möchte jedem Mitarbeiter einen gewissen Prozentsatz anbieten (die Firma gibts noch nicht lange und hat mit 3en angefangen).
Du meins einen Prozentsatz am Unternehmen die sich anhand der Einlage wiederspiegelt ?
Grundsätzlich haftet man für alles was man im Geschäftleben so macht, die GmbH in der Unternehmensform beschränkt die Haftung auf die Einlage. Das trifft aber auch nur zu, wenn keiner der Gesellschafter persönlich weiter haften muss (z.B. Individualvereinbarungen und Bürgschaften etc.).
Wenn du ordentlich beteiligt wirst, dann muss es einen Gesellschaftervertrag (stiller Gesellschafter wahrscheinlich)geben, dieser wird vom notar angefertigt. Ein einzellnes Mitspracherecht wirst du nicht haben anhand der Anzahl der Anteile, wirst aber sicherlich auch an Gesellschafterversammlungen teilnehmen können und somit etwas Einfluss haben können.
Perivitable wird das Ganze eh nur, wenn am Jahresende eine Überschuss-Ausschüttung stattfindet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen bezweifele ich das es in den Anfangszeiten so sein kann (meine Meinung).
Letztendlich haftest du mit der Einlage und den Vereinbarungen die du eventuell noch im vertrag triffst, wie hoch die auch immer sein mag.