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GEZ - Schon gezahlt?

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daRaider
Alt 01.05.2003, 01:07   #26
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Original geschrieben von Big N
@dude: Also ich bin Student, und ich bin auch von der GEZ befreit - und das obwohl ich in Bayern studiere
Bekommste Bafoeg, wieviel Miete bezahlste, usw.? Ich wurde jedenfalls nicht befreit und die anderen Leute die ich so kenne auch alle nicht. Vielleicht weigert sich ja auch einfach Sozialamt Würzburg. Das Problem an der Sache ist eben, dass der Antrag als Anmeldung gilt falls er abgelehnt wird...
 
 
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HoTTe83
Alt 10.02.2006, 20:00   #27
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Mahlzeit

ich weis der thread ist schon äter, aber ich möchte keinen neuen erstellen.

es geht darum, die gez war bei meiner oma/onkel/tante zu hause. meine oma bezahlt gez, aber mein onkel und tante nicht. und die haben den typen natürlich reingelassen, und alles schön brav erzählt. und noch dazu erwähnt, das sie den tv schon 5 jahre haben. jetzt darf sie knapp 1000€ in raten abbezahlen. meine frage ist jetzt, hat emien tante und onkel schon verloren, oder kann mand a noch irgendetwas retten?

und noch was anderes, meine oma ist witwe, und bezieht ne kleine rente. muss die überhaupt GEZ zahlen???
 
 
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subi
Alt 10.02.2006, 22:12   #28
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alter schwede, ehrlichkeit zahlt sich doch aus, fuer GEZ

Wenn die beiden ihre Aussage umaendern, sagen wir so: der von GEz war allein, deine Tante und Onkel sind zur zweit gewesen, also hat der typ das mit 5 jahren falsch verstanden, wir nutzen tv nur 5 monate, als beispiel.
es kann keiner beweisen, auch die oma kann so eine geschichte aussagen, dann stehen 3 leute gegen einen dar.
GEZ anrufen und aendern lassen, wenn die es nicht machen, klage, ist besser als 1000 euro zu zahlen.
Mann hat eh par monate zeit das ding anzumelden.
Ich hasse ehrlichkeit bei sowas, luegen wie ein gedruckter muss man, scheiss auf ehrlichkeit.
Ich hatte damals es abgemeldet und gott sei dank kamen die auch nicht mehr zu mir, hatte kein radio oder tv , ich schwoere
 
 
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-ReD-
Alt 11.02.2006, 04:57   #29
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subi@

Die GEZ kann nach einen Kaufbeleg verlangen von dem TV wann dieser gekauft worden ist. Mir hängen die Penner schon seit Jahren auf der Pelle, ich schaue aber keine ARD/ZDF und habe den Müll nicht mal drin! Klar, lat GEZ hat jeder der ein Video-Rekorder, PC TV-Karte, TV etc. GEZ gebühren zu zahlen, egal ob angeschlossen oder liegt im Keller. Bin bei den schon bekannt, als der Typ das letzte mal da war habe ich dem gesagt das wenn der mich noch einmal belästigt, das er dann jede einzelne Treppe bis nach draußen einzelln küssen wird weil der bei mir jede Woche auf der Matte stand, mal 20 Uhr abends, mal 8 Uhr morgens und auf dauer geht mir sowas auf die nerven! Die verstehen es auch nicht wenn man den sagt das man keinen TV hat. Danach hatte ich 15 Monate ruhe! Habe vor paar Wochen ein Brief von den bekommen und kurz darauf noch eines das ich den Antworten soll ob ich nen TV habe oder nicht, ich sehe aber nicht ein mir da extra diese mühe zu machen.

Ich rate allen:

1. Blos die nicht in die Wohnung rein lassen, nicht mal rein schauen lassen!
2. Die mal fragen wieso sie Eure Daten im Komputer haben und sie mal auf das Datenschutzgesetz hinweisen das nach dem man bei dem sein TV abgemeldet hat, das sie spätestens nach 80 Tagen aus ihren Rechnern löschen müssen! (Der Typ wird dadrauf nicht Antworten können!).
3. Lasst Euch auf keinen Deal mit dem ein!
4. Wenn der Typ mit Strafe, Gericht drohnt, sagt dem einfach das er wieder kommen soll wenn er sich eine Gerichtliche verfügung besorgt hat.
5. Wenn der Typ Euch etwas darüber erzählt das Ihr von den irgend wann angepeilt worden seit und es sich rausgestellt hat das ihr ein TV habt, glaubt das nicht, ist eine lüge! Fällt auf sowas nicht rein!
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 11.02.2006, 12:53   #30
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http://www.freakydog.de/2006/01/rechte-der-gez/

Ich hatte mal noch einen besseren Text, aber den find ich gerade nicht. Letztendlich: Wenn die Typen eine Unterschrift haben von dem, der Bezahlen soll, ist's zu spät. Ohne Unterschrift können die aber eigentlich garnichts, außer den betroffenden schwer unter Druck setzen. Könnte ja auch sein, dass die Leute die Sachen erfunden haben.

Das man einen Kaufbeleg vorzeigen muss ist absoluter blödsinn! Wenn du denen erzählst, dass du deinen Fernseher erst vor einer Woche gekauft hast, dann muss das denen reichen.

Selbst wenn die GEZ zu Besuch kommt, und im Hintergrund ist ein Fernseher zu sehen: Einfach auf dem Standpunkt bleiben "ich habe keinen Fernseher" und den Kerl rausschmeißen.

Das die GEZ wirklich mal vor Gericht einen Durchsuchungsbefehl erwirkt hat halte ich eher für ein Gerücht - oder für einen ziemlich extremen Ausnahmefall.

Wie gesagt, ohne Unterschrift können die nichts... ne Zeitlang haben sie es mal mit "Zwangsanmeldungen" probiert, aber wenn das vor Gericht ging immer verloren.
 
 
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El Sparko
Alt 11.02.2006, 13:15   #31
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also bei mir brauchten sie keine unterschrift. einfach nachfrage bei meinen eltern "hat xyz einen fernseher?" und seitdem muss ich bezahlen. nichtmal das "ich bin schüler ohne einkommen"-argument hat lange geholfen. ein halbes jahr hatte ich ruhe jetzt darf ich wieder blechen weil ich ja bafög bekomme.
 
 
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subi
Alt 11.02.2006, 14:24   #32
Standard

Zitat von -ReD-
, lat GEZ hat jeder der ein Video-Rekorder, PC TV-Karte, TV etc. GEZ gebühren zu zahlen, egal ob angeschlossen oder liegt im Keller.
das ist nicht richtig,
solange der Fernseher, Radio, PC mit Tv in und out, ..... angeschlossen sind, musst du GEZ Gebühren zahlen.
Wenn aber, sagen wir du hast nur Fernseher in der Wohnung, und dieser in einer Kiste/Karton eingepackt ist, musst du die GEZ Gebühren nicht zahlen, da der Fernseher nicht Betriebsbereit steht.
Ich habe es damals abgemeldet und die Damen und Herren (mehrfach die info geholt) haben mir gesagt, es reicht aus wenn der Fernseher eingepackt ist.
Nicht jeder hat Keller zur Verfügung, somit kann dieser in der Wohnung aufbewahrt werden (verpackt).
Als Grund sagte ich, ich schaue kein Fernseher mehr und habe auch kein Radio, was ungefähr auch so war. Damals hatte ich nur 6 programme:rtl, sat1, zdf...... Also habe ich es abgemeldet.
Es kam nach paar Monaten 1 Brief, indem ich gefragt worden bin, ob ich Fernseher habe und diesen anmelden sollte. Habe nicht geantwortet.
Da haben die mir wieder diesen Brief geschickt, diesmal habe ich geantwortet, danach kam nix mehr. Jeder sollte es so machen,,
Und das mit Kaufbeleg ist auch Gerücht, es ist allein dein Recht ob du dein Kaufbeleg vom Fernseher aufbewahrst oder nicht.
Aber ich muss auch sagen, jeder meiner Freunde wusste wie er bei mir klingeln sollte, alles andere wurde ignoiert.

Geändert von subi (11.02.2006 um 14:30 Uhr).
 
 
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DasTobbi
Alt 11.02.2006, 16:02   #33
Standard

Zitat von El Sparko
also bei mir brauchten sie keine unterschrift. einfach nachfrage bei meinen eltern "hat xyz einen fernseher?" und seitdem muss ich bezahlen. nichtmal das "ich bin schüler ohne einkommen"-argument hat lange geholfen. ein halbes jahr hatte ich ruhe jetzt darf ich wieder blechen weil ich ja bafög bekomme.
Erm, wenn Du Bafög bekommst musst Du erst Recht nix blechen...
 
 
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xgenesis2000
Alt 11.02.2006, 16:12   #34
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Zitat von DasTobbi
Erm, wenn Du Bafög bekommst musst Du erst Recht nix blechen...
das stimmt leider nicht. hier in sachsen zb. kann man sich von der GEZ befreien lassen, wenn man ein einkommen hat, das dem von sozialhilfeempfängern entspricht. und da liegen die meisten mit bafög leider (oder zum glück) drüber.

was mich jetzt mal interessieren würde:
in diesem brief von der gez steht ganz unten kleingedruckt ungefähr folgendes sinngemäß:
sie sind verpflichtet diese angaben zu machen, wenn sie rundfunkgeräte zum empfang bereit halten. nur wenn sie kein radio oder tv besitzen, sind diese angaben freiwillig
nun habe ich kein radio oder fernseher . in dem wisch gibt es auch ein feld wo man ankreuzen kann, dass man nix hat. aber wieso ist dieses feld da, wenn ich garnicht verpflichtet bin denen zu antworten wenn ich keine geräte habe?
ergo: was passiert wenn ich sage, dass ich keine geräte habe oder wenn ich einfach nicht antworte.
 
 
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subi
Alt 11.02.2006, 16:26   #35
Standard

siehe mein Beitrag, steht doch drinne
es kommt weiterer Brief falls du nicht antwortest,
als ich geantwortet habe, das ich keine geraete mehr habe, war ruhe

ob du verpflichtet bist oder nicht, keine ahnung, ist ja der scheiss staat
aber seit ich diese antwort abgeschickt habe, kam nix mehr von dem
 
 
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Jaina
Alt 11.02.2006, 16:33   #36
Standard

@ xgenesis2000

Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
Aktueller BAföG-Bescheid
Das gilt landesweit, da man im höchstfall nur 585 € (dabei wird dann auch das geld für die versicherung mitgerechnet) bekommen kann.
Wohnt man nicht mehr bei den Eltern und ist nicht mehr bei ihnen Familienversichert (auch Familienversicherte müssen nichts zahlen, allerdings bekommendiese ja auch logischerweise weniger bafög) bekommt man diesen Betrag und muss trotzdem keine GEZ-Gebühren zahlen.
 
 
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El Sparko
Alt 11.02.2006, 18:55   #37
Standard

also ich war befreit von den gebühren für den zeitraum in dem ich kein bafög erhalten habe und bei meinen eltern gewohnt habe, die natürlich bezahlen.

als ich bafög erhalten habe war auch die gez wieder da bzw. ein schrieb von denen in dem ich begründen sollte dass ich weniger als ein sozialhilfeempfänger verdiene, ansonsten bitte rechnung überweisen. :/
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 11.02.2006, 19:12   #38
Standard

http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php

Wer Bafög bezieht und nicht zuhause wohnt ist befreit - unabhängig vom sonstigen Einkommen.
 
 
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xgenesis2000
Alt 11.02.2006, 19:41   #39
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das hört sich ja ganz interessant an auf http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php , scheint ja seit dem 01.04.2005 so in kraft zu sein. kann sein, dass ich mich damals vor april 2005 deswegen schlau gemacht habe. jedoch ist es für mich glaube ich einfacher wenn ich keinen fernseher habe, als diese befreiungsbescheinigung jährlich zu verlängern. nach dem studium müsste ich ja dann automatisch weiterzaheln. das gefällt mir auch nich so
 
 
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subsonic
Alt 16.02.2006, 17:29   #40
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FAKT ist, dass das Gesetz der Gebühreneintreiberei weit unter dem des Hausfriedens steht und man die nicht in die Wohnung zu lassen braucht, wenn man nicht will, wie Ihr schon richtig erkannt habt.

Ich habe kürzlich von einem Freund einen SEHR interessanten Artikel aus der Süddeutschen Zeitung (also keine Bild *g*) geschickt bekommen, den Ihr Euch mal durchlesen solltet.

Ich selbst war so ehrlich und habe beim 2. Anschreiben geantwortet, dass ich zwar nen TV besitze, aber den nur zum DVD-gucken benutze, da das TV-Programm zu abgedroschen ist und zur Hälfte nur Werbung läuft. Infos ziehe ich aus dem Internet oder der Zeitung. Machte sogar Fotos von meiner High-End-Anlage im Auto und erklärte denen, dass ich damit sicherlich keine uralten totgespielten Radio-Songs in schlechter Qualität hören würde und sie bitte diese Situation berücksichtigen möchten.

Antwort: Aufgrund Ihrer Angaben haben wir für Sie ein TV und ein Radio angemeldet.

Ich werde also meinen TV verkaufen, weil ich mir die GEZ nimmer leiden kann oder mag oder wie auch immer und werde das nicht mehr bezahlen. Das ist Ausbeute pur! Auf meinen Überweisungen stand als VZW u.a. immer "Ihre Zwangsalmosen", aber das wurde bisher immer ignoriert *ggg*

Naja, hier der Artikel! Viel Erfolg!

[FONT=Arial]Rund tausend freiberufliche Kontrolleure beschäftigt die Rundfunkanstalten bundesweit - unter dem harmlos klingenden Namen Gebührenbeauftragte. Wie die arbeiten, beschreibt die GEZ in einem Werbespot, der Ende vergangenen Jahres in den Kinos lief. Oder vielmehr, sie beschreiben es nicht. Es sei nämlich falsch, heißt es im Spot, dass die Fahnder Schwarzseher überführten, indem sie Prämien an Denunzianten zahlen oder im Altpapier nach TV-Zeitschriften suchen. "Wahr ist allein, dass wir früher oder später erwischen." Sagt die GEZ.[/FONT]
[FONT=Arial]
"Wahr ist, dass die Beauftragten eigentlich keine Chance haben." Sagt Manfred Reimer. Reimer sollte die Wahrheit kennen, denn er spricht aus Erfahrung. Seit etlichen Jahren schon arbeitet er als selbständiger Gebührenbeauftragter für den WDR. Jetzt sitzt er zu Hause auf der Couch und zeigt ein Stück Papier, das aussieht wie ein Flugticket: eine Teilnehmerkarte, gedruckt auf den Druckern der GEZ. Auf der Karte stehen die Daten eines ordnungsgemäß angemeldeten Fernsehteilnehmers: Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und einiges mehr. Mehrere zehntausend solcher Karten hat Reimer schon in Händen gehabt. Mit den Karten, sortiert nach Straßen, geht er in seinem etwa 100 000 Haushalte umfassenden Bezirk von Tür zu Tür und liest Namensschilder. Sieht er einen Namen, zu dem er keine Karte findet hat er einen potentiellen Schwarzseher gefunden. Er läutet, und wenn jemand die Tür öffnet, beginnt das, was Herr Reimer das "Bluffen und Einschüchtern" nennt.[/FONT]

[FONT=Arial]
Reimer ist auf Tricks angewiesen, denn die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung wiegt schwerer als der Gebührenanspruch von ARD und ZDF. Die Wahrheit ist, dass Gebührenfahnder kaum besser dastehen als Zeitungsdrücker. Niemand muß sie in die Wohnung lassen. Niemand ist verpflichtet, ihnen zu sagen, ob er ein Rundfunkgerät besitzt oder nicht. Manfred Reimer ist so etwas wie ein Eisenbahnschaffner, der Fahrkarten kontrollieren soll, dem aber keiner sein Ticket zeigen muß. Selbst wenn im Wohnzimmer der Fernseher lärmt, braucht das den Schwarzseher wenig zu stören. Zwar können die Sender laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag gerichtlich eine Auskunft erzwingen, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" bestehen, dass jemand unangemeldete Gerät besitzt. Jedoch machen sie davon praktisch keinen Gebrauch. Zu aufwendig sind die Prozesse, zu gering der Streitwert.[/FONT]

[FONT=Arial]
Wenn Manfred Reimer mit seinen Karten durch die Straßen zieht und nach den Namensschildern an den Türen sucht, dann hat er auch Informationen, die er eigentlich nicht für seine Arbeit bräuchte. Von Herrn Müller aus Nordrhein-Westfalen zum Beispiel weiß er, dass dieser seine Rundfunkgebühren per Lastschriftverfahren zahlt, denn auf der Teilnehmerkarte steht auch die Bankverbindung. Ist Herr Müller wegen mangelnden Einkommens oder einer Schwerbehinderung von den Gebühren befreit, so ist auch dies vermerkt. Aber was gehen die Kontonummer und die finanzielle oder gesundheitliche Situation des ordnungsgemäß angemeldeten Rundfunkteilnehmers Müller jemand wie Manfred Reimer an ?[/FONT]

[FONT=Arial]
Das fragt sich auch Dannz Brees, Mitglied im WDR-Rundfunkrat. er wandelte sich an den WDR-Datenschutzbeauftragten Thomas Drescher. dieser habe sich erstaunt gezeigt und zugesichert er werde die Sache prüfen. Eigentlich müsse Drescher auch ohne Prüfung Bescheid wissen. Er war früher oberster Chef der WDR-Gebührenfahnder.[/FONT]

[FONT=Arial]Solche Laufbahnen sind möglich, weil die Landesrundfunkanstalten für den Datenschutz im eigenen Haus zuständig sind. Diese Regelung soll Außenstehenden Zugang zu Personendaten verwehren, um die journalistische Unabhängigkeit der Mitarbeiter zu wahren. Die Sender lassen sich aber auch sonst gern nicht über die Schulter schauen, zum Beispiel, wenn sie - Ausnahme Berlin, Bremen und Hessen - ihren Gebührenfahndern die Daten der zahlenden Rundfunkteilnehmer zur Verfügung stellen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Hans-Jürgen Garstka sieht da ein Problem: Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung schienen ihm für die Suche nach Schwarzsehern weder die Kontonummer noch Angaben zur Gebührenbefreiung erforderlich zu sein.[/FONT]
[FONT=Arial]
Bis die genaue abgeschlossen ist, sind die Karten die Arbeitsbasis von Gebührenfahndern wie Manfred Reimer. Der hat jedoch gerade andere Sorgen: Wenn niemand ihn hereinlaßt, wird er von niemandem bezahlt Geld bekommt er nur, wenn er Schwarzseher erwischt. Die Fahnder sind nämlich nicht Angestellte der öffendlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern selbständige Kleinunternehmer - wie Zeitschriftendrücker eben. Dadurch sparen sich die Sender Urlaubsgeld und Sozialabgaben. Der WDR etwa zahlt dem Fahnder für jeden dank seiner Mitwirkung neu angemeldeten Fernseher rund 30 Euro, für ein Radio rund 15 Euro. Also bluffen und einschüchtern. Jeder Beauftragte, so Reimer, haben seine eigene Methode. Manche spielen sich auf, als wären sie Polizisten mit Durchsuchungsbefehl, andere erzählten eben das Märchen vom Peilwagen - wie der Gebührenfahnder, der Robert Schuster besuchte. In Wahrheit gibt es keine Peilwagen. Das heißt, es gibt sie schon, aber sie gehören nicht den Rundfunkanstalten, sondern der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Und die sucht damit nicht nach Schwarzsehern, sonder nach elektromagnetischen Störfeldern.[/FONT]

[FONT=Arial]
Bei manchen Leuten braucht es gar kein Märchen. Die wollen sich nicht drücken, sondern haben lediglich die Anmeldung verbummelt. Erinnert sie ein Brief der GEZ an die Gebühr, ist die Sache mit der Neuanmeldung erledigt. Ist es jedoch der Fahnder, werden Nachgebühren fällig. Der Beauftragte fragt sie dann, wie lange sie den Fernseher schon haben. Manfred Reimer: "Der Brave oder Eingeschüchterte sagt wahrheitsgemäß: >drei Jahre<, und muss 500 Euro Nachgebühren zahlen. Der Schlaue sagt: >Seit gestern.< Und kommt gratis davon."[/FONT]

[FONT=Arial]
Ehrlichkeit wird bestraft, Frechheit belohnt. Das kommt nicht von ungefähr. Der Einzug der Rundfunkgebühren geschieht in einer rechtlichen Grauzone, in der immer einer der Dumme ist - entweder der Fernsehzuschauer, der pflichtgemäß seine Gebühren zahlt, während sich der Nachtbar das Geld spart. Oder der Gebührenfahnder, der nicht weiß, wie er seine Familie ernähren soll, wenn er auf Tricks verzichtet.[/FONT]

[FONT=Arial]
Sechshundert Fernseher und neunhundert Radios muss ein Beauftragter des WDR jedes Jahr anmelden, um die volle Provision zu kassieren. Wer zu weit unter Soll liegt, muss mit der Kündigung rechnen. Wer über Einzelheiten seines Jobs mit der Presse spricht, auch - sagt Manfred Reimer, der in Wahrheit anders heißt. Als Fahnder gehört er schließlich zu dem kleinen Kreis derer, die es zutiefst bedauern würden, wenn sie jemand von den Rundfunkgebühren befreite.[/FONT]
 
 
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