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Händler zögert Antwort auf Reklamation raus bis Garantie abläuft

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Skyhoof
Alt 02.05.2002, 13:32   #1
Beitrag Händler zögert Antwort auf Reklamation raus bis Garantie abläuft

Hab mir auf Ebay bei nem größeren Händler nen Laserdrucker gekauft:

"Gebraucht, funktionstüchtig, mit 6 Monaten Garantie"

Hab das Ding in Betrieb nehmen wollen, und siehe da, natürlich geht es nicht.
Das Ding beschwerte sich immer über ne nicht geschlossene Tonerfach-Klappe... [img]graemlins/evil.gif[/img]

Naja, ich hab das Ding erstnal auf den Schrank gestellt, ich hatte ja noch viel Zeit ...

Nach 4 Monaten hat meine Freundin da mal angerufen, es sei ein Garantiefall eingetreten. Die sagten ihr nur, ich solle denen mal ne E-Mail schreiben, in denen ich den Fehler genau beschreibe.

Faul wie ich bin, hab ich mich nach 5 Monaten dann bequemt, denen eine Mail zu schreiben.
Als die nach einer Woche noch nicht beantwortet war hab ich denen noch eine Mail geschrieben.

Die haben mir nie geantwortet und schön fein gewartet bis die Garantiezeit von 6 Monaten abläuft. [img]graemlins/comeandgetsome.gif[/img]

Habe ich nun noch ein Anrecht auf Garantie, da ich den Defekt früh genug (innerhalb der Garantie) gemelet hab?
Oder kommt der Händler nun ungeschoren davon, weil er einfach alles raus gezögert hat ?
 
 
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Filmazoid
Alt 02.05.2002, 14:42   #2
Beitrag

Denke mal Du hast Garantierecht drauf, da Deine Bemängelung noch vor Ablauf der Garantiezeit war. Sonst könnte ja jeder Händler mal ne Antwort um 1-2 Jahre verzögern, je nach Garantiezeit.
 
 
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Tyler
Alt 02.05.2002, 20:14   #3
Beitrag

Jepp, du solltest noch Garantierecht haben- setz dich mal ans Tele und mecker mal n bissl mit denen Die sollten da einsicht haben, falls nicht- bleib hartnäckig! *g* und machs vielleicht mal n tick früher...

[ 02. Mai 2002, 20:15: Beitrag editiert von: Damage Inc. ]
 
 
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sandman
Alt 03.05.2002, 13:58   #4
Beitrag

Der Mangel ist ja wärend der 6 Monatsfrist eingetreten. Für diese Zeit wurde Dir Garantie gewährt. Da auch die Mängelrüge in dieser Zeit erfolgte, sehe ich keinen Ausschlußgrund.

Ruf dort nochmal an und fordere Nachbesserung. Setze ihnen ansonsten eine Frist von 2 Wochen und erkläre dann den Rücktritt vom Vertrag.
 
 
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Saruman
Alt 04.05.2002, 06:40   #5
Beitrag

Sorry, aber in solchen Fällen immer schriftlich.
Und es zählt dann der Tag, an dem der Mangel angezeigt wurde.
Sonst wie's sandman sagte.
 
 
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