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Habe ich recht auf Grundpreisminderung?


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Arcanum
Alt 05.11.2007, 14:37   #1
Standard Habe ich recht auf Grundpreisminderung?

Mein erster eintrag in diesem forum

folgendes: wir haben seit ende oktober T-Home Entertain Comfort... dies beinhaltet VDSL25, IPTV sowie die dazugehörige hardware - mir geht es insbesondere um den Mediareceiver X300T!

Dieser wurde bisher damit beworben, dass zusätzlich zur IPTV-Fähigkeit 2 DVB-T-Tuner verbaut sind, die zukünftig per firmware-update aktiviert werden sollen!

der genaue wortlaut in der anleitung lautet folgendermaßen:
Der Media Receiver ist vorbereitet für den Empfang von Digital-TV-Signalen (DVB-T). Zur Nutzung dieser Funktion muss die Betriebssoftware aktualisiert werden. Das hierfür notwendige Update wird über Ihrem T-Online Internetzugang zur Vefügung gestellt. Sie erhalten automatisch eine Bildschirmnachricht über das verfügbare Update sowie dessen Installation.
nun scheint die Telekom sich das aber doch anders überlegt zu haben! denn im forum von T-Online schrieb das T-Online-Team folgendes:

Zitat von T-Online-Team
Zu diesem Thema liegen uns seit heute neue Informationen vor.

Es ist nicht geplant, die DVB-T Tuner in den Media Receivern X 300T und
X 301T zu aktivieren.

Die Deutsche Telekom fokussiert sich auf ihr DSL Kerngeschäft und die
innovative Internet-Technologie. Damit stellen wir das Angebot eines
nutzerfreundlichen und zukunftssicheren Fernsehproduktes für unsere
Kunden sicher. Beispielhaft hierfür sind die wesentlich besseren
Umschaltzeiten, die Rückkanalfähigkeit und die Möglichkeit, zukünftig
interaktive Applikationen ohne Medienbruch über den Internetzugang
nutzen zu können.

Der zusätzliche Ausbau der Live TV fähigen Internetinfrastruktur, auf
Basis der ADSL2+ Technologie in 750 deutschen Städten führte zu einer
flächendeckenden Überlappung der ADSL2+ und DVB-T Gebiete. Dadurch
ermöglicht die Deutsche Telekom über 17 Millionen Haushalten den Zugang
zum Produkt T-Home Entertain.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Online-Team
nun, das ist für mich eine nichterbrachte leistung die laut aussage vom t-onilne-team auch nicht nachgebessert werden soll. ein sonderkündigungsrecht würde uns nicht viel bringen, da wir mit dem produkt (bis auf diesen mangel) zufrieden sind und es auch behalten wollen. uns geht es lediglich darum, dass regionale kanäle (CenterTV, Offener Kanal) nicht ins IPTV-Netz der Telekom eingespeist werden. deshalb wollten wir zum Empfang dieser Sender die DVB-T-Tuner nutzen. Dies entfällt ja nun scheinbar und wir werden uns einen günstigen DVB-T-Receiver zulegen müssen...

gibt es die möglichkeit der Telekom die kosten dafür zu übertragen bzw. eine grundpreisminderung wegen nicht erbrachter teilleistung zu erreichen?

Vielleicht kennt sich ja hemand aus
danke euch!
 
 
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Ænema
Alt 05.11.2007, 15:42   #2
Standard

Ist der Abschnitt in der Anleitung auch in den AGBs oder dem Vertrag/Leistungsbeschreibung schriftlich festgehalten? Ansonsten sieht das wohl eher schlecht aus, da dass dann eher als freiwillige Leistung gewertet werden kann, aber nicht als Pflicht gilt. Nunja, vielleicht zeigt sich die Telekom AG ja kulant.
 
 
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