Leider weiß ich nicht, wie sich das verhält, wenn der Verstorbene verbeamtet war. Ich hoffe, der Staat wird hier die Absicherung nicht vergessen haben.
Wenn die Vorraussetzungen für eine Rente erfüllt sind, dann bekommt der Witwer/die Witwe drei Monate lang die ganze Altersrente des/der Verstorbenen, danach ein Viertel davon (Rentenartfaktor in der Rentenformel für die große/kleine Witwer/Witwenrente liegt dann bei 0,25).
Kinder erhalten grundsätzlich ein Zehntel, der Rentenartfaktor liegt bei 0,1. Ist das Kind über 18, muss die Rente bei der deutschen Rentenversicherung beantragt werden, der Antrag wird bewillig, wenn man nachweist, sich in Ausbilding zu befinden.
Bis zu welchem Lebensjahr man die bekommt weiß ich nicht, ich schätze mal auf maximal bis zum 27., und die Verdienstgrenzen die es ganz sicher gibt kenne ich auch nicht.