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GEZ Fahnder mit Softair bedrohen?


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PowerWapiti
Alt 10.05.2008, 13:30   #1
Standard GEZ Fahnder mit Softair bedrohen?

Wie siehts denn aus, wenn jemand von der G*Z käme und unbedingt in die Wohnung/Haus will, man ihn aber nicht reinlassen will und er auch vom Grundstück nicht verschwindet. Darf man ihn dann mit einer S*ftair bedrohen?
(in Amerika hätte man ihn wohl erschießen dürfen? )
 
 
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OrionX
Alt 10.05.2008, 13:32   #2
Standard

nein darf man nicht. man darf ihn gebührlichst drum bitten zu gehen und wenn er auch nur einen schritt in deine wohnung tut, darfst du ihn wegen hausfriedensbruchs anzeigen bzw die polizei rufen.

anders machst du dich evtl sogar strafbar.
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 10.05.2008, 13:57   #3
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Ist ne sehr schlechte Idee. Stell dir vor der Typ fühlt sich von ner Schusswaffe bedroht und geht zur Notwehr über.
Wenn der Typ Kung Fu kann vermöbelt er dich dass du in keinen Schuh mehr past
 
 
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Jumpy
Alt 10.05.2008, 15:19   #4
Standard

Sehe ich wie meine Vorredner, was willst du da bedrohen, der hat eh kein Recht dein Besitztum zu betreten ohne deiner Erlaubnis. Den mit ner .......... zu bedrohen wär Kinderkram!
 
 
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ziggyx
Alt 10.05.2008, 15:37   #5
Standard

ja, ich sehe das auch so wie jumpy...warum wird eigentlich G*Z und Soft*ir zensiert..?

Geändert von Felicitas (10.05.2008 um 17:27 Uhr). Grund: Zensur um keine Reibungsfläche zu bieten ;)
 
 
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outfreyn
Alt 10.05.2008, 18:28   #6
Standard

"Bedrohung" ist kein Kinderkram. Kinderkram lässt sich nicht strafrechtlich verfolgen:

Zitat von § 241 StGB
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Ihr Softair-Helden.
 
 
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Jumpy
Alt 11.05.2008, 04:00   #7
Standard

"Bedrohung" ist kein Kinderkram. Kinderkram lässt sich nicht strafrechtlich verfolgen:
wo du Recht hast , hast du Recht!
 
 
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Firemen
Alt 11.05.2008, 17:08   #8
Standard

Zitat von PowerWapiti Beitrag anzeigen
Wie siehts denn aus, wenn jemand von der G*Z käme und unbedingt in die Wohnung/Haus will, man ihn aber nicht reinlassen will und er auch vom Grundstück nicht verschwindet. Darf man ihn dann mit einer S*ftair bedrohen?
(in Amerika hätte man ihn wohl erschießen dürfen? )
Ich hoffe mal, diese Frage ist nicht ernst gemeint. Junge, wie alt bist du, das du mit solchen Kindereien hier ankommst ??? Kannst du dich nicht so wehren ?
 
 
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PowerWapiti
Alt 11.05.2008, 18:19   #9
Standard

ich glaube es ist besser wenn man den Thread schließt

nein, ich habe niemanden mit einer Softair bedroht und habe es auch nicht vor.
Hätte mich nur mal interessiert.. aber egal
 
 
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outfreyn
Alt 11.05.2008, 23:27   #10
Standard

Nu, noch offene Fragen?
 
 
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Jumpy
Alt 12.05.2008, 00:56   #11
Standard

ich glaube es ist besser wenn man den Thread schließt

Dein Wunsch!
 
 
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