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Gutschein Media Markt

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semmela
Alt 11.07.2006, 23:02   #1
Standard Gutschein Media Markt

sodele, ich hätte da mal folgendes problem

Ich hatte mir beim Media Markt für ca. 500 euro Car-Hifi Sachen gekauft, da ich diese aber nicht mehr benötigt habe, gab ich sie nach ca. 3 Wochen wieder zurück. Waren dann 2 Endstufen und ein Kondi im Wert von 437 Euro. Den Kleinkram hab ich behalten. Da das 2-Wochen-Rückgaberecht ja schon vorbei war, wollte der gute Mann mir nur einen Gutschein geben.. Hab mir dann den Filialleiter schicken lassen, aber der wollte mir auch nix anderes erzählen...

Jetzt hab ich hier nen Gutschein über 437 Euro rumliegen und brauch natürlich nix vom Media Markt. Jetzt könnte ich ja irgendwas billiges kaufen und mir den Rest auszahlen lassen, aber da meckern die bestimmt auch wieder rum und geben mir dann nen Gutschein über den Restwert oder gibts da irgendeine gesetzliche Regelung, die sagt, das sie mir das Geld geben müssen???

2. Möglichkeit.. ich könnte irgendwas teures kaufen, zum Beispiel ne Digicam als Geschenk für meine Eltern und die könnten das dann ein paar Tage später wieder zurückgeben, weils ihnen halt einfach net gefällt.. Hat man dann in den zwei Wochen das Recht sein Geld zu bekommen oder können sie einem dann auch wieder nen Gutschein aufschwatzen???

vllt kennt sich ja jmd ein bisschen aus, ich hab nämlich keinen plan davon (jaja ich weiß das ich sowas mal gelernt hab, aber irgendwie nützt mir das grad auch nix )
 
 
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MiKe
Alt 11.07.2006, 23:20   #2
Standard

hm, bin mir nicht sicher, aber gibt es dieses 14tägige rückgaberecht überhaupt beim normalen einkauf? AFAIK ist da nur auf kulanz zu hoffen, da diese 14 tage nur beim ehem. fernabsatzgesetz gelten. du hast zwar gewährleistung, aber die besagt nur, dass das gerät repariert und nach 2 erfolglosen reparaturen zurückgenommen werden muss. dies ist bei dir ja aber nicht der fall!
 
 
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semmela
Alt 11.07.2006, 23:30   #3
Standard

ja die zwei wochen sind wie du schon gesagt hast nur kulanz. ich würd halt gleich beim kauf fragen, ob sies auch zurücknehmen, aber ob ich dann halt das geld bekomm...
 
 
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MiKe
Alt 11.07.2006, 23:47   #4
Standard

jo, mach das am besten einfach, bevor du's kaufst. dann biste auf der sicheren seite... ansonsten seh ich leider schwarz für dich...
 
 
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semmela
Alt 12.07.2006, 00:16   #5
Standard

wie gesagt, ich würd lieber was für 30 euro oder so kaufen und das restgeld ausbezahlt bekommen aber das werden die a net machen
 
 
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Sili
Alt 12.07.2006, 00:24   #6
Standard

du schickst mir den gutschein.. ich werde den zu verwerten wissen

ka.. behalt ihn und lös ihn für was anderes ein wenn du mal was benötigst...
verfallen dürfen sie ja gestezlich nie
 
 
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PowerWapiti
Alt 12.07.2006, 15:07   #7
Standard

die geben dir kein Rückgeld!

habe selbst mal an Weihnachten meinen 10 Euro Gutschein eingelöst und für meinen Vater eine CD für 5 Euro irgendwas gekauft.. die haben mir dann 4,41 als weiteren Gutschein gegeben! .. der gammelt jetzt auch rum bis zum nächsten Weihnachten
 
 
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Saman
Alt 12.07.2006, 16:08   #8
Standard

Zitat von Sili
behalt ihn und lös ihn für was anderes ein wenn du mal was benötigst...
verfallen dürfen sie ja gestezlich nie
Halt,
nicht zu voreilig.
Die dürfen gesetzlich nicht mit einer Frist versehen werden, aber Gutscheine unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren, nach denen sie abgelehnt werden dürfen.

LG München, Urteil vom 26.10.95, A.: 7 O 2109/95

Das Urteil spricht den Händlern das Recht zu, eine Einlösung in einem überschaubarem Zeitraum zu fordern. Als Bemessung wurde daher die gewöhnliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gewählt.
 
 
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PowerWapiti
Alt 13.07.2006, 05:13   #9
Standard

gibt es da nicht ein aktuelles Urteil das die Verjährung auf 30 Jahre geändert hat?
 
 
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semmela
Alt 13.07.2006, 11:03   #10
Standard

jup genau. die 3 jahre plus die 30 jahre... der sagte nämlich mit einem grinsen im gesicht "sie haben ja 33 jahre zeit ihn einzulösen"

naja am samstag fahr ich mal hin, brauch so weng kleinzeugs, mal schauen wie die drauf sind
 
 
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MiKe
Alt 13.07.2006, 13:19   #11
Standard

Lauter Halbwahrheiten hier...
Am 01.01.2002 gab es eine Schuldrechtsmodernisierung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, indem die Verjährungsfrist auf 3 Jahre gesetzt wurde.
Wurde ein Gutschein vor dem 01.01.2002 ausgestellt, so verfällt dieser erst nach 30 Jahren, ausgehend vom Schluss des Jahres, indem der Kunde den Gutschein vom Händler bekam.
 
 
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Saman
Alt 13.07.2006, 15:49   #12
Standard

Sorry, das mit den 30 Jahren ging an mir vorbei.
 
 
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MiKe
Alt 13.07.2006, 16:41   #13
Standard

trifft in diesem fall, wie oben geschrieben, ja sowieso nicht zu
 
 
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Saman
Alt 13.07.2006, 17:16   #14
Standard

Ja aber halbwahrheiten sind etwas, was mich selbst auch sehr stört und daher finde ich es völlig korrekt das auch zu wissen und ggf. zu erwähnen :-)
 
 
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MiKe
Alt 13.07.2006, 17:46   #15
Standard

darum habe ich dies auch getan! aber zurück zum thema, würde ich vorschlagen
 
 
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PowerWapiti
Alt 13.07.2006, 18:22   #16
Standard

wie gut das wir Mike haben
 
 
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