 55% und die Kinder jeweils 9% ... ab dem dritten Kind geht das alles aber aus irgendeinem Grunde nicht mehr auf mit dem Geld ... und die mit vielen Kinder haben Pech gehabt! Fuck! Super! Das heißt, wir sitzen aufm Trockenen! Klasse! Manchmal könnt ich unsern Staat echt umarmen!

Jetzt nochmal sonne Frage, für die, die ne Antwort wissen :P
Wie oder würde es generall staatlich unterstützt werden, wenn ich jetzt mit 16 von zu hause ausziehen würde, oder eher nicht? Und wenn wieviel würde man ungefähr kriegen... ich habe auch von einer "staatlichen Wohnungseinrichtugnunterstützung" (puh!) gehört ...
 
 
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*Sunshine*
Alt 04.02.2007, 19:45   #11
Standard

Hmm im Normal fall, zahlt das Arbeitsamt erst, wenn du 25 bis.....
Ist das neue Gesetz.....

Ging einer Arbeitskollegin von mir so....und sie ist 21.....
Das Arbeitsamt würde dir rein garnix zahlen !

Lg.....
 
 
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Lilly2Crazy
Alt 18.03.2007, 20:41   #12
Standard

Mein Beileid und auch wenns hart klingt/unpassend : willkommen im kreis.

blablabla ja ich bin auch ne halbwaise
und ja das ist alles ganz traurig...

tut hier nix zur sache..

soviel ich weiß

also ich(mein dad) bekommt so um die 1000 eus monatlich und die gehen so lange bis ich mich selbst versorgen kann (ca. 25)
 
 
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Schatz
Alt 18.03.2007, 21:16   #13
Standard

Also meine Mutter hat für mich Halbwaisenrente beantragt als meine Vadder gestorben ist, da meine Eltern getrennt gelebt ham hab ich davor ja Unterhalt bekommen. 1. hat es ewig gedauert bis es Geld gab und 2. is es viel weniger als Unterhalt
 
 
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Jumpy
Alt 20.03.2007, 02:51   #14
Standard

Hier noch ein paar Infos zum Thema

Die Höhe
der Waisenrente beträgt für Halbwaisen ein Zehntel, für Vollwaisen ein Fünftel der auf den Todestag des Versicherten berechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie erhöht sich um einen individuellen Zuschlag, errechnet aus sämtlichen rentenrechtlichen Zeiten, die jedoch unterschiedliche Gewichtung haben. Treffen mehrere Waisenrenten zusammen, wird nur die höchste Rente gewährt. Die übrigen Renten ruhen. Ein Ruhen kann auch beim Zusammentreffen mit einer Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung eintreten. Waisenrenten, die ab 01.01.2001 beginnen, werden bei Tod des Versicherten vor dem vollendeten 63. Lebensjahr für jeden Monat vom Ablauf des Kalendermonats, in dem der Versicherte verstorben ist, bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem der Versicherte sein 63. Lebensjahr vollendet hätte.

LG
Jumpy
 
 
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Fivemiles
Alt 07.04.2007, 22:00   #15
Standard Halbwaisenrente

Hallo,

zunächst mein Beileid.

Die Waisenrente der Hinterbliebenen richtet sich nach mehreren Dingen:

Zum einen: Als Halbwaisen habt ihr Kinder auf Anspruch von 10 % der zu erwartenden Berufs.- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente des Verstorbenen hochgerechnet zum 60. Lebensjahr des Verstorbenen. Die Witwenrente besteht aus ca. 55 % dieser Rente des Verstorbenen bis ihr Kinder alle erwachsen seid. Danach gibt es die kleine Wittwenrente, bis zum 45. Lebensjahr der Mutter, 25 %, danach wieder die große. Wendet Euch an Euer Versicherungsunternehmen, die sich auc mit Eurer Altersvorsorge oder den Ergänzungen der privaten Krankenversicherung für Euren Vater beschäftigt haben, ansonsten eMail an mich.

Gruß und alles Gute
Fivemiles
 
 
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